darf ich in der EU mit einem KFZ das 500kg Anhängelast hat, einen Anhänger ziehen der 750kg zulässiges Gesamtgewicht und ein Leergewicht von 120kg hat, wenn dieser unbeladen ist?
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Re: PKW Anhänger 750kg Gesamtgewicht
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750kg
schrieb am Samstag, 11. Oktober 2025
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>darf ich in der EU mit einem KFZ das 500kg Anhängelast hat, einen Anhänger ziehen der 750kg zulässiges Gesamtgewicht und ein Leergewicht von 120kg hat, wenn dieser unbeladen ist?
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Nein, in Frankreich (und auch in Deutschland) darfst du mit einem KFZ, das eine maximale Anhängelast von 500 kg hat, **keinen Anhänger ziehen, dessen Gesamtgewicht (auch zulässiges Gesamtgewicht genannt) 750 kg beträgt** – selbst wenn der Anhänger unbeladen ist.
**Wichtige Punkte:** - Die **Anhängelast** (auch Stützlast oder Zuglast) bezieht sich auf das **maximale Gesamtgewicht des Anhängers**, das dein Fahrzeug ziehen darf. - Das **Leergewicht des Anhängers** spielt hier keine Rolle, entscheidend ist das **zulässige Gesamtgewicht** (also das maximale Gewicht, das der Anhänger haben darf, inkl. Ladung). - In deinem Fall: Der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg, dein Fahrzeug darf aber nur 500 kg ziehen. Das ist nicht erlaubt, auch nicht unbeladen.
**Fazit:** Du darfst diesen Anhänger nicht mit deinem Fahrzeug ziehen, selbst wenn er leer ist. Du würdest gegen die Zulassungsbestimmungen verstoßen und im Falle einer Kontrolle ein Bußgeld riskieren.
>>darf ich in der EU mit einem KFZ das 500kg Anhängelast hat, einen Anhänger ziehen der 750kg zulässiges Gesamtgewicht und ein Leergewicht von 120kg hat, wenn dieser unbeladen ist? > >https://chat.mistral.ai/chat > >Nein, in Frankreich (und auch in Deutschland) darfst du mit einem KFZ, das eine maximale Anhängelast von 500 kg hat, **keinen Anhänger ziehen, dessen Gesamtgewicht (auch zulässiges Gesamtgewicht genannt) 750 kg beträgt** – selbst wenn der Anhänger unbeladen ist. > >**Wichtige Punkte:** >- Die **Anhängelast** (auch Stützlast oder Zuglast) bezieht sich auf das **maximale Gesamtgewicht des Anhängers**, das dein Fahrzeug ziehen darf. >- Das **Leergewicht des Anhängers** spielt hier keine Rolle, entscheidend ist das **zulässige Gesamtgewicht** (also das maximale Gewicht, das der Anhänger haben darf, inkl. Ladung). >- In deinem Fall: Der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg, dein Fahrzeug darf aber nur 500 kg ziehen. Das ist nicht erlaubt, auch nicht unbeladen. > >**Fazit:** >Du darfst diesen Anhänger nicht mit deinem Fahrzeug ziehen, selbst wenn er leer ist. Du würdest gegen die Zulassungsbestimmungen verstoßen und im Falle einer Kontrolle ein Bußgeld riskieren. > > > >ist das so richtig? was sagt der Fahrlehrer
>darf ich in der EU mit einem KFZ das 500kg Anhängelast hat, einen Anhänger ziehen der 750kg zulässiges Gesamtgewicht und ein Leergewicht von 120kg hat, wenn dieser unbeladen ist?
Ja! Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs beschreibt die zulässige maximal anzuhängende Last. Im Fahrerlaubnisrecht ist es allerdings anders. Mit der Klasse B darfst Du Kfz mit einer zul. Gesamtmasse bis 3,5 t fahren. Anhänger mit zul. Gesamtmasse bis 750 kg dazu immer. Anhänger mit zul. Gesamtmasse über 750 kg (bis max. 3,5 t nach aktuellem Recht) jedoch nur, wenn die Addition der zul. Gesamtmassen von Zugfahrzeug plus Anhänger 3,5 t (B 96: 4,25 t) nicht überschreitet; unabhängig vom tatsächlichen Gewicht!