PP von 0 min

  • PP von 0 min
     snif96ter
      schrieb am Montag, 12. Februar 2007
    Ich hatte heute ein Erlebnis und möchte dies auch mitteilen, weil es mich doch sehr berührt und enttäuscht hat.
    Zu den RAhmenbedingeungen:
    Ich hatte heute meinen Termin zur Praktischen Prüfung. Ich bin 16 und mache meinen Führerschein mit 17.
    Ich bin in den Fahrschulwagen eingestiegen und hab alles eingestellt. Mein Fahrlehrer sagte zu mir: "Lass dir Zeit, dauert noch ein bisschen". Der Prüfer war noch mit einer anderen Prüfung beschäftigt.
    Ich war bestend vorbereitet und auch in keinster Weise nervös. Ich wusste, dass ich es konnte und wollte es heute zeigen. Außerdem wollte ich am nachmittag meine Eltern überraschen, denn denen hatte ich von der Prüfung nichts erzählt.
    So dann kam der Prüfer...

    Das Erlebnis:

    Er stellte sich vor und machte auf mich auch einen ganz netten Eindruck. Er strahlte Ruhe aus, was mir auch noch mehr Sicherheit gab.
    Dann wollte er meinen Ausweis sehen, ich ihm den also gegeben. Er hat sich ihn angesehen und gefragt wann ich denn Geburtstag hätte. Ich ihm mein Geburtsdatum genannt: 13.03.1990
    Der Fahrlehrer sagte schon in den Spiegel zum Prüfer guckend: "Ich weiß!"
    Heute ist der 12.02.2007. In einem Monat und EINEM Tag werde ich 17 und dieser eine Tag war entscheidend!
    Mein Fahrlehrer erklärte noch, dass er die Termine eigentlich für die nächste Woiche beantragt hatte aber alle für diese bekommen habe. Dann hat er dem Prüfer gesagt, dass bei Wiederholungsprüflingen auch ein tag egal sei.
    Der Prüfer meinte: "Ich muss mich da erstmal absichern". Er also ausgestiegen und telefoniert. Dann kam er zurück und sagte zum Fahrlehrer: "Nee tut mir leid, ich darf nicht Prüfen"
    In dem Moment brach für mich eine kleine Welt zusammen. Ich war abfahrbereit, überhaupt nicht nervös und fühlte mich bestens vorbereitet.
    1 TAG der den Unterschied macht.

    Ich natürlich sehr geknickt mein Fahrlehrer auch. Die Prüfung nach mir wurde bestanden und da dachte ich: "Schade :-( das wäre meiner gewesen"

    Diesen Tag werde ich wohl nie vergessen und für immer verfluchen.
  • Thema
    Re: PP von 0 min
    Autor
      ich ;-)
      schrieb am Montag, 12. Februar 2007
    Text
    ach man das ist aber auch ärgerlich! Tust mir total leid!aber die sind da echt so pingelig......viel glück für die richrige prüfung!LG

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  • Thema
    Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 12. Februar 2007
    Text
    klassischer fehler deines fl.
    für die nächste prüfung würde ich dir raten, nichts zu bezahlen, weder bei deinem fl noch beim tüv.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      snif96ter
      schrieb am Montag, 12. Februar 2007
    Text
    >klassischer fehler deines fl.
    >für die nächste prüfung würde ich dir raten, nichts zu bezahlen, weder bei deinem fl noch beim tüv.
    >
    >holger

    Ich muss sowieso nichts bezahlen. Er meint, er bezahlt den TÜV nicht und ich müsste ihn auch nicht bezahlen, weil ich ja nicht gefahren bin. Der TÜV soll selber sehen wo er sein Geld herbekommt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      *reni*
      schrieb am Montag, 12. Februar 2007
    Text
    >Ich muss sowieso nichts bezahlen. Er meint, er bezahlt den TÜV nicht und ich müsste ihn auch nicht bezahlen, weil ich ja nicht gefahren bin. Der TÜV soll selber sehen wo er sein Geld herbekommt

    dein fahrlehrer is aber auch n bisschen doof. ich mein, dem sollte doch bekannt sein, dass man die praktische prüfung erst 1 monat vor erreichen des mindestalters machen kann. und 1 monat heißt nun mal 1 monat und nicht nen tag weniger...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Montag, 12. Februar 2007
    Text
    >>Ich muss sowieso nichts bezahlen. Er meint, er bezahlt den TÜV nicht und ich müsste ihn auch nicht bezahlen, weil ich ja nicht gefahren bin. Der TÜV soll selber sehen wo er sein Geld herbekommt
    >
    >dein fahrlehrer is aber auch n bisschen doof. ich mein, dem sollte doch bekannt sein, dass man die praktische prüfung erst 1 monat vor erreichen des mindestalters machen kann. und 1 monat heißt nun mal 1 monat und nicht nen tag weniger...

    ...mehr

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      snif96ter
      schrieb am Montag, 12. Februar 2007
    Text
    >>>Ich muss sowieso nichts bezahlen. Er meint, er bezahlt den TÜV nicht und ich müsste ihn auch nicht bezahlen, weil ich ja nicht gefahren bin. Der TÜV soll selber sehen wo er sein Geld herbekommt
    >>
    >>dein fahrlehrer is aber auch n bisschen doof. ich mein, dem sollte doch bekannt sein, dass man die praktische prüfung erst 1 monat vor erreichen des mindestalters machen kann. und 1 monat heißt nun mal 1 monat und nicht nen tag weniger...

