Hallo, ich hätte da ne kleine Frage: Kann ich noch innerhalb 3 Monaten nach meinem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung ohne Begleitperson fahren?? mfg Rider
Thema
Re: Prüfbescheinigung mit 18 Jahren
Autor
Kat
schrieb am Donnerstag, 13. Juli 2006
Text
Die Prüfbescheinigung ist 3 Monate über den 18. Geburtstag hinaus gültig (§ 48 a (3)). D.h. Du kannst in Deutschland auch ohne Kartenführerschein mit der Bescheinigung erst einmal weiterfahren, und zwar ab Deinem 18. