Pozileikontrolle: Wie verhalten?

  • Pozileikontrolle: Wie verhalten?
     Gast
      schrieb am Dienstag, 19. Oktober 2004
    hallo!

    hab gerade bei den Tipps folgendes gelesen:
    "Türen von innen verriegeln - besser nicht, Sie machen sich damit strafbar!"
    ich fahre grundsätzlich mit verschlossenen türen. wieso ist das strafbar?? muss ich die türen wieder entriegeln wenn ich von der pozilei rausgewunken werde? (is mir noch nicht passiert zum glück)
  • Thema
    Re: Pozileikontrolle: Wie verhalten?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 19. Oktober 2004
    Text
    Bleibe erstmal im Wagen ruhig sitzen, Fenster öffnen, Hände am Lenkrad und warte bis die Herren an die Fenster kommen - bis dahin kannst du die Türen noch verriegelt lassen... es gibt ja schliesslich auch Fahrzeuge wo die Türen nach dem Einsteigen automatisch verriegelt werden!!!

    Wenn du dann aussteigen sollst oder die Herren die Tür öffnen wollen, musst du diese dann natürlich entriegeln - wenn du das dann NICHT machst ist das dann strafbar... das war mit den Tipps gemeint!

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  • Thema
    Re: Re: Pozileikontrolle: Wie verhalten?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 19. Oktober 2004
    Text
    >Bleibe erstmal im Wagen ruhig sitzen, Fenster öffnen, Hände am Lenkrad und warte bis die Herren an die Fenster kommen - bis dahin kannst du die Türen noch verriegelt lassen... es gibt ja schliesslich auch Fahrzeuge wo die Türen nach dem Einsteigen automatisch verriegelt werden!!!
    >
    >Wenn du dann aussteigen sollst oder die Herren die Tür öffnen wollen, musst du diese dann natürlich entriegeln - wenn du das dann NICHT machst ist das dann strafbar... das war mit den Tipps gemeint!
    >

    was machst bei nem Unfall wenn deine Türen zu sind?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Pozileikontrolle: Wie verhalten?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 19. Oktober 2004
    Text
    >>Bleibe erstmal im Wagen ruhig sitzen, Fenster öffnen, Hände am Lenkrad und warte bis die Herren an die Fenster kommen - bis dahin kannst du die Türen noch verriegelt lassen... es gibt ja schliesslich auch Fahrzeuge wo die Türen nach dem Einsteigen automatisch verriegelt werden!!!
    >>
    >>Wenn du dann aussteigen sollst oder die Herren die Tür öffnen wollen, musst du diese dann natürlich entriegeln - wenn du das dann NICHT machst ist das dann strafbar... das war mit den Tipps gemeint!
    >>
    >
    >was machst bei nem Unfall wenn deine Türen zu sind?
    >

    In diesem Fall ist es ja keine Polizeikontrolle mehr, wenn es um einen Verkehrsunfall geht, ne ;-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Pozileikontrolle: Wie verhalten?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 19. Oktober 2004
    Text

    >In diesem Fall ist es ja keine Polizeikontrolle mehr, wenn es um einen Verkehrsunfall geht, ne ;-)


    Also echt..er meinte was er dann machen will wenn er nicht mehr aus dem Fahrzeug herauskommt. Und fuer Rettungskraefte bzw. Ersthelfer wird es dadurch sehr schwierig - bzw es kostet Zeit die Tueren oder das Dach mit so einer Schere zu oeffnen (Feuerwehr - in das Fahrzeug zu kommen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Pozileikontrolle: Wie verhalten?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 20. Oktober 2004
    Text
    >
    >>In diesem Fall ist es ja keine Polizeikontrolle mehr, wenn es um einen Verkehrsunfall geht, ne ;-)
    >
    >
    >Also echt..er meinte was er dann machen will wenn er nicht mehr aus dem Fahrzeug herauskommt. Und fuer Rettungskraefte bzw. Ersthelfer wird es dadurch sehr schwierig - bzw es kostet Zeit die Tueren oder das Dach mit so einer Schere zu oeffnen (Feuerwehr - in das Fahrzeug zu kommen.
    >
    nun ja, es gibt auch Autotüren, die von innen immer aufgehen, auch wenn sie verriegelt sind!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Pozileikontrolle: Wie verhalten?
    Autor
      willi
      schrieb am Dienstag, 19. Oktober 2004
    Text
    Hallo
    >>Wenn du dann aussteigen sollst oder die Herren die Tür öffnen wollen, musst du diese dann natürlich entriegeln - wenn du das dann NICHT machst ist das dann strafbar... das war mit den Tipps gemeint!


