Guten Abend, ich möchte gerne wissen, ob man in einer Kehre einer Sackgasse auf der linken Fahrbahnseite parken darf. danke und sonnige Grüsse, Frauke
Thema
Re: Parken auf der linken Fahrbahnseite
Autor
Bettina
schrieb am Sonntag, 10. Dezember 2006
Text
>Guten Abend, ich möchte gerne wissen, ob man in einer Kehre einer Sackgasse auf der linken Fahrbahnseite parken darf. >danke und sonnige Grüsse, Frauke
In Fahrtrichtung und wenn kein Halteverbotsschild steht, schon! LG Bettina
>>Guten Abend, ich möchte gerne wissen, ob man in einer Kehre einer Sackgasse auf der linken Fahrbahnseite parken darf. ............................. >>In Fahrtrichtung ......, schon! >LG Bettina ------------------------------------- Wenn ich in Fahrtrichtung stehe, dann parke ich doch eh nicht links, oder? Geht doch gar nicht......... Klassischer Fall von: Peg ist mal wieder reingefallen, oder? *grübelgrübel*
>Wenn ich in Fahrtrichtung stehe, dann parke ich doch eh nicht links, oder? >Geht doch gar nicht......... >Klassischer Fall von: Peg ist mal wieder reingefallen, oder? *grübelgrübel* ---------------------------------------------
So ähnlich. Verstehe deine Argumentation nicht ganz, aber egal. Normalerweise darf man nur in Fahrtrichtung rechts parken. In einer Einbahnstraße jedoch darf man auch in Fahrtrichtung links parken. Und das machen auch viele so ;-). Was die Sackgasse anbetrifft, bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Aber ich vertraue einfach mal auf Bettinas Aussage, die weiß sowas! :-)
Re: Re: Re: Re: Parken auf der linken Fahrbahnseite
Autor
Bettina
schrieb am Montag, 11. Dezember 2006
Text
>>Wenn ich in Fahrtrichtung stehe, dann parke ich doch eh nicht links, oder? >>Geht doch gar nicht......... >>Klassischer Fall von: Peg ist mal wieder reingefallen, oder? *grübelgrübel* >--------------------------------------------- > >So ähnlich. Verstehe deine Argumentation nicht ganz, aber egal. >Normalerweise darf man nur in Fahrtrichtung rechts parken. In einer Einbahnstraße jedoch darf man auch in Fahrtrichtung links parken. Und das machen auch viele so ;-). >Was die Sackgasse anbetrifft, bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Aber ich vertraue einfach mal auf Bettinas Aussage, die weiß sowas! :-)
Hallo! Vielleicht etwas falsch ausgedrück von mir... Wenn es sich nicht um eine Einbahnstraße handelt.. Dann halt erst wenden und dann auf er rechten Seite parken! Sorry für die kleine Verwirrung! In der Einbahnstraße wäre es auch anders grundsätzlich erlaubt... Aber wie kommt man aus einer Einbahnstraße, die zusätzlich auch noch eine Sackgasse ist wieder raus?? LG Bettina
>>Guten Abend, ich möchte gerne wissen, ob man in einer Kehre einer Sackgasse auf der linken Fahrbahnseite parken darf. >>danke und sonnige Grüsse, Frauke > >In Fahrtrichtung und wenn kein Halteverbotsschild steht, schon! >LG Bettina > Guten Abend, vielen Dank für die Information. Gibt es dazu auch einen offiziellen Hinweistext auf den man sich berufen kann? danke und sonnige Grüsse, Frauke
>>>Guten Abend, ich möchte gerne wissen, ob man in einer Kehre einer Sackgasse auf der linken Fahrbahnseite parken darf. >>>danke und sonnige Grüsse, Frauke >> >>In Fahrtrichtung und wenn kein Halteverbotsschild steht, schon! >>LG Bettina >> >Guten Abend, vielen Dank für die Information. Gibt es dazu auch einen offiziellen Hinweistext auf den man sich berufen kann? >danke und sonnige Grüsse, Frauke
Nochmals guten Abend, ich hatte in meinem eMail-Postfach nur die erste Antwort von Bettina. Vielleicht war meine Anfrage nicht deutlich, ich meine eine Sackgasse mit Kehre und mit linker Fahrbahn meine ich die kleine Insel in der Kehre, um die man herumfährt. Dort ist optisch ein Streifen drumherum gepflastert und der lädt sozusagen zum Parken ein. Die Kehre ist nicht beschildert, d.h. ohne Parkverbots-Hinweis. Ich hoffe, damit ist es deutlicher und ich freue mich auf ein Feedback. danke und sonnige Grüsse, Frauke
Re: Re: Re: Re: Re: Parken auf der linken Fahrbahnseite
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carhol
schrieb am Montag, 11. Dezember 2006
Text
>Dann ist es ein Kreisverkehr und dort ist das Halten verboten.
