PKW-Anhänger mit ausländischem Kennzeichen

  • PKW-Anhänger mit ausländischem Kennzeichen
     Uschi
      schrieb am Mittwoch, 28. Dezember 2005
    Wer kann mir die Frage beantworten, ob ich in Deutschland und in den Niederlanden mit meinem PKW und deutscher Zulassung und einem Anhänger mit niederländischem Kennzeichen fahren darf?
  • Thema
    Re: PKW-Anhänger mit ausländischem Kennzeichen
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 28. Dezember 2005
    Text
    >Wer kann mir die Frage beantworten, ob ich in Deutschland und in den Niederlanden mit meinem PKW und deutscher Zulassung und einem Anhänger mit niederländischem Kennzeichen fahren darf?
    Wenn der Anhänger ordnungsgemäß zugelassen ist.
    Ja.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: PKW-Anhänger mit ausländischem Kennzeichen
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 28. Dezember 2005
    Text

    >Wenn der Anhänger ordnungsgemäß zugelassen ist.
    >Ja.
    >

    Und der Anhänger darf sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, max. 1 Jahr!

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: PKW-Anhänger mit ausländischem Kennzeichen
    Autor
      markusac
      schrieb am Donnerstag, 29. Dezember 2005
    Text
    >Und der Anhänger darf sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, max. 1 Jahr!
    >
    >greetz



    Und wer kontrolliert das?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: PKW-Anhänger mit ausländischem Kennzeichen
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 29. Dezember 2005
    Text

    >Und wer kontrolliert das?

    Keiner, aber ein Anhänger mit ausländischem Kennzeichen fällt schon ein wenig auf. Polizisten sind ja nicht blind und schon garnicht blöd!
    Und nen Verfahren wegen Steuerhinterziehung ist nicht angenehm...

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: PKW-Anhänger mit ausländischem Kennzeichen
    Autor
      markusac
      schrieb am Donnerstag, 29. Dezember 2005
    Text
    >
    >>Und wer kontrolliert das?
    >
    >Keiner, aber ein Anhänger mit ausländischem Kennzeichen fällt schon ein wenig auf. Polizisten sind ja nicht blind und schon garnicht blöd!
    >Und nen Verfahren wegen Steuerhinterziehung ist nicht angenehm...
    >
    >greetz

    schön und gut aber wer will dir nachweisen wielange du den anhänger schon in D hast? Oder du behauptest du fährst damit alle 364 Tage nach Holland :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: PKW-Anhänger mit ausländischem Kennzeichen
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 29. Dezember 2005
    Text
    Oder du behauptest du fährst damit alle 364 Tage nach Holland :)

    Genau auf diese Aussage werden sie warten......!

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