Re: Re: Noetigung beim Einparken
Floh11
schrieb am Donnerstag, 27. Oktober 2005
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>du musst soviel platz zu deinem vorder- und hintermann halten das sie ausparken können. ein gericht (az muss ich noch raussuchen) hat entschieden das ein normaler fahrer mit einigem rangieren bei einem abstand von 50cm vorne und hinten herauskommen können muss.d.h. für dich das du nach vorne UND hinten jeweils 50cm platz lassen musst.
>was an strafe auf dich zukommen kann, muss ich erst noch nachsehen.
Das waere sehr nett von dir, wenn du mir sagst mit welcher Strafe ich da rechnen muss. Insbesondere, damit ich in Zukunft etwas mehr darauf achten kann (oder lieber den Beifahrer, der nicht in der Probezeit ist, einparken lasse, damit ich mich nicht schuldig mache.)
Allerdings finde ich es bei uns illusorisch, nach 5,70m-Luecken Ausschau zu halten:
Abends sind bei uns die Kurven (ich meine Rechts-vor-Links-Kreuzungen) ausnahmslos zugeparkt. Auch im Haltverbot (egal ob eingeschraenkt oder nicht) oder vor abgeschraegten Bordsteinkanten ist um diese Tageszeit nichts mehr frei. Und wenn ich jetzt noch durchs Wohnviertel gehe, und eine Abstands-Statistik fuehre, dann begeht hier fast jeder Autofahrer ein Parkdelikt, die meisten, weil sie nach vorn und hinten max. 30 cm Platz lassen, andere weil sie Platz verschwenden (nach vorn und hinten 2m, oder 2m Abstand zur Einfahrt - solche gibt es hier leider auch).
Ausserdem fallen jetzt auch noch wegen Bauarbeiten in der naechsten Querstrasse dort die Haelfte der Parkplaetze weg.
Und das Ordnungsamt ist bei uns im Viertel fleissig. Eine Bekannte von mir hat hier sogar zwischen 21 und 22 Uhr ein Knoellchen bekommen.
Wenn ich die Parkplatz-Situation bei uns richtig interpretiere, heisst es doch, dass jemand der hier sein Auto abstellt damit rechnen muss, dass ihm zum Ausparken wenig Platz bleibt.
Viele Gruesse,
Christiane
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>du musst soviel platz zu deinem vorder- und hintermann halten das sie ausparken können. ein gericht (az muss ich noch raussuchen) hat entschieden das ein normaler fahrer mit einigem rangieren bei einem abstand von 50cm vorne und hinten herauskommen können muss.d.h. für dich das du nach vorne UND hinten jeweils 50cm platz lassen musst.
>was an strafe auf dich zukommen kann, muss ich erst noch nachsehen.
Das waere sehr nett von dir, wenn du mir sagst mit welcher Strafe ich da rechnen muss. Insbesondere, damit ich in Zukunft etwas mehr darauf achten kann (oder lieber den Beifahrer, der nicht in der Probezeit ist, einparken lasse, damit ich mich nicht schuldig mache.)
Allerdings finde ich es bei uns illusorisch, nach 5,70m-Luecken Ausschau zu halten:
Abends sind bei uns die Kurven (ich meine Rechts-vor-Links-Kreuzungen) ausnahmslos zugeparkt. Auch im Haltverbot (egal ob eingeschraenkt oder nicht) oder vor abgeschraegten Bordsteinkanten ist um diese Tageszeit nichts mehr frei. Und wenn ich jetzt noch durchs Wohnviertel gehe, und eine Abstands-Statistik fuehre, dann begeht hier fast jeder Autofahrer ein Parkdelikt, die meisten, weil sie nach vorn und hinten max. 30 cm Platz lassen, andere weil sie Platz verschwenden (nach vorn und hinten 2m, oder 2m Abstand zur Einfahrt - solche gibt es hier leider auch).
Ausserdem fallen jetzt auch noch wegen Bauarbeiten in der naechsten Querstrasse dort die Haelfte der Parkplaetze weg.
Und das Ordnungsamt ist bei uns im Viertel fleissig. Eine Bekannte von mir hat hier sogar zwischen 21 und 22 Uhr ein Knoellchen bekommen.
Wenn ich die Parkplatz-Situation bei uns richtig interpretiere, heisst es doch, dass jemand der hier sein Auto abstellt damit rechnen muss, dass ihm zum Ausparken wenig Platz bleibt.
Viele Gruesse,
Christiane