wenn da kein schild "kreisverkehr " steht ist es auch kein kreisverkehr. ausserdem kann in einer sackgasse kein kreisverkehr sein, der setzt nämlich mindestens zwei strassen voraus. wenn kein anderes parkverbot (z.b. 3 m durchfahrtsbreite, hofeinfahrten u.ä) da gegen spricht, ist das parken in fahrtrichtung erlaubt.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parken auf der linken Fahrbahnseite
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DerPraktikant
schrieb am Dienstag, 12. Dezember 2006
Text
Lieber Holger,
dann schau doch mal im Gesetzestext nach. Kreisverkehre SOLLEN (nicht müssen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!) mit dem Zeichen 215 gekennzeichnet sein. Es gibt sehr wohl Kreisverkehre ohne dieses Zeichen. Und so wie dieser Straßenteil beschrieben wurde mit Mittelinsel und Fahrstreifenbegrenzung ist das ein Kreisverkehr.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parken auf der linken Fahrbahnseite
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tobi*
schrieb am Dienstag, 12. Dezember 2006
Text
alberner gehts nimmer!
Seit wann soll der Wendehammer einer Sackgasse zum Kreisverkehr ernannt werden? Wollt ihr etwa auch noch blinken beim wieder rausfahren? *Koppschüttel*
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parken auf der linken Fahrbahnseite
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Bettina
schrieb am Dienstag, 12. Dezember 2006
Text
>Lieber Holger, > >dann schau doch mal im Gesetzestext nach. >Kreisverkehre SOLLEN (nicht müssen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!) mit dem Zeichen 215 gekennzeichnet sein. >Es gibt sehr wohl Kreisverkehre ohne dieses Zeichen. >Und so wie dieser Straßenteil beschrieben wurde mit Mittelinsel und Fahrstreifenbegrenzung ist das ein Kreisverkehr. > >Tommy
Lieber Tommy! Ein Kreisverkehr ist nur ein Kreisverkehr mit einer Schilderkombination von Zeichen 215 (Kreisverkehr) und einem Vorfahrt gewähren Schild. Alles andere sind kreisähnliche Kreuzungen. Steht eindeutig in der STVO § 9a!! Erläuterungen dazu sind im Bouska zu finden! Also: Wenn keine solche Schilderkombination => kein Kreisverkehr!!
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parken auf der linken Fahrbahnseite
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DerPraktikant
schrieb am Dienstag, 12. Dezember 2006
Text
Ach ja, nochwas. Das Zeichen 215 gibt es ja noch nicht so lange. Dann gab es vor dem Zeichen also keine Kreisverkehre?
ich zitiere weiter:
Z 215 VwV III.
"Wo eine Straßenbahn die Mittelinsel überquert, darf Zeichen 215 nicht angeordnet werden."
Z 213 VwV 1.
"Ist eine abweichende Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen für den Kreisverkehr erforderlich, ist Zeichen 209 anzuordnen."
In diesem Fall darf Zeichen 215 da gar nicht stehen, weil es ja nur in Verbindung mit 205 steht. Aber es ist trotzdem ein Kreisverkehr, komisch oder???
Also liebste Bettina: Bitte nicht immer so großspurig auftreten mit Sprüchen wie "Wo mach Duuu denn Dein Praktikum". Dein überhebliches Getue ist nämlich ab und zu unerträglich.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parken auf der linken Fahrbahnseite
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Bettina
schrieb am Dienstag, 12. Dezember 2006
Text
> Aber es ist trotzdem ein Kreisverkehr, komisch oder??? >> >++++ > >Dann schreib hier doch einfach mal die Definition für Kreisverkehr rein, vielleicht kannst Du ja dadurch zur Klärung beitragen... _________________________________________________ Also liebste Bettina: Bitte nicht immer so großspurig auftreten mit Sprüchen wie "Wo mach Duuu denn Dein Praktikum". Dein überhebliches Getue ist nämlich ab und zu unerträglich.
