Ohne Begleitperson/Fahrlerer üben

  • Ohne Begleitperson/Fahrlerer üben
     Assassimon
      schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
    Hallo zusammen!

    Eine Frage, ist es legal als Fahrschüler mit Lernfahrausweis in ein Auto zu sitzen auf einem abgelegenen Parkplatz und nur ganz wenig zu üben ohne Begleitperson- also nur Motor anlassen, Lichtbedienung, Schaltung, ein paar meter vor- und zurückfahren?

    Oder darf man auch das nur mit Begleitperson?
  • Thema
    Re: Ohne Begleitperson/Fahrlerer üben
    Autor
      kathy89
      schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
    Text
    was auch immer ein Lernfahrausweis sein mag, ich glaub nicht dass das legal ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ohne Begleitperson/Fahrlerer üben
    Autor
      lololo
      schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
    Text
    also:

    wenn es ein abgesperrter parkplatz ist, in den niemand anders reinkommt, ist es privatgelände. da darfst du alleine fahren. sobald da auch nur eine auffahrt frei ist, ist es verkehrsöffentlicher bereich und somit strafbar.

    wäre für dich "fahren ohne fahrerlaubnis" und für den autohalter beihilfe hierzu (falls es so etwas gibt).
    Vorschlag: Du fährst mit deiner Mutter / Vater und ihrem Auto aufn Verkehrsübungsplatz und drehst da nen paar Runden.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Ohne Begleitperson/Fahrlerer üben
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
    Text
    was ist ein "lernfahrausweis" ?

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ohne Begleitperson/Fahrlerer üben
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
    Text
    Wenn du damit den BF17-Schein meinst:

    nur auf völlig abgesperrtem PArkplatz mit Zugangskontrolle erlaubt, sonst nein.

    Aber sowas lernt mal alles in der FS wenn man aufpaßt.

    Lernführereschin ansonsten gibt es in D nicht

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Ohne Begleitperson/Fahrlerer üben
    Autor
      h4rdstyl3r
      schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
    Text
    >Hallo zusammen!
    >
    >Eine Frage, ist es legal als Fahrschüler mit Lernfahrausweis in ein Auto zu sitzen auf einem abgelegenen Parkplatz und nur ganz wenig zu üben ohne Begleitperson- also nur Motor anlassen, Lichtbedienung, Schaltung, ein paar meter vor- und zurückfahren?
    >
    >Oder darf man auch das nur mit Begleitperson?

    naja ich frage mich, was du dabei lernst ein paar meter vor und zurück zu fahren...schalten kannst du auch bei abgestelltem motor üben und lichtbedieung ebenfalls... machst halt nur die zündung an.

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  • Thema
    Re: Re: Ohne Begleitperson/Fahrlerer üben
    Autor
      Damien
      schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
    Text
    Lernfahrausweis gibt es glaub ich nur in der Schweiz. Sind wenn ich mich nicht irre diese Genehmigungen, dass man nach seinen Grundstunden mit Eltern z.B. fahren üben darf ohne Fahrlehrer.

    Ich würde deswegen auch mal lieber in einem Schweizerforum fragen. Obwohl ich mir sicher bin, da sieht es rechtlich auch nicht anders aus.

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