    Das würde ich doch zu gerne mal wissen wo geschreiben steht, dass ich mich strafbar mache. Es gab sogar eine zeit wo das Eindringen in ein Fahrzeug Hausfriedensbruch war und der Beifahrer seinen ausweis nicht zeigen mußte, so wie der Besuch daheim. Alos wo steht geschrieben, dass ich Zutritt zu meinem Fahrzeug gewähren muß ?????


    willi

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Pozileikontrolle: Wie verhalten?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 19. Oktober 2004
    Text
    >Hallo
    >>>Wenn du dann aussteigen sollst oder die Herren die Tür öffnen wollen, musst du diese dann natürlich entriegeln - wenn du das dann NICHT machst ist das dann strafbar... das war mit den Tipps gemeint!
    >
    >
    >Das würde ich doch zu gerne mal wissen wo geschreiben steht, dass ich mich strafbar mache. Es gab sogar eine zeit wo das Eindringen in ein Fahrzeug Hausfriedensbruch war und der Beifahrer seinen ausweis nicht zeigen mußte, so wie der Besuch daheim. Alos wo steht geschrieben, dass ich Zutritt zu meinem Fahrzeug gewähren muß ?????
    >
    >
    >willi
    >

    1. Muss man als Deutscher immer seinen Ausweis vorzeigen wenn dies ein Polizist oder Ordnungshüter dies verlangt ansonsten ist das Personalienverweigerung.
    2. Verpflichtest du dich bei der Teilnahme am Strassenverkehr auch mal Kontrollen durchführen zu lassen.
    3. Ist das nicht Hausfriedensbruch weil dein Auto nicht dein Haus ist und weil
    4. die Polizisten nicht ins Auto steigen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Pozileikontrolle: Wie verhalten?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 20. Oktober 2004
    Text
    kurz was zu den sich automatisch verschließenden türen: die entriegeln sich automatisch, sobald der airbag ausgelöst wird! dumm sind die autohersteller auch net!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Pozileikontrolle: Wie verhalten?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 20. Oktober 2004
    Text
    >>Hallo
    >>>>Wenn du dann aussteigen sollst oder die Herren die Tür öffnen wollen, musst du diese dann natürlich entriegeln - wenn du das dann NICHT machst ist das dann strafbar... das war mit den Tipps gemeint!
    >>
    >>
    >>Das würde ich doch zu gerne mal wissen wo geschreiben steht, dass ich mich strafbar mache. Es gab sogar eine zeit wo das Eindringen in ein Fahrzeug Hausfriedensbruch war und der Beifahrer seinen ausweis nicht zeigen mußte, so wie der Besuch daheim. Alos wo steht geschrieben, dass ich Zutritt zu meinem Fahrzeug gewähren muß ?????
    >>
    >>
    >>willi
    >>
    >
    >1. Muss man als Deutscher immer seinen Ausweis vorzeigen wenn dies ein Polizist oder Ordnungshüter dies verlangt ansonsten ist das Personalienverweigerung.
    >2. Verpflichtest du dich bei der Teilnahme am Strassenverkehr auch mal Kontrollen durchführen zu lassen.
    >3. Ist das nicht Hausfriedensbruch weil dein Auto nicht dein Haus ist und weil
    >4. die Polizisten nicht ins Auto steigen.
    >

    das hätte du mal dem polizisten erzählen soll der mir durch fenster ins auto gegriffen hat mein radio ausgeschaltet hat (was auf lautstärke 2 war) und den zündschlüssel abgezogen hat weil der wagen noch lief.

    den schlüssel hab ich auch erst wiederbekommen als die fertig waren.. dann wollte er den kofferraum aufmachen (der ein wenig kaputt ist und nur mit kniff aufgeht) was er nicht hinbekam. ich ihn dann per schlüssel den kofferraum öffnen wollte was er verweigerte da er den schlüssel nich aus der hand geben wollte und ich ihm erklären musste das der schlüssel ein wenig schräg gehalten werden musste... gott man kann sich auch anstellen!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Pozileikontrolle: Wie verhalten?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 21. Oktober 2004
    Text
    >das hätte du mal dem polizisten erzählen soll der mir durch fenster ins auto gegriffen hat mein radio ausgeschaltet hat (was auf lautstärke 2 war) und den zündschlüssel abgezogen hat weil der wagen noch lief.
    >
    >den schlüssel hab ich auch erst wiederbekommen als die fertig waren.. dann wollte er den kofferraum aufmachen (der ein wenig kaputt ist und nur mit kniff aufgeht) was er nicht hinbekam. ich ihn dann per schlüssel den kofferraum öffnen wollte was er verweigerte da er den schlüssel nich aus der hand geben wollte und ich ihm erklären musste das der schlüssel ein wenig schräg gehalten werden musste... gott man kann sich auch anstellen!
    >
    Ein Wort: Dienstaufsichtsbeschwerde

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Pozileikontrolle: Wie verhalten?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 21. Oktober 2004
    Text
    >>das hätte du mal dem polizisten erzählen soll der mir durch fenster ins auto gegriffen hat mein radio ausgeschaltet hat (was auf lautstärke 2 war) und den zündschlüssel abgezogen hat weil der wagen noch lief.
    >>
    >>den schlüssel hab ich auch erst wiederbekommen als die fertig waren.. dann wollte er den kofferraum aufmachen (der ein wenig kaputt ist und nur mit kniff aufgeht) was er nicht hinbekam. ich ihn dann per schlüssel den kofferraum öffnen wollte was er verweigerte da er den schlüssel nich aus der hand geben wollte und ich ihm erklären musste das der schlüssel ein wenig schräg gehalten werden musste... gott man kann sich auch anstellen!
    >>
    >Ein Wort: Dienstaufsichtsbeschwerde
    >

    Anwalt

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