Tommy
Hallo Tommy! Ich gebe hier nur wieder, was mir in der Schule gelernt wird! Und da gibt es seit 2000 die Regelung, dass man unter Kreisverkehr eben nur die Kombination 215 mit 205 versteht. Früher galt für Kreisverkehr auch das Zeichen 209! Das wird bei kreisähnlichen Kreuzungen aufgestellt. z.B. wesentlicher Unterschied: Beim einfahren in KV mit Zeichen 215 darf nicht geblinkt werden, beim rechts abbiegen in eine kreisähnliche Kreuzung mit Zeichen 209 muss geblinkt werden. Zeichen 215: Kreis hat immer Vorfahrt! Zeichen 209: Vorfahrt kann von Einmündung zu Einmündung unterschiedlich geregelt sein.
Es tut mir wirkleich leid, wenn die mir in der Schule nur ...e beibringen. Apropos: Ich würde auch gerne noch die Sache mit r.v.l. auf der Vorfahrtsstraße bei einer abknickenden durchlesen. Ich bin gerne für andere Meinungen offen und werde damit, sofern sie z.B. im Bouska stehen, meine Lehrer damit konfrontieren zur Klärung.
Und noch eine kleine Anmerkung von mir... Solche Sprüche (s.oben) verziehre ich im Orginal gerne mit *ggg* oder ähnlichem, weil es nicht so extrem gemeint war.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parken auf der linken Fahrbahnseite
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carhol
schrieb am Dienstag, 12. Dezember 2006
Text
das passiert parktikanten schonmal das sie die ganzen vorschriften noch nicht richtig verdaut haben. kleiner tip: mal das vom te beschriebene teil auf, dann wirst du sehen, dass es sich höchstens um einen wendehammer handeln kann. aber selbst wenn du dich nicht dazu durchringen kannst es als "wendehammer" zu bezeichnen, in einem nicht gekennzeichneten "kreisverkehr" ist das parken nicht grundsätzlich verboten . siehe auch folgenden link: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=23941 holger
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parken auf der linken Fahrbahnseite
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DerPraktikant
schrieb am Dienstag, 12. Dezember 2006
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naja, holger, schwache leistung. solche sprüche höre ich von abgehalfterten, ausgebrannten fahrlehrern ab und an. aber zum glück gibt es ja noch einige, die dann mit dem dummen praktikanten die vorschriften zusammen durchgehen und danach sogar manchmal zugeben, dass dieser dumme praktikant recht hatte.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parken auf der linken Fahrbahnseite
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kaydee
schrieb am Dienstag, 12. Dezember 2006
Text
>Na wenn du soooooviel im Hinterkopf hast, brauchst Du mich ja nicht für die Definition Herr Kaydee.
+++ Na, scheinbar bekommst Du es ja nicht hin, sonst wäre es ja kein Problem sie mal eben hier zu veröffentlichen.... Soll ich mir also meinen Teil denken oder tust Du mir noch kurz den Gefallen? :-)
Also, wenn Du immer so drauf bist, such Dir besser einen anderen Beruf, bevor Du von deinen Fahrschülern ausgezählt wirst. Du bist entweder nicht in der Lage, die Definition zu liefern oder ungewillt. Das wird Dir von deinen Kunden später beides selten verziehn...
Ich wünschte mir manchmal das Forum hier würde moderiert werden... Lieber Admin dieses Boards: Falls du das liest, ich würde das gerne tun, völlig unentgeldlich! Dann herrscht hier mal Ordnung.
Hallo nochmal! @Tommy: Ich finde es sehr schade, dass Du mich jedesmal im Regen stehen lässt! Wenn Du es schon besser weißt, als ich, dann klär mich doch bitte auch auf, dass ich nicht dumm sterben muss. Bin ein wissbegieriger neugieriger Mensch und möchte in absehbarer Zeit meine Prüfungen mit ausgezeichnetet Noten schaffen. Dafür nehme ich gern jedes Wissen an.
@Chris: Vielleicht solltest Du hier mal als Anwalt eingreifen?!? *ggg*