Parkplatz zum üben

  • Parkplatz zum üben
     noquarter
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Hallo,

    meine Freundin möchte bald den Führerschein machen und ich möchte sie unterstüzen. Suche einen gößeren Parkplatz oder einen grlßeren Platz in Raum Köln auf dem sie mit meinem Auto fahren kann. Die meisten Übungsplätze kosten ja Geld. Aber ich suche eher einen Platz auf dem sie das Anfahren üben kann. Kennt jemand einen großen Platz auf dem man etwas fahren kann in Raum Köln?

    Gruß
  • Thema
    Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    Da mußt Du schon ein Privatgelände finden, das für Euch komplett abgesperrt wird. Sonst ist es a) öffentlicher Verkehrsraum und b) macht ihr Euch beide strafbar!

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      space
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    >Da mußt Du schon ein Privatgelände finden, das für Euch komplett abgesperrt wird. Sonst ist es a) öffentlicher Verkehrsraum und b) macht ihr Euch beide strafbar!
    >
    >greetz

    stimmt!
    geht bloß nicht einfach so auf nen parkplatz. ich kenn jemanden, der wollte mit seinem vater fahren übern und das ende vom lied ist, dass sie beide ne anzeige gekriegt haben! da investiert besser in einen guten verkehrsübungsplatz.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      h4rdstyl3r
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >meine Freundin möchte bald den Führerschein machen und ich möchte sie unterstüzen. Suche einen gößeren Parkplatz oder einen grlßeren Platz in Raum Köln auf dem sie mit meinem Auto fahren kann. Die meisten Übungsplätze kosten ja Geld. Aber ich suche eher einen Platz auf dem sie das Anfahren üben kann. Kennt jemand einen großen Platz auf dem man etwas fahren kann in Raum Köln?
    >
    >Gruß

    unter umständen bekommst du dein schein weg und deine freundin darf ihn erst mit 21 machen, also vorsicht. deine freundin darf nicht mal mitten in der nacht in einem 100 einwohner dorf ein kleines sträßchen hochfahren. aber ihr könnt mal zu einem nahegelegenen bauernhof fahren (kp obs sowas in/um köln gibt^^) und den bauer höflich bitten ob ihr ein bisschen auf dem hof anfahren üben dürft, weil die haben meistens die geeignete fläche dazu.

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  • Thema
    Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      gunny01
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    das mit dem bauernhof ist blödsinn.

    jeder raum, der befahren werden kann, ist öffentlich. also auch der nicht abgesperrte privatgrund.
    schilder reichen hier nicht aus.
    das gelände muss wirklich mit schranken und zaun abgesperrt sein, damit kein anderer reinfahren kann. erst dann kann er mit der freundin üben.
    also lasst den mist, leute.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      space
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    >das mit dem bauernhof ist blödsinn.
    >
    >jeder raum, der befahren werden kann, ist öffentlich. also auch der nicht abgesperrte privatgrund.
    >schilder reichen hier nicht aus.
    >das gelände muss wirklich mit schranken und zaun abgesperrt sein, damit kein anderer reinfahren kann. erst dann kann er mit der freundin üben.
    >also lasst den mist, leute.

    das ist auch blödsinn ;-)
    natürlich darfst du auf deinem privatgrundstück rumfahren. und wenn der bauer damit einverstanden ist, dass da jemand auf seinem grundstück übt, dürfen da auch andere fahren üben, mal abgesehen davon, dass es echt nich viel bringt, geht einfach auf einen verkehrsübungsplatz!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text

    >natürlich darfst du auf deinem privatgrundstück rumfahren. und wenn der bauer damit einverstanden ist, dass da jemand auf seinem grundstück übt, dürfen da auch andere fahren üben,...

    +++++

    Mal wieder gefährliches Unwissen! Es ist und bleibt eine Straftat, denn es ist auch auf einem privaten Bauernhof öffentlicher Strassenverkehr!!! Nur mit einer ordentlichen Absperrung geht es!

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      gunny01
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    >>das mit dem bauernhof ist blödsinn.
    >>
    >>jeder raum, der befahren werden kann, ist öffentlich. also auch der nicht abgesperrte privatgrund.
    >>schilder reichen hier nicht aus.
    >>das gelände muss wirklich mit schranken und zaun abgesperrt sein, damit kein anderer reinfahren kann. erst dann kann er mit der freundin üben.
    >>also lasst den mist, leute.
    >
    >das ist auch blödsinn ;-)
    >natürlich darfst du auf deinem privatgrundstück rumfahren. und wenn der bauer damit einverstanden ist, dass da jemand auf seinem grundstück übt, dürfen da auch andere fahren üben, mal abgesehen davon, dass es echt nich viel bringt, geht einfach auf einen verkehrsübungsplatz!

    space,

    wenn du das gesetz nicht kennst, halte dich am besten zurück.
    jeder raum, der befahren werden KANN, ist öffentlich. egal ob privatgrund oder nicht (schilder reichen nicht aus!!!).
    wenn das gelände nicht abgesperrt ist durch zaun und schranke, dann ist es öffentlich, und damit wäre das üben darauf eine schwarzfahrt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      space
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    mein bruder ist 14 hat also keinen führerschein auch nciht fürn traktor. na ja jedenfalls fährt er aber gern son teil. und jetzt kurvt er mit sonem teil bei nem bauer in der nachb...aft immer aufm feld rum. die haben bei nem polizisten nachgefragt ob das in ordnung ist! der meinte dass sie aufm feld machen können was sie wollen. so und nu frag ich mich, wo in der hinsicht jetz der unterschied zwischen aufm feld mit dem traktor oder aufm gepflasterten grundstück oder so mit dem auto fahren ist!?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      Jojo.
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    was sollen denn das für komische Gesetzte sein?
    Auf meinem Grundstück kann ich ja wohl Autofahren üben. Und gerade wenn das ein Bauernhof ist, da fahr ja nur ich und ist mein Privatgelände!
    Nee....das is ja wohl nicht euer Ernst und meiner Meinung nach sehr wohl Blödsinn!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      gunny01
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    also nochmal für euch beiden:

    wenn die gefahr besteht, dass andere verkehrsteilnehmer auf dieses grundstück fahren könnten, weil es nicht abgesperrt ist, ist dort das fahren ohne fahrerlaubnis verboten. der gesetzgeber sieht hier die gefahr, daß derjenige, der auf das grundstück gefahren ist, durch den ohne fahrerlaubnis gefährdet ist.
    deswegen gilt das als öffentlicher verkehrsraum, weil eben jder drauffahren kann, auch wenn es durch schilder vom eigentümer verboten wurde. abhilfe schafft da nur ein zaun/schranke (dann darfst du üben bis du schwarz wirst, weil du ja keinen gefährden kannst).

    beim acker ist das was anderes. da kann eben nicht jeder mit seinem auto reinfahren. da darf der kleine bruder mit dem trecker rumgurken. nur eben nicht auf dem weg zum oder vom acker, wo also wieder der normale verkehrsteilnehmer rumfahren könnte.

    jetzt kapiert?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      h4rdstyl3r
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    >also nochmal für euch beiden:
    >
    >wenn die gefahr besteht, dass andere verkehrsteilnehmer auf dieses grundstück fahren könnten, weil es nicht abgesperrt ist, ist dort das fahren ohne fahrerlaubnis verboten. der gesetzgeber sieht hier die gefahr, daß derjenige, der auf das grundstück gefahren ist, durch den ohne fahrerlaubnis gefährdet ist.
    >deswegen gilt das als öffentlicher verkehrsraum, weil eben jder drauffahren kann, auch wenn es durch schilder vom eigentümer verboten wurde. abhilfe schafft da nur ein zaun/schranke (dann darfst du üben bis du schwarz wirst, weil du ja keinen gefährden kannst).
    >
    >beim acker ist das was anderes. da kann eben nicht jeder mit seinem auto reinfahren. da darf der kleine bruder mit dem trecker rumgurken. nur eben nicht auf dem weg zum oder vom acker, wo also wieder der normale verkehrsteilnehmer rumfahren könnte.
    >
    >jetzt kapiert?

