Parken mit Parkscheibe?

  • Parken mit Parkscheibe?
     TommyXP
      schrieb am Montag, 8. August 2005
    Hallo,
    Ich hab da mal eien Frage, und zwar bin ich 18 Jahre alt und muss mit meinem Auto ab und zu mal zur Arbeit fahren. Doch vor unser Firma bei der Straße darf man nur mit Parkscheibe parken, jeweils 2 Stunden. Nun hatte ich nach den zwei Stunden mein Auto woanders hingestellt, wo man nicht mnit Parkscheibe parken muss. Das war allerdigns zufall gewesen denn ansonsten ist meist alles vollkommen zugeparkt. Nun meine Frage dazu:

    1. Ist es erlaubt das wenn ich aller zwei Stunden rausgehe und die Parkscheibe immer wieder nachdrehe?

    2. Wie sieht es mit der Sache aus wenn ich nach zwei Stunden rausgehe, und das Fahrzeug auf dem Parkplatz wo anders hinstelle. Und dann die Ankunftszeit dementsprechend wieder änder.

    3. Mit wieviel Bußgeld muss man rechnen wenn man länger draufstehen bleibt, und man bekommt ein Knöllchen.

    4. Wenn man ein Knöllchen bekommt, kann das Auswirkungen auf die Probezeit haben?


    Würde mich freuen wenn mich jemand zu der Sache ein wenig aufklären würde.

    Danke


    TommyXP
  • Thema
    Re: Parken mit Parkscheibe?
    Autor
      N.
      schrieb am Montag, 8. August 2005
    Text
    Hi,
    also, in der Theoriestunde habe ich mal gelernt, dass es nicht erlaubt ist die Parkscheibe immer nachzudrehen, so verlockend das auch sein mag.
    Zu dem zweiten Punkt, hat mein Fahlehrer gesat, dass man das ohne Probleme machen könnte, aber ist es nicht doof in der arbeitszeit immer raus zu gehen und das Auto um zu parken?
    Wenn du mal ein Knöllchen bekommen solltest, kann das zwischen 5 und 15 Euro ausfallen, je nachdem.
    Auswirkungen auf die Probezeit... habe ich noch nicht gehört das es auswirkungen darauf hat, es sei denn du kriegst so viele Knöllchen dass du in die Verkehrssünderkartei kommst, da brauchst du aber dann unheimlich viele Knöllchen in einer kurzen Zeit.
    Vielleicht solltest du nach Parkplätzen schauen wo du so lange stehen kannst wie du willst, Parkhäuser sind nämlich sau teuer.
    Hoffe ich habe dir ein wenig helfen können.

    Nicki

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Parken mit Parkscheibe?
    Autor
      F77
      schrieb am Montag, 8. August 2005
    Text
    >Hallo,
    >Ich hab da mal eien Frage, und zwar bin ich 18 Jahre alt und muss mit meinem Auto ab und zu mal zur Arbeit fahren. Doch vor unser Firma bei der Straße darf man nur mit Parkscheibe parken, jeweils 2 Stunden. Nun hatte ich nach den zwei Stunden mein Auto woanders hingestellt, wo man nicht mnit Parkscheibe parken muss. Das war allerdigns zufall gewesen denn ansonsten ist meist alles vollkommen zugeparkt. Nun meine Frage dazu:
    >
    >1. Ist es erlaubt das wenn ich aller zwei Stunden rausgehe und die Parkscheibe immer wieder nachdrehe?

    Ich denke schon. Ich mach das auch hin und wieder mal so und hatte noch keinen Aerger damit.


    >
    >2. Wie sieht es mit der Sache aus wenn ich nach zwei Stunden rausgehe, und das Fahrzeug auf dem Parkplatz wo anders hinstelle. Und dann die Ankunftszeit dementsprechend wieder änder.

    Das sollte auf jeden Fall erlaubt sein.


