Personenbeförderung zum Fahrschulunterricht

  • Personenbeförderung zum Fahrschulunterricht
     Chuck
      schrieb am Mittwoch, 17. Januar 2007
    Hallo! Ich habe mal eine Frage: Mein Fahrlehrer hat mir angeboten, da wir auf dem Lande leben und schlecht zum theoretischen Unterricht bzw. zu Fahrtstunden kommen können, da wir eine schlechte Busverbindung haben bzw. meine Eltern mich nicht immer fahren können, mich von zu Hause abzuholen bzw. wieder nach Hause zu bringen. Hierfür verlangt er kein Geld oder ähnliches von mir. Nun sagte er mir, dass dürfe er nicht mehr machen, weil das angeblich unter gewerbsmäßige Personenbeförderung fallen würde. Stimmt das? Oder darf er mich einfach nicht zuhause abholen/absetzen, sondern ein Haus vorher oder nachher? Also ich persönlich finde diese Serviceleistung hervorragend. Das zeichnet in meinen Augen eine gute Fahrscule aus. Oder kann mir jemand das Gegenteil beweisen??
    Vielen Dank für zahlreiche fundierte Antworten...
    Mfg
    Michael
  • Thema
    Re: Personenbeförderung zum Fahrschulunterricht
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 17. Januar 2007
    Text
    Hallo,
    dein fl bezieht sich auf den §1 personenbeförderungsgesetz http://bundesrecht.juris.de/pbefg/__1.html

    vielleicht hat er probs mit einem kollegen bekommen.
    aber ob diese serice leistung eine gute fahrschule ausmacht, möchte ich bezweifeln.

    früher stand der passus auch im fl-gesetz das es verboten ist.

    holger

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  • Thema
    Re: Personenbeförderung zum Fahrschulunterricht
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 17. Januar 2007
    Text
    >Hallo! Ich habe mal eine Frage: Mein Fahrlehrer hat mir angeboten, da wir auf dem Lande leben und schlecht zum theoretischen Unterricht bzw. zu Fahrtstunden kommen können, da wir eine schlechte Busverbindung haben bzw. meine Eltern mich nicht immer fahren können, mich von zu Hause abzuholen bzw. wieder nach Hause zu bringen. Hierfür verlangt er kein Geld oder ähnliches von mir. Nun sagte er mir, dass dürfe er nicht mehr machen, weil das angeblich unter gewerbsmäßige Personenbeförderung fallen würde. Stimmt das? Oder darf er mich einfach nicht zuhause abholen/absetzen, sondern ein Haus vorher oder nachher? Also ich persönlich finde diese Serviceleistung hervorragend. Das zeichnet in meinen Augen eine gute Fahrscule aus. Oder kann mir jemand das Gegenteil beweisen??
    >Vielen Dank für zahlreiche fundierte Antworten...
    >Mfg
    >Michael

    Es ist aber so, wie Dein Fl.es sagte.
    Hans FL. i.R.

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  • Thema
    Re: Personenbeförderung zum Fahrschulunterricht
    Autor
      saskiaich
      schrieb am Mittwoch, 17. Januar 2007
    Text
    Hallo
    Ich bin zwar nicht persönlich davon betroffen,da meine FS gleich um die Ecke ist.Aber so weit ich es sonst mitbekomme,holst er die FS auch von zuhause ab,wenn es zum Theorieunterricht geht oder auch bei Fahrstunden.
    Ich finde sowas auch eine super leistung vom FL und natürlich nicht selbstverständlich.Aber ob das allerdings verboten ist,weis ich nicht.Frage ihn doch am besten.
    Liebe Grüße

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  • Thema
    Re: Re: Personenbeförderung zum Fahrschulunterricht
    Autor
      PatrickK
      schrieb am Mittwoch, 17. Januar 2007
    Text
    Also bei meiner ehemaligen Fahrschule war das Standart das man abgeholt wird. Ich kenne es auch gar nicht anders bzw. bei uns in der Umgebung machen das alle Fahrschulen so. Ich hab noch nie gehört das man jedes mal zur Fahrschule gehen muss und da die Fahrstunde begint..

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  • Thema
    Re: Re: Re: Personenbeförderung zum Fahrschulunterricht
    Autor
      *reni*
      schrieb am Mittwoch, 17. Januar 2007
    Text
    wenn ich direkt nach der Schule fahrstunde hab, holt mein Fahrlehrer mich da immer ab...ansonsten komm ich halt zur Fahrschule

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung zum Fahrschulunterricht
    Autor
      GF6767
      schrieb am Mittwoch, 17. Januar 2007
    Text
    >wenn ich direkt nach der Schule fahrstunde hab, holt mein Fahrlehrer mich da immer ab...ansonsten komm ich halt zur Fahrschule.

    Ich werd immer abgeholt, meistens fährt schon ein Fahrschüler, dann wechseln wir und wir bringen den Fahrschüler nach Hause..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung zum Fahrschulunterricht
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 17. Januar 2007
    Text
    Ich glaube, es geht hier aber mehr darum, ob der Schüler zum theoretischen Unterricht abgeholt bzw weggebracht wird.
    Kann ja in ländlichen Gegenden ja tatsächlich zum Problem werden.
    Geschäftstüchtige FLs könnten es sich werbewirksam zu Nutze machen... andere ihnen neiden.

    Hat aber alles nichts mit der Qualität der FS als Ausbildungseinrichtung zu tun.

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  • Thema
    Re: Personenbeförderung zum Fahrschulunterricht
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 19. Januar 2007
    Text
    Wenn dein FL es unentgeltlich tut, dann ist es auch nicht gewerbsmässig. Entsprechend ist es auch nicht verboten.

    Was jedoch verboten ist, ist "scheinbare Fahrschulen" zu eröffnen, in denen überhaupt gar kein Unterricht stattfinden kann, weil sie weder dafür ausgestattet noch genehmigt sind. Solche "Fahrschülerhaltestellen" sollen für den Betreiber lediglich dazu dienen, ein Anmeldebüro zu sein um in umliegenden Ortschaften Fahrschüler zu werben. Zum Unterricht in der eigentlichen (und regulär genehmigten) Fahrschule müss(t)en sie regelmässig abgeholt und befördert werden. Sowas ist aus Wettbewerbsgründen verboten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Personenbeförderung zum Fahrschulunterricht
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 19. Januar 2007
    Text
    >Wenn dein FL es unentgeltlich tut, dann ist es auch nicht gewerbsmässig. Entsprechend ist es auch nicht verboten.
    >>>
    Neider werden sicherlich unterstellen, dass dieser Service schon in der Grundgebühr enthalten ist, ohne dabei besonders aufgelistet zu sein.
    Kenne Begebenheiten, wo FL-Konkurenten schon wegen ganz anderer Winzigkeiten aufeinander einhackten.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Personenbeförderung zum Fahrschulunterricht
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 19. Januar 2007
    Text
    tobi

    lies erstmal den von mir zitierten §

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung zum Fahrschulunterricht
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 19. Januar 2007
    Text
    > tobi
    >
    >lies erstmal den von mir zitierten §
    >
    >holger


    Hi Holger,

    er darf damit nicht werben mit dem Zweck Fahrschüler zu bekommen. Dann wäre es tatsächlich gewerbsmässig (=mit Gewinnerzielungsabsicht).
    Aber einzelnen Fahrschülern, die sich jedoch schon bei ihm in Ausbildung befinden, darf er das ohne weiteres anbieten.

    Wobei wir mal ausser Acht lassen wollen, dass das u.U. steuerechtlich ein privater Gebrauch des Fahrschulfahrzeugs sein könnte. ;-)

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