    würde der bauer also mit seinen traktor oder irgendwelche holzschranken die hofeinfahrt versperren, wäre das fahren ohne fahrerlaubnis rechtens.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      gunny01
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    ja, weil das grundstück dann nicht mehr befahren werden kann und daher nicht mehr als öffentlicher verkehrsraum gilt.

    steht übrigens im §1 der stvo in der verwaltungsvorschrift:
    "öffentlicher verkehr findet auch auf nicht gewidmeten straßen statt, wenn diese mit zustimmung oder unter duldung des verfügunsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden."

    gewidmet heißt, die straße ist von der behörde für den verkehr freigegeben.
    wenn der besitzer nicht absperrt, duldet er die benutzung (ergibt sich aus der rechtsprechung).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      Dave-DA
      schrieb am Mittwoch, 18. Oktober 2006
    Text
    >ja, weil das grundstück dann nicht mehr befahren werden kann und daher nicht mehr als öffentlicher verkehrsraum gilt.
    >
    >steht übrigens im §1 der stvo in der verwaltungsvorschrift:
    >"öffentlicher verkehr findet auch auf nicht gewidmeten straßen statt, wenn diese mit zustimmung oder unter duldung des verfügunsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden."
    >
    >gewidmet heißt, die straße ist von der behörde für den verkehr freigegeben.
    >wenn der besitzer nicht absperrt, duldet er die benutzung (ergibt sich aus der rechtsprechung).
    >



    Also wenn ich das richtig sehe müsste er einen Bauernhof finden, dessen Hofeinfahrt mit z.B. einem Absperrband kurzzeitig schließen und vielleicht noch ein Schild mit "Befahren Verboten" oder so anhängen.
    Dann wäre es rechtens und es würde dabei auch nicht soviel aufwand entstehen.

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      Lesley
      schrieb am Mittwoch, 18. Oktober 2006
    Text
    >Also wenn ich das richtig sehe müsste er einen Bauernhof finden, dessen Hofeinfahrt mit z.B. einem Absperrband kurzzeitig schließen und vielleicht noch ein Schild mit "Befahren Verboten" oder so anhängen.
    >Dann wäre es rechtens und es würde dabei auch nicht soviel aufwand entstehen.
    >
    >Gruß

    Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht so eine temporaere Absperrung nicht aus, sondern es muss ein fester permanenter Zaun sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      gunny01
      schrieb am Mittwoch, 18. Oktober 2006
    Text
    warum wollt ihr eigentlich immer tipps, um die gesetze zu umgehen?
    haltet euch doch enfach mal daran.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 18. Oktober 2006
    Text
    >warum wollt ihr eigentlich immer tipps, um die gesetze zu umgehen?
    >haltet euch doch enfach mal daran.
    >

    ++++

    Hier will ja keiner das Gesetz umgehen, eher das Gegenteil. Hier wird diskutiert, was erforderlich ist, um das Gesetz einzuhalten! Mal davon ab, das man auf so nem abgesperrten Bauernhof nicht wirklich viel lernen kann, aber gut...

    greetz

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  • Thema
    Re: Parkplatz zum üben
    Autor
      Sarah S.
      schrieb am Sonntag, 29. Oktober 2006
    Text
    Hallo! Das ist wirklich eine liebe Idee von dir, aber es klingt als sei sie noch nie gefahren. Ich würde es ehrlich gesagt dem Fahrlehrer überlassen ihr das Anfahren beizubringen. Als Laie kann man es meist schlecht erklären und das birngt nur Angst und mangelndes Selbstvertrauen in die erste Fahrstunde ;).

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