PKW-Führerschein beantragen: Werden frühere Fahrstunden ...

  • PKW-Führerschein beantragen: Werden frühere Fahrstunden angerechnet?
     Topolino
      schrieb am Samstag, 21. September 2019
    Fahrschüler X hat eine Zahl an Fahrstunden absolviert. Wegen eines Schicksalsschlages legte er die Prüfung nicht ab, es fehlten nur noch wenige Pflichtstunden. Einige Jahre später will X nun seinen Führerschein machen. Können die Fahrstunden, die er bereits gemacht hat, angerechnet werden?
  • Thema
    Re: PKW-Führerschein beantragen: Werden frühere Fahrstunden angerechnet?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 21. September 2019
    Text
    Hi,

    >Fahrschüler X hat eine Zahl an Fahrstunden absolviert. Wegen eines Schicksalsschlages legte er die Prüfung nicht ab, es fehlten nur noch wenige Pflichtstunden. Einige Jahre später will X nun seinen Führerschein machen. Können die Fahrstunden, die er bereits gemacht hat, angerechnet werden?

    Wenn er am Ende eine Ausbildungbescheinigung bekommen hat, in der die besonderen Ausbildungsfahrten bescheinigz wurden, dann ist diese Bescheinigung 2 Jahre gültig.

    Das Wissen jedoch, welches sich X angeeignet hat, bleibt im Grossen und Ganzen ja zum Teil erhalten, bedeutet, dass er jetzt bei einer neuen Ausbildung auf Grund des (hoffentlich) vorhandenen Wissens weniger Stunden brauchen wird.

    Die besonderen Ausbildungsfahrten dürften aber älter als 2 JAhre sein vermute ich mal.

    Liebe Grüsse
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: PKW-Führerschein beantragen: Werden frühere Fahrstunden angerechnet?
    Autor
      Topolino
      schrieb am Samstag, 21. September 2019
    Text
    >Hi,
    >
    >>Fahrschüler X hat eine Zahl an Fahrstunden absolviert. Wegen eines Schicksalsschlages legte er die Prüfung nicht ab, es fehlten nur noch wenige Pflichtstunden. Einige Jahre später will X nun seinen Führerschein machen. Können die Fahrstunden, die er bereits gemacht hat, angerechnet werden?
    >
    >Wenn er am Ende eine Ausbildungbescheinigung bekommen hat, in der die besonderen Ausbildungsfahrten bescheinigz wurden, dann ist diese Bescheinigung 2 Jahre gültig.
    >
    >Das Wissen jedoch, welches sich X angeeignet hat, bleibt im Grossen und Ganzen ja zum Teil erhalten, bedeutet, dass er jetzt bei einer neuen Ausbildung auf Grund des (hoffentlich) vorhandenen Wissens weniger Stunden brauchen wird.
    >
    >Die besonderen Ausbildungsfahrten dürften aber älter als 2 JAhre sein vermute ich mal.
    >
    >Liebe Grüsse
    >Wolfe

    Leider ja, trotzdem vielen Dank für die Antwort!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: PKW-Führerschein beantragen: Werden frühere Fahrstunden angerechnet?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 21. September 2019
    Text
    Hi,

    >Leider ja, trotzdem vielen Dank für die Antwort!

    Bitte.
    Ist wie mit nem Beruf.
    Zu lange draussen, will dich kaum ein AG noch, weil keine Praxis mehr.

    Sie es positiv, ist Übung, die du nicht später selber holen musst

    Wolfe

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