    >
    >3. Mit wieviel Bußgeld muss man rechnen wenn man länger draufstehen bleibt, und man bekommt ein Knöllchen.

    bis 30 Minuten 5,- EUR
    bis zu einer Stunde 10,- EUR
    bis zu zwei Stunden 15,- EUR
    bis zu drei Stunden 20,- EUR
    länger als drei Stunden 25,- EUR

    Uebrigens, wenn man die Parkuhr nicht reinlegt, kostet es nur 5 Euro. Allerdings koennten die Beamten Verdacht schoepfen, da dein Auto wahrscheinlich haeufiger dort auffallen wuerde.


    >
    >4. Wenn man ein Knöllchen bekommt, kann das Auswirkungen auf die Probezeit haben?
    >
    nein. Es sei denn, du bist so haeufig auffaellig, dass die Beamten nachhaken. Es gab mal einen Autofahrer, der sich ca. 2000 Euro in Knoellchen monatlich eingehandelt hat. Dem haben sie den Fuehrerschein entzogen :-)


    >
    >Würde mich freuen wenn mich jemand zu der Sache ein wenig aufklären würde.
    >
    >Danke
    >
    >
    >TommyXP

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Parken mit Parkscheibe?
    Autor
      Stromdriver
      schrieb am Montag, 8. August 2005
    Text
    >1. Ist es erlaubt das wenn ich aller zwei Stunden rausgehe und die Parkscheibe immer wieder nachdrehe?

    Nein, das ist nicht zulässig. Der Sinn ist ja, dass auf diesem Parkplatz lediglich "Kurzparker" parken.

    >
    >2. Wie sieht es mit der Sache aus wenn ich nach zwei Stunden rausgehe, und das Fahrzeug auf dem Parkplatz wo anders hinstelle. Und dann die Ankunftszeit dementsprechend wieder änder.

    Wenn Du Dein Fahrzeug in eine andere Parklücke fährst ist das OK.

    >3. Mit wieviel Bußgeld muss man rechnen wenn man länger draufstehen bleibt, und man bekommt ein Knöllchen.

    bis zu 30 Minuten 5 EUR
    bis zu 1 Stunde 10 EUR
    bis zu 2 Stunden 15 EUR
    bis zu 3 Stunden 20 EUR
    länger als 3 Stunden 25 EUR

    >4. Wenn man ein Knöllchen bekommt, kann das Auswirkungen auf die Probezeit haben?

    Wenn es nicht der Regelfall wird, zunächst nicht.

    Gruß,
    Chris

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Parken mit Parkscheibe?
    Autor
      118i
      schrieb am Montag, 8. August 2005
    Text
    ich rate dir eine Alternative zu suchen. Normalerweiße musst du ja das Auto bewegen, hab sogar mal mitbekommen, dass Politessen mit Kreide Striche auf jeden Reifen gemacht haben, damit sie merkten, ob er bewegt wurde oder nicht.
    Ich will für nichts Werbung machen, aber vielleicht erleichtert dir so etwas ja wenigstens die neu einstellerei der Parkscheibe *hehe*

    http://cgi.ebay.de/Elektronische-
    Parkscheibe_W0QQitemZ7991210002QQcategoryZ9887QQssPageNameZW
    DVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Parken mit Parkscheibe?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Montag, 8. August 2005
    Text
    >ich rate dir eine Alternative zu suchen. Normalerweiße musst du ja das Auto bewegen, hab sogar mal mitbekommen, dass Politessen mit Kreide Striche auf jeden Reifen gemacht haben, damit sie merkten, ob er bewegt wurde oder nicht.
    >Ich will für nichts Werbung machen, aber vielleicht erleichtert dir so etwas ja wenigstens die neu einstellerei der Parkscheibe *hehe*
    >
    >http://cgi.ebay.de/Elektronische-
    >Parkscheibe_W0QQitemZ7991210002QQcategoryZ9887QQssPageNameZW
    >DVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
    Ist nicht erlaubt.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo