P-Schein

  • P-Schein
     Alucad
      schrieb am Montag, 25. Dezember 2006
    Es geht sich um den Personenbeförderungsschein für eine Hilfsorganisation im Rettungsdienst. Normalerweise ist eine Fahrpraxis von einem Jahr also mind. ab 19 Jahren Pflicht für den P-Schein. Kann man Ausnahmen für die Zulassung machen also den P-Schein früher aushändigen? Ggf. mit speziellen Fahrsicherheitstrainingen?

    Danke im Vorraus
  • Thema
    Re: P-Schein
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Montag, 25. Dezember 2006
    Text
    Laut der Richtlinien ist es leider so das du 19 Jahre sein musst und du mindestens ein Jahr im Besitz eines der Klasse B sein musst! Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass das Straßenverkehrsamt unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Reglung abweichen kann! Falls du schon im Rettungsdienst beschäftigt sein solltest, dann leg deinem Arbeitgeber den Sachverhalt mal vor und bitte ihn, das er sich an das Straßenverkehrsamt wenden möchte, um eine solche Aussnahme eventuell bewirken zu können! Es ist sinnvoller, das über deinen Arbeitgeber laufen zu lassen, da das Straßenverkehrsamt gleich mitbekommt das du den P Schein nicht für irgendwas benötigst sondern für eine schon vorhandene Tätigkeit!

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