Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Passagierzahl

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Passagierzahl
     Gast
      schrieb am Freitag, 25. Februar 2005
    >Klasse B erlaubt das Führen von KFZ mit einer Sitzanzahl von nicht mehr als 8 + Fahrersitz! Wieviele Personen drin sitzen ist völlig egal!

    -> Es handelt sich zumindest nicht um den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

    >Kein Polizist der Welt kann euch bestrafen, nur weil hinten drinnen 4 Personen sitzen. Wenn ja, nennt ihm einfach den §21 StVo und den §6 Fev (Fahrerlaubnisverordnung)

    -> Dann schau mal in Erläuterung 5a zum §23 StVO nach:

    "Verboten ist es, in einem Kfz Personen zu befördern, die sich nicht auf Sitzen befinden, die nach §35a(2)StVZO als solche zugelassen und im FzgSchein eingetragen sind.[...]"

    Unabhängig davon ist es natürlich verantwortungslos, Personen ohne angelegten Sicherheitsgurt zu befördern. Wie bereits erwähnt, wird im Falle eines Unfalls Ärger mit der Versicherung vorprogrammiert sein.

    Gruß,

    Chris

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