Parken im verkehrsberuhigten Bereich

  • Parken im verkehrsberuhigten Bereich
     Bommel27
      schrieb am Mittwoch, 14. Dezember 2005
    Hallo,

    habe in einer verkehrsberuhigten Staße ( Sackgasse) seitlich geparkt.
    Mein Fahrzeug wurde angefahren,der Unfallverursacher meint nun das ich 30 % der Versicherungssumme selbst tragen muß, da mein Auto dort nicht rechtlich gestanden hat.
    Stimmt es was der Unfallverursacher sagt ? Muß ich jetzt wirklich die 30 % bezahlen ???

    Jeder Beitrag würde mir helfen !!!!
    weiß sonst nicht wo ich fragen könnte

    Vielen Dank im vorraus
    Bommel27
  • Thema
    Re: Parken im verkehrsberuhigten Bereich
    Autor
      lucky86
      schrieb am Mittwoch, 14. Dezember 2005
    Text
    in verkehrsberuhigten bereichen darf man nur auf gekennzeichneten parkflächen auf der straße parken.
    wenn da nichts ist, darfst du da nicht in fahrtrichtung rechts parken, wie in anderen straßen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Parken im verkehrsberuhigten Bereich
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 14. Dezember 2005
    Text
    >in verkehrsberuhigten bereichen darf man nur auf gekennzeichneten parkflächen auf der straße parken.

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    kk

    hi,

    nunmal keine panik auf der titanic, es ist wasser für alle da.
    das das parken da verboten ist, ist schonmal klar. als erstes musst du den unfall deiner versicherung melden, die setzt sich mit der gegnerischen versicherung in verbindung und klären wer wieviel zahlen muss.da du nichts von polizei schreibst, wird sie wohl nicht da gewesen sein, d.h. du musst eine vernünftige unfallaufnahme machen.
    glaube aber nicht, das du 30% selber zahlen musst, aber wie gesagt, das klären die versicherungen untereinander.
    und nächstesmal dort nur halten, das ist nämlich erlaubt.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Parken im verkehrsberuhigten Bereich
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2005
    Text
    >nunmal keine panik auf der titanic, es ist wasser für alle da.
    >das das parken da verboten ist, ist schonmal klar.

    Okay, aber es bleibt doch immer noch die Aussage, die ein Polizist mir gegenüber machte. Und die mir allein schon deshalb so gut gefiel, weil sie den Anderen zum Lümmel machte.
    Sie lautete:
    Egal wie es rings um dich aussieht,
    du hast NIEMALS AUF ETWAS STEHENDES herauf zu fahren.
    Es könnte ein gestürzter Mensch, oder eine Mauer sein
    -was ist schlimmer??

    Liebe Grüße von Petra

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Parken im verkehrsberuhigten Bereich
    Autor
      F77
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >habe in einer verkehrsberuhigten Staße ( Sackgasse) seitlich geparkt.
    >Mein Fahrzeug wurde angefahren,der Unfallverursacher meint nun das ich 30 % der Versicherungssumme selbst tragen muß, da mein Auto dort nicht rechtlich gestanden hat.
    >Stimmt es was der Unfallverursacher sagt ? Muß ich jetzt wirklich die 30 % bezahlen ???
    >
    >Jeder Beitrag würde mir helfen !!!!
    >weiß sonst nicht wo ich fragen könnte
    >
    >Vielen Dank im vorraus
    >Bommel27

    Wie kann denn in einem verkehrsberuhigten Bereich ueberhaupt ein Schaden entstehen? Das geht doch eigentlich nur, wenn der nicht Schrittgeschwindigkeit, also zu schnell, gefahren ist.
    => du musst bestimmt keine 30% bezahlen, da er was viel gravierenderes falsch gemacht hat (wuerde ich mal logisch so herleiten, ob das ein Gericht auch so sieht, weiss ich aber nicht).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Parken im verkehrsberuhigten Bereich
    Autor
      Bommel27
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2005
    Text
    Hallo,
    also wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Zone - Sackgasse, das Ende der Straße führt direkt in die Stellplätze vom Haus.Mein Mann steht auf seinem Stellplatz und ich habe mich einige Meter dahinter gestellt, da nichts anderes frei war.Meine Nachbarin hat den Stellplatz genau neben meinen Mann und hat beim rückwärts ausparken mein Auto gerammt.Ich habe dort ehrlich gesagt schon öfters geparkt, da diese Straße auch gar nicht von fremden Menschen genutzt wird,wie gesagt die Straße führt nur zu unserem Haus.Bin eigentlich immer noch Ratlos,da die Meinungen so unterschiedlich sind.
    Trotzdem allen ein dickes Dankeschön

