Parken auf dem Bürgersteig

  • Parken auf dem Bürgersteig
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2005
    Hallo,

    direkt vor meiner Haustür ist ein breiter Bürgersteig von ca. 3,50 m. Auf der Straße ist parken erlaubt. Ist ebenso auf dem Gehrweg parken erlaubt? (sozusagen in zweiter Reihe aber auf dem Gehweg; es ist immernoch genügend Platz für mindestens drei Kinderwagen) Es gibt keinerlei Verkehrsschilder die es einschränken.
  • Thema
    Re: Parken auf dem Bürgersteig
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2005
    Text
    Hi;)
    nee ich glaub parken auf einem gehweh ist generell nciht erlaubt, es sei denn die schilder erlauben ist, aber wenn ncihts steht würde ich davon ausgehen, dass du da nicht parkendarfst...aber belehrt mich ruhig eines besseren*g*

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  • Thema
    Re: Parken auf dem Bürgersteig
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2005
    Text
    Es gibt keinerlei Verkehrsschilder die es einschränken.

    Aber ebenso gibt es keine Verkehrschilder, die es erlauben.

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  • Thema
    Re: Re: Parken auf dem Bürgersteig
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2005
    Text
    >Es gibt keinerlei Verkehrsschilder die es einschränken.
    >
    >Aber ebenso gibt es keine Verkehrschilder, die es erlauben.
    >

    Wenn das Parken auf den Bürgersteigen erlaubt wäre, dann dürften die Strassencafés auch ihre Tische auf die Fahrbahn stellen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Parken auf dem Bürgersteig
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2005
    Text
    >>Es gibt keinerlei Verkehrsschilder die es einschränken.
    >>
    >>Aber ebenso gibt es keine Verkehrschilder, die es erlauben.
    >>
    >
    >Wenn das Parken auf den Bürgersteigen erlaubt wäre, dann dürften die Strassencafés auch ihre Tische auf die Fahrbahn stellen.
    >

    Es gibt keine Schilder, die es verbieten, weil es generell verboten ist auf dem Gehweg zu parken. Dieser ist Fussgängern/Radfahrern vorbehalten.

    Es gibt aber Schilder, die es erlauben, sie sind blau und zeigen die Art an wie man am Gehweg parken darf, entweder man steht dann ganz drauf oder nur zur Hälfte. Die zulässige Gesamtmasse darf nicht über 2,8 Tonnen betragen. Die Schilder sind eher selten. In 2ter Reihe parken geht auch nicht!

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  • Thema
    Re: Parken auf dem Bürgersteig
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >direkt vor meiner Haustür ist ein breiter Bürgersteig von ca. 3,50 m. Auf der Straße ist parken erlaubt. Ist ebenso auf dem Gehrweg parken erlaubt? (sozusagen in zweiter Reihe aber auf dem Gehweg; es ist immernoch genügend Platz für mindestens drei Kinderwagen) Es gibt keinerlei Verkehrsschilder die es einschränken.
    >
    Es ist definitiv nicht erlaubt. Bei meinen Eltern vorm Haus ist auch so ein breiter Gehweg und es stehen auch Autos drauf. Diese Autos haben hin und wieder mal so ein nettes Zettelchen unterm Scheibenwischer (ihr wisst schon die mit so einem eingeschraenkten Halteverbotsschild drauf :-)

    mfG

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