>>Normaler PKW - Führerschein, nach 1980 gemacht, welche Krads dürfen bewegt werden, ...legal :-) >> >kleinkrafträder bis 50 ccm und v max 45 km/h
hm, daraus resultiert folgende Frage, fährt der Ehemann nun illegaler Weise eine 250ger... und würde er erwischt werden... wird die Ehefrau dann auch bestraft, Mitwisser... >
>>>Normaler PKW - Führerschein, nach 1980 gemacht, welche Krads dürfen bewegt werden, ...legal :-) >>> >>kleinkrafträder bis 50 ccm und v max 45 km/h > >hm, daraus resultiert folgende Frage, fährt der Ehemann nun illegaler Weise eine 250ger... und würde er erwischt werden... wird die Ehefrau dann auch bestraft, Mitwisser... > fahren ohne fahrerlaubnis ist eine straftat. aber keiner muss einen ehepartner durch eine aussage belasten. also ich denke mal wenn der mann im knast sitzt, könnte manche ehefrau es auch als bestrafung für sich selbst ansehen, einige würden sich freuen. in den meisten fällen werden geldstrafen ja auch vom gemeinsamen familieneinkommen beglichen, also auch eine bestrafung für die frau. aber ich bin kein jurist, also keine garantie auf die richtigkeit meiner aussage.
>>>>Normaler PKW - Führerschein, nach 1980 gemacht, welche Krads dürfen bewegt werden, ...legal :-) >>>> >>>kleinkrafträder bis 50 ccm und v max 45 km/h >> >>hm, daraus resultiert folgende Frage, fährt der Ehemann nun illegaler Weise eine 250ger... und würde er erwischt werden... wird die Ehefrau dann auch bestraft, Mitwisser... >> >fahren ohne fahrerlaubnis ist eine straftat. aber keiner muss einen ehepartner durch eine aussage belasten. also ich denke mal wenn der mann im knast sitzt, könnte manche ehefrau es auch als bestrafung für sich selbst ansehen, einige würden sich freuen. in den meisten fällen werden geldstrafen ja auch vom gemeinsamen familieneinkommen beglichen, also auch eine bestrafung für die frau. aber ich bin kein jurist, also keine garantie auf die richtigkeit meiner aussage. >
Ein Bekannter von mir ist Jahrelang ohne Führerschein (hat nie einen gemacht) mit dem Auto gefahren, wurde mehrmals erwischt, hat die Strafen nie begliechen, nun gehts ein Jahr in den Bau. Die einzige Strafe für seine Frau ist, dass sie auf ihren Mann verzichten muss, wegen mitwissens wird man bei sowas nicht bestraft, lässt sich 1) eh nie beweisen und 2) wäre es unsinnig, schließlich ist ein Ehepartner kein Babysitter.
ALSO...nur eine kurze frage und zwar ab wieviel jahren kann man einen normalen pkw führerschein machen hab zwar gehört ab 17 jahren aber habe auch gehört das amn mit 16jahren den führerschein machen kann aber erst mit 17jahren ihn benutzten kann ?????stimmt das BITTE BEANTWORTEN
>ALSO...nur eine kurze frage und zwar ab wieviel jahren kann man einen normalen pkw führerschein machen hab zwar gehört ab 17 jahren aber habe auch gehört das amn mit 16jahren den führerschein machen kann aber erst mit 17jahren ihn benutzten kann ?????stimmt das BITTE BEANTWORTEN
Hallo,
mit 18 kannst du den "normalen" PKW-Führerschein und mit 17 den für begleitetes Fahren machen. Du darfst die praktische Prüfung schon 1 Monat vor deinem 17.(18.) Geburtstag machen, bekommst den Führerschein aber erst an deinem Geburtstag ausgehändigt.
>>ALSO...nur eine kurze frage und zwar ab wieviel jahren kann man einen normalen pkw führerschein machen hab zwar gehört ab 17 jahren aber habe auch gehört das amn mit 16jahren den führerschein machen kann aber erst mit 17jahren ihn benutzten kann ?????stimmt das BITTE BEANTWORTEN > >Hallo, > >mit 18 kannst du den "normalen" PKW-Führerschein und mit 17 den für begleitetes Fahren machen. Du darfst die praktische Prüfung schon 1 Monat vor deinem 17.(18.) Geburtstag machen, bekommst den Führerschein aber erst an deinem Geburtstag ausgehändigt. > >Viele Grüße >Kirsten