Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Passagierzahl
>Klasse B erlaubt das Führen von KFZ mit einer Sitzanzahl von nicht mehr als 8 + Fahrersitz! Wieviele Personen drin sitzen ist völlig egal!
-> Es handelt sich zumindest nicht um den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
>Kein Polizist der Welt kann euch bestrafen, nur weil hinten drinnen 4 Personen sitzen. Wenn ja, nennt ihm einfach den §21 StVo und den §6 Fev (Fahrerlaubnisverordnung)
-> Dann schau mal in Erläuterung 5a zum §23 StVO nach:
"Verboten ist es, in einem Kfz Personen zu befördern, die sich nicht auf Sitzen befinden, die nach §35a(2)StVZO als solche zugelassen und im FzgSchein eingetragen sind.[...]"
Unabhängig davon ist es natürlich verantwortungslos, Personen ohne angelegten Sicherheitsgurt zu befördern. Wie bereits erwähnt, wird im Falle eines Unfalls Ärger mit der Versicherung vorprogrammiert sein.
Gruß,
Chris