>solange du nicht erwischt wirst nich viel.... ;-) > >wenn doch wirds eng.. >der 6te ist nciht angeschnallt, es kann sein, dass die zulässige gesamtmasse überschritten wird etc. >ich wär da vorsichtig > >(sagt einer, der schon zu zehnt in nem fiesta gefahren is...) >
Solange das zugelassene Gesamtgewicht nicht überschritten wird, der Fahrer bei seiner Fahrweise nicht behindert wird, sowie alle Sicherheitsgurte angelegt sind, ist es erlaubt.
Bei einem Unfall, kann jedoch die Versicherung Probleme machen.
>>solange du nicht erwischt wirst nich viel.... ;-) >> >>wenn doch wirds eng.. >>der 6te ist nciht angeschnallt, es kann sein, dass die zulässige gesamtmasse überschritten wird etc. >>ich wär da vorsichtig >> >>(sagt einer, der schon zu zehnt in nem fiesta gefahren is...) >> > >Solange das zugelassene Gesamtgewicht nicht überschritten wird, der Fahrer bei seiner Fahrweise nicht behindert wird, sowie alle Sicherheitsgurte angelegt sind, ist es erlaubt. > >Bei einem Unfall, kann jedoch die Versicherung Probleme machen. >
falsch, man darf nur soviele personen im fahrzeug mitnehmen, wie sicherheitsgurte vorhanden sind. hat mir neulich sogar ein polizist bestätigt.
>>falsch, man darf nur soviele personen im fahrzeug mitnehmen, wie sicherheitsgurte vorhanden sind. hat mir neulich sogar ein polizist bestätigt. > >nein, DASS ist falsch, da hatte der Polizist wohl unrecht. > >solange ALLE Sicherheistgurte angelegt sind, >darfst du auch 6 Personen mitnehmen. >(s. auch den Beitrag deines Vorposters) > >Wenn nachher etwas passiert, kanns aber natürlich mit der Versicherung ärger geben...... > es dürfen nur so viel mitgenommen werden wie plätze da sind, sonst droht Zuchthaus.
>es dürfen nur so viel mitgenommen werden wie plätze da sind, sonst droht Zuchthaus. >
Schwachsinn. Solange alle Sicherheitsgurte genutzt werden, der Fahrer nich behindert und die zGm nich überschritten wird ist das erlaubt. Natürlich max. 8 Personen+Fahrer, es sei denn der Fahrer hat nen Persobefschein.
>>es dürfen nur so viel mitgenommen werden wie plätze da sind, sonst droht Zuchthaus. >> > >Schwachsinn. Solange alle Sicherheitsgurte genutzt werden, der Fahrer nich behindert und die zGm nich überschritten wird ist das erlaubt. Natürlich max. 8 Personen+Fahrer, es sei denn der Fahrer hat nen Persobefschein. > Das mit den 8 Personen ist aber auch Schwachsinn, denn diese Zahl bezieht sich bei Klasse B eben nicht auf die tatsächlich beförderten Personen, sondern nur auf die Anzahl der Sitzplätze. Ich darf also in einem VW Bus mit 9 Sitzplätzen (8 Fahrgäste + Fahrer) auch 10 Fahrgäste mitnehmen.
>>>es dürfen nur so viel mitgenommen werden wie plätze da sind, sonst droht Zuchthaus. >>> >> >>Schwachsinn. Solange alle Sicherheitsgurte genutzt werden, der Fahrer nich behindert und die zGm nich überschritten wird ist das erlaubt. Natürlich max. 8 Personen+Fahrer, es sei denn der Fahrer hat nen Persobefschein. >> >Das mit den 8 Personen ist aber auch Schwachsinn, denn diese Zahl bezieht sich bei Klasse B eben nicht auf die tatsächlich beförderten Personen, sondern nur auf die Anzahl der Sitzplätze. Ich darf also in einem VW Bus mit 9 Sitzplätzen (8 Fahrgäste + Fahrer) auch 10 Fahrgäste mitnehmen. >
>>>>es dürfen nur so viel mitgenommen werden wie plätze da sind, sonst droht Zuchthaus. >>>> >>> >>>Schwachsinn. Solange alle Sicherheitsgurte genutzt werden, der Fahrer nich behindert und die zGm nich überschritten wird ist das erlaubt. Natürlich max. 8 Personen+Fahrer, es sei denn der Fahrer hat nen Persobefschein. >>> >>Das mit den 8 Personen ist aber auch Schwachsinn, denn diese Zahl bezieht sich bei Klasse B eben nicht auf die tatsächlich beförderten Personen, sondern nur auf die Anzahl der Sitzplätze. Ich darf also in einem VW Bus mit 9 Sitzplätzen (8 Fahrgäste + Fahrer) auch 10 Fahrgäste mitnehmen. >> > nein das stimmt nicht! Klasse B erlaubt nur Fahrer + 8 personen. Einen bus mit 10 Sitzplätzen darfst du mit B gar nich fahren!
