Papiere verlängert, aber Frist läuft ab

  • Papiere verlängert, aber Frist läuft ab
     Jenny M.
      schrieb am Freitag, 6. September 2019
    Hallo Leute,

    Und zwar habe ich mich April 2018 für den Führerschein angemeldet. Im April 2019 habe ich dann die Theorie gemacht und nicht bestanden, ich musste dann ins Rathaus gehen und meine Papiere um ein halbes Jahr verlängern, weil die abgelaufen war.
    Bis Oktober 2019 gehen die noch.
    Jetzt muss ich bald die Theorie nochmal machen ( der Grund warum solange Zeit gelassen, ich wurde schwanger und da hatte ich einfach keinen Kopf mehr für Führerschein ).

    Meine frage ist: sollte ich die Theorie wieder nicht bestehen ( was hoffentlich nicht der Fall ist ), ist das Geld dann verloren, weil ich habe bereits 1500 Euro bezahlt und mir sagte jemand das ich dann alles von vorne machen muss ?! Aber das kann ja nicht sein, dass mein Geld dann in den Wind geschossen wäre ?!

    Lg, Jenny
  • Thema
    Papiere verlängert, aber Frist läuft ab
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 7. September 2019
    Text
    >Hallo Leute,

    Hi Jenny,

    >Jetzt muss ich bald die Theorie nochmal machen ( der Grund warum solange Zeit gelassen, ich wurde schwanger und da hatte ich einfach keinen Kopf mehr für Führerschein ).

    Dazu erstmal Glückwunsch :)

    >Meine frage ist: sollte ich die Theorie wieder nicht bestehen ( was hoffentlich nicht der Fall ist ), ist das Geld dann verloren, weil ich habe bereits 1500 Euro bezahlt und mir sagte jemand das ich dann alles von vorne machen muss ?! Aber das kann ja nicht sein, dass mein Geld dann in den Wind geschossen wäre ?!

    Warum sollte dies verloren sein?

    Deine Ausbildungsbescheinigung, die dir deine Fahrschule zur ersten Theo ausgestellt hat, ist 2 Jahre gültig.
    Sollte der Antrag ablaufen, stellst du nen neuen. Neues Passbild, Sehtest, EH-Schein hast ja.
    Wenn der Antrag wieder durch ist, in der Fahrschule nen Vortest machen und bestehen, dann wieder zur Theorieprüfung.

    Die Fahrschule dürfte allerdings, wenn sie das möchte, den Grundbetrag wieder kassieren, da dein Ausbildungsvertrag lt AGB nach einem Jahr endet.

    Wenn du schon gefahren bist, bleibt dieses Wissen ja auch erhalten.

    >Lg, Jenny

    Grüssle
    Wolfe

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