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Parken im verkehrsberuhigten Bereich
    Autor
      Holger
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2005
    Text
    >Hallo,
    >also wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Zone - Sackgasse, das Ende der Straße führt direkt in die Stellplätze vom Haus.Mein Mann steht auf seinem Stellplatz und ich habe mich einige Meter dahinter gestellt, da nichts anderes frei war.Meine Nachbarin hat den Stellplatz genau neben meinen Mann und hat beim rückwärts ausparken mein Auto gerammt.Ich habe dort ehrlich gesagt schon öfters geparkt, da diese Straße auch gar nicht von fremden Menschen genutzt wird,wie gesagt die Straße führt nur zu unserem Haus.Bin eigentlich immer noch Ratlos,da die Meinungen so unterschiedlich sind.
    >Trotzdem allen ein dickes Dankeschön

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,
    da kommen wir des sache näher. wer rückwärtsfährt darf niemanden gefährden, nötigenfalls hat er sich einweisen zu lassen. liegt also die schuld erstmal alleine bei der nachbarin. jetzt die nächste frage: war es dunkel? war dein auto beleuchtet? wenn ersteres mit ja und weites mit nein, dann bist du mitschuld.
    aber wie gesagt, wieviele % regeln die versicherungen unter sich.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Parken im verkehrsberuhigten Bereich
    Autor
      Bommel27
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2005
    Text
    Hallo Holger,

    ist sehr nett das Du mir so tapfer antwortest,leider war es zu dem Zeitpunkt dunkel und mein Auto nicht beleuchtet.
    Werde wohl wirklich einen Anwalt nehmen müssen.
    Mal sehen wie es ausgeht

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Parken im verkehrsberuhigten Bereich
    Autor
      r²d²
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2005
    Text
    >Hallo Holger,
    >
    >ist sehr nett das Du mir so tapfer antwortest,leider war es zu dem Zeitpunkt dunkel und mein Auto nicht beleuchtet.
    >Werde wohl wirklich einen Anwalt nehmen müssen.
    >Mal sehen wie es ausgeht
    >
    >Gruß
    >
    Wenn Du so geparkt hast, dass Du Deine Nachbarin sehr eng eingeparkt hast, kannst Du mit einer Teilschuld rechnen. Hast Du genug Abstand gelassen, gehe ich davon aus, dass dich keine Schuld trifft. Aber wozu willst Du die Kosten durch einen Anwalt aufblähen? Die Versicherungen werden sich einigen und haben zur Not ihre Rechtsabteilung um ja nicht zuviel bezahlen zu müssen. Ausserdem ist ein Gerichtsstreit einer guten Nachb...aft in keiner Weise dienlich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parken im verkehrsberuhigten Bereich
    Autor
      Bommel27
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2005
    Text
    ne ne ne, da wurde etwas mißverstanden.Ich möchte keinen Anwalt ich möchte nur den Schaden ersetzt haben und keine Mitschuld bekommen falls ich im Recht bin.
    Nur meine Nachbarin weigert sich irgendwie die Versicherung einzuschalten.Sie gibt mir weder Namen noch Telefonnummer ihrer Versicherung.Sie möchte das ich mein Auto privat billig reparieren lasse und sie die Rechnung bezahlt.Damit bin ich aber nicht einverstanden.Somit sagte sie mir das Ihre Versicherung 30 % von mir verlangt und die Versicherung sollte sich heute bei mir melden,hat sie aber nicht.Vielleicht hat sie sich das ganze auch nur ausgedacht damit ich es doch irgendwo privat machen lasse.Deshalb hatte ich hier gefragt ob es das mit den 30 % wirklich richtig sein kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parken im verkehrsberuhigten Bereich
    Autor
      math
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2005
    Text
    >> Ausserdem ist ein Gerichtsstreit einer guten Nachb...aft in keiner Weise dienlich.

    Oha...das Wort "Nachb...aft" ist aber schon ne derbe Beleidigung...das will ich nicht noch mal sehen hier im Forum ;-)...
    Gut dass der entsprechende Teil automatisch herausgenommen wird...
    Was wäre sonst wenn das ein Kind liest??? :-P

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