    Er hat gesagt, dass er für ne Woche später beantragt hat, aber frühere Termine bekommen hat. Dann meinte er, bei Wiederholungsprüfungen gehts ja auch einen Tag vor ablauf von 2 Wochen. In meinem Fall der 1. Prüfung halt nicht :-( leider

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      *reni*
      schrieb am Montag, 12. Februar 2007
    Text
    >Er hat gesagt, dass er für ne Woche später beantragt hat, aber frühere Termine bekommen hat. Dann meinte er, bei Wiederholungsprüfungen gehts ja auch einen Tag vor ablauf von 2 Wochen. In meinem Fall der 1. Prüfung halt nicht :-( leider

    hmm...also soweit ich das von meinem fahrlehrer weiß, kann der tüv die prüfung nicht einfach so in eine andere woche verschieben. bei mir war das so, dass ich mich mit meinem fahrlehrer auf eine woche geeinigt hab und mein fahrlehrer konnte mir dann auch VERSICHERN dass ich irgendwann in dieser woche meine prüfung haben werde....hatte ich dann auch!

    @chrisian
    sorry, hab heut schon 8 stunden schule gehabt^^

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      gf6767
      schrieb am Montag, 12. Februar 2007
    Text
    Frechheit! Aber das ist das deutsche Gesetz, ein Eklat.

    Wichtig: Keine müde Mark bezahlen. Is schonmal gut, dass dein FL nicht drauf besteht und zu dir hält.

    Und doof is er sicher nicht. Er hatte bestimmt nicht damit gerechnet, dass die sich so anstellen.

    Mach dir nichts draus. Und ob du den FS heute oder erst in zwei Wocchen bekommt, ist ja in deinem Fall nicht das schlimmste, da du ja eh erst im März fahren darfst!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      *reni*
      schrieb am Montag, 12. Februar 2007
    Text
    >Und doof is er sicher nicht. Er hatte bestimmt nicht damit gerechnet, dass die sich so anstellen.

    na eben deswegen is er doof! Er MUSSTE damit rechnen, dass "die sich so anstellen". wobei das kein "anstellen" ist, sondern eben Gesetz und das gilt nun mal auch für den TÜV.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      bridget
      schrieb am Montag, 12. Februar 2007
    Text
    die führerscheinprüfung ist ein öffentlicher verwaltungsakt (zitat mein fahrlehrer)....das hätte dein FL wissen müssen und nicht ins auto steigen und hoffen das es durch geht!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 13. Februar 2007
    Text
    >>Ich muss sowieso nichts bezahlen. Er meint, er bezahlt den TÜV nicht und ich müsste ihn auch nicht bezahlen, weil ich ja nicht gefahren bin. Der TÜV soll selber sehen wo er sein Geld herbekommt
    >
    >dein fahrlehrer is aber auch n bisschen doof. ich mein, dem sollte doch bekannt sein, dass man die praktische prüfung erst 1 monat vor erreichen des mindestalters machen kann. und 1 monat heißt nun mal 1 monat und nicht nen tag weniger...

    Hallo!
    Du warst zur Prüfung angemeldet und somit ist die Gebühr beim TÜV fällig.
    Der Fl. hätte besser aufpassen sollen.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      Käselein
      schrieb am Dienstag, 13. Februar 2007
    Text
    Ich frag mich grade, wieso der TÜV dann überhaupt den Fahrschüler zur Prüfung einträgt, wenn er das Mindestalter am Prüfungstag noch gar nicht erreicht hat?!
    Haben die keinerlei Daten von den Fahrschülern, sodass sie das sehen können?!
    Ich dachte irgendwie immer, die wüssten alles über einen, auch wie oft man schon durchgefallen ist und so...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 13. Februar 2007
    Text
    >Ich frag mich grade, wieso der TÜV dann überhaupt den Fahrschüler zur Prüfung einträgt, wenn er das Mindestalter am Prüfungstag noch gar nicht erreicht hat?!

    Nicht der TÜV macht die Liste!

    der Fahrlehrer (die Fahrschule) beantragt den Termin für eine Prüfung.
    Die Liste der Prüflinge für diese Prüfung legt die Fahrschule NACH Zuteilung des Termins dem TÜV vor.
    Dabei ist offenbar dem FL der Fehler unterlaufen. Dafür wird der FL wohl die Kosten übernehmen müssen.

    Das Büro des TÜV holt laut der Liste lediglich die Akten mit den Führerscheinen aus dem Tresor.
    Ob alle Voraussetzungen für die Prüfung erfüllt sind, muss der Prüfer an Ort und Stelle feststellen - und der Prüfer hat im Gegensatz zu dem FL seine Arbeit ordentlich gemacht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 13. Februar 2007
    Text

    >Die Liste der Prüflinge für diese Prüfung legt die Fahrschule NACH Zuteilung des Termins dem TÜV vor.
    ++++
    In Hamburg weiß der TÜV mit bestellen des Termins, wer zur Prüfung gemeldet wird.
    In dem Fall wäre es ein Verschulden von TÜV UND Fahrlehrer...

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: PP von 0 min
    Autor
      Sanny1507
      schrieb am Dienstag, 13. Februar 2007
    Text
    >
    >>Die Liste der Prüflinge für diese Prüfung legt die Fahrschule NACH Zuteilung des Termins dem TÜV vor.
    >++++
    >In Hamburg weiß der TÜV mit bestellen des Termins, wer zur Prüfung gemeldet wird.

    @ Käselein
    Hast du deinen Führerschein schon oder bist du noch dabei???
    >In dem Fall wäre es ein Verschulden von TÜV UND Fahrlehrer...
    >
    >greetz

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