>>>>>es dürfen nur so viel mitgenommen werden wie plätze da sind, sonst droht Zuchthaus. >>>>> >>>> >>>>Schwachsinn. Solange alle Sicherheitsgurte genutzt werden, der Fahrer nich behindert und die zGm nich überschritten wird ist das erlaubt. Natürlich max. 8 Personen+Fahrer, es sei denn der Fahrer hat nen Persobefschein. >>>> >>>Das mit den 8 Personen ist aber auch Schwachsinn, denn diese Zahl bezieht sich bei Klasse B eben nicht auf die tatsächlich beförderten Personen, sondern nur auf die Anzahl der Sitzplätze. Ich darf also in einem VW Bus mit 9 Sitzplätzen (8 Fahrgäste + Fahrer) auch 10 Fahrgäste mitnehmen. >>> >> >nein das stimmt nicht! Klasse B erlaubt nur Fahrer + 8 personen. Einen bus mit 10 Sitzplätzen darfst du mit B gar nich fahren! >
Warum antwortest du? Du hast offensichtlich obigen Beitrag nicht verstanden.
>Was passiert wenn man 6 Personen in nem auto mitnimmt das nur für 5 personen zugelassen ist...also 4 leute auf die rückbank setzt ? > War mal auf nen Austausch in frankeich...da fuhrern wir zu siebt in nem kleinen Renault...war ganz lustig und in frankreich wohl erlaubt. In deutschland net also lass es lieber
ich erspar mir hier jetzt weitere Kommentare, habs ja schon oben geschrieben. Wie dass jetzt allerdings mit den (max.?) 8 leuten ist, weiß ich leider nicht genau
>Was passiert wenn man 6 Personen in nem auto mitnimmt das nur für 5 personen zugelassen ist...also 4 leute auf die rückbank setzt ? > kommt drauf an: wenn du die zGM nicht überschreitest nix.alle sicherheitsgurte müssen benutzt werden. einer kann sich dann halt auf der rückbank nicht anschnallen. die polizei sieht das zwar nicht gerne darf dagegen aber nichts machen. aber ist einfach ne gewissensfrage: kannst du es verantworten dass du jmd. unangeschnallt im vollen auto mitnimmst?du gefährdest nicht nur die person, nicht nur euch sonder alle auf der straße.
"Solange das zugelassene Gesamtgewicht nicht überschritten wird, der Fahrer bei seiner Fahrweise nicht behindert wird, sowie alle Sicherheitsgurte angelegt sind, ist es erlaubt.
Bei einem Unfall, kann jedoch die Versicherung Probleme machen."
Dies ist die (nicht zitierte) Aussage eines verifizierten Verkehrsanwalts beim ADAC.
>Nochmal zum Abschluss dieses Themas: > >"Solange das zugelassene Gesamtgewicht nicht überschritten wird, der Fahrer bei seiner Fahrweise nicht behindert wird, sowie alle Sicherheitsgurte angelegt sind, ist es erlaubt. > >Bei einem Unfall, kann jedoch die Versicherung Probleme machen." > >Dies ist die (nicht zitierte) Aussage eines verifizierten Verkehrsanwalts beim ADAC. >
dann sag ich dir mal was. Wenn mehr leute im auto sitzen als reingehen, dann is der fahrer behindert. Das kann man sich schon zurecht legen.
>>Nochmal zum Abschluss dieses Themas: >> >>"Solange das zugelassene Gesamtgewicht nicht überschritten wird, der Fahrer bei seiner Fahrweise nicht behindert wird, sowie alle Sicherheitsgurte angelegt sind, ist es erlaubt. >> >>Bei einem Unfall, kann jedoch die Versicherung Probleme machen." >> >>Dies ist die (nicht zitierte) Aussage eines verifizierten Verkehrsanwalts beim ADAC. >> > >dann sag ich dir mal was. Wenn mehr leute im auto sitzen als reingehen, dann is der fahrer behindert. Das kann man sich schon zurecht legen. >
Lese Richtig! Wenn alle Sicherheitsgurte angelegt haben, sind auch nicht mehr drinn als rein dürfen.
>>>Nochmal zum Abschluss dieses Themas: >>> >>>"Solange das zugelassene Gesamtgewicht nicht überschritten wird, der Fahrer bei seiner Fahrweise nicht behindert wird, sowie alle Sicherheitsgurte angelegt sind, ist es erlaubt. >>> >>>Bei einem Unfall, kann jedoch die Versicherung Probleme machen." >>> >>>Dies ist die (nicht zitierte) Aussage eines verifizierten Verkehrsanwalts beim ADAC. >>> >> >>dann sag ich dir mal was. Wenn mehr leute im auto sitzen als reingehen, dann is der fahrer behindert. Das kann man sich schon zurecht legen. >> > >Lese Richtig! Wenn alle Sicherheitsgurte angelegt haben, sind auch nicht mehr drinn als rein dürfen. >
ne lese, "angelegt sind", d.h. da können auch welche ohne sicherheitsgurt fahrn
>>>>Nochmal zum Abschluss dieses Themas: >>>> >>>>"Solange das zugelassene Gesamtgewicht nicht überschritten wird, der Fahrer bei seiner Fahrweise nicht behindert wird, sowie alle Sicherheitsgurte angelegt sind, ist es erlaubt. >>>> >>>>Bei einem Unfall, kann jedoch die Versicherung Probleme machen." >>>> >>>>Dies ist die (nicht zitierte) Aussage eines verifizierten Verkehrsanwalts beim ADAC. >>>> >>> >>>dann sag ich dir mal was. Wenn mehr leute im auto sitzen als reingehen, dann is der fahrer behindert. Das kann man sich schon zurecht legen. >>> >> >>Lese Richtig! Wenn alle Sicherheitsgurte angelegt haben, sind auch nicht mehr drinn als rein dürfen. >> > >ne lese, "angelegt sind", d.h. da können auch welche ohne sicherheitsgurt fahrn > Ist so aber nicht gemeint!!
>>>>>Nochmal zum Abschluss dieses Themas: >>>>> >>>>>"Solange das zugelassene Gesamtgewicht nicht überschritten wird, der Fahrer bei seiner Fahrweise nicht behindert wird, sowie alle Sicherheitsgurte angelegt sind, ist es erlaubt. >>>>> >>>>>Bei einem Unfall, kann jedoch die Versicherung Probleme machen." >>>>> >>>>>Dies ist die (nicht zitierte) Aussage eines verifizierten Verkehrsanwalts beim ADAC. >>>>> >>>> >>>>dann sag ich dir mal was. Wenn mehr leute im auto sitzen als reingehen, dann is der fahrer behindert. Das kann man sich schon zurecht legen. >>>> >>> >>>Lese Richtig! Wenn alle Sicherheitsgurte angelegt haben, sind auch nicht mehr drinn als rein dürfen. >>> >> >>ne lese, "angelegt sind", d.h. da können auch welche ohne sicherheitsgurt fahrn >> >Ist so aber nicht gemeint!! >
Kein Polizist der Welt kann euch bestrafen, nur weil hinten drinnen 4 Personen sitzen. Wenn ja, nennt ihm einfach den §21 StVo und den §6 Fev (Fahrerlaubnisverordnung)
>Klasse B erlaubt das Führen von KFZ mit einer Sitzanzahl von nicht mehr als 8 + Fahrersitz! Wieviele Personen drin sitzen ist völlig egal!
-> Es handelt sich zumindest nicht um den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
>Kein Polizist der Welt kann euch bestrafen, nur weil hinten drinnen 4 Personen sitzen. Wenn ja, nennt ihm einfach den §21 StVo und den §6 Fev (Fahrerlaubnisverordnung)
-> Dann schau mal in Erläuterung 5a zum §23 StVO nach:
"Verboten ist es, in einem Kfz Personen zu befördern, die sich nicht auf Sitzen befinden, die nach §35a(2)StVZO als solche zugelassen und im FzgSchein eingetragen sind.[...]"
Unabhängig davon ist es natürlich verantwortungslos, Personen ohne angelegten Sicherheitsgurt zu befördern. Wie bereits erwähnt, wird im Falle eines Unfalls Ärger mit der Versicherung vorprogrammiert sein.