Parkscheibe

  • Parkscheibe
     Lydia
      schrieb am Sonntag, 14. August 2005
    Hi!!!
    Bei mir ist ein wenig her mit dem Theorieunterricht und ich hab vielleicht zu dem Thema nicht so aufgepasst, aber wie war das mit der Parkscheibe???Wenn ich zum Bsp. um 10:35 uhr auf ein Parkplatz mit Parkscheibe ankomm, wie stell ich meine Parkscheibe??
  • Thema
    Re: Parkscheibe
    Autor
      Tobi7
      schrieb am Sonntag, 14. August 2005
    Text
    >Hi!!!
    >Bei mir ist ein wenig her mit dem Theorieunterricht und ich hab vielleicht zu dem Thema nicht so aufgepasst, aber wie war das mit der Parkscheibe???Wenn ich zum Bsp. um 10:35 uhr auf ein Parkplatz mit Parkscheibe ankomm, wie stell ich meine Parkscheibe??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Parkscheibe
    Autor
      baring
      schrieb am Sonntag, 14. August 2005
    Text
    Immer auf die nächste volle oder halbe Stunde. Also bei 10:35 auf 11:00

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Parkscheibe
    Autor
      lirva
      schrieb am Montag, 15. August 2005
    Text
    >Immer auf die nächste volle oder halbe Stunde. Also bei 10:35 auf 11:00

    Nein das stimmt so nicht!!! wenn du um 10.35 ankommst must du die Parkscheibe auf 10.30 stellen! Oder wenn du 10.55 ankommst stellst du sie auf 11.00. Mann kann das Teil auch auf Viertel und Dreiviertel stellen!! Z.B. wenn ich zehn vor halb zwölf ankomm stellt mann es auf 11.15. Das Teil darf man aber nicht nur für sich zum vorteil stellen man sollte sich dann auch fairer weise die 5min abzihen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Parkscheibe
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 15. August 2005
    Text
    >>Immer auf die nächste volle oder halbe Stunde. Also bei 10:35 auf 11:00
    >
    >Nein das stimmt so nicht!!!
    DOCH, DEFINITIV!!!!!

    wenn du um 10.35 ankommst must du die Parkscheibe auf 10.30 stellen!

    Das ist zwar erlaubt, sich selbst um 5 Minuten zu "betrügen", aber so NICHT vorgesehen!

    Mann kann das Teil auch auf Viertel und Dreiviertel stellen!!

    Das ist bei einer Parkscheibe nach der StVO NICHT vorgesehen!!!

    Das Teil darf man aber nicht nur für sich zum vorteil stellen

    Ooooh DOCH!!!!

    Das kannst Du nachlesen, wenn Du oben mal den Menüpunkt "Recht" wählst, die StVO aufrufst und dort im §13"Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit" den zweiten Absatz vor Augen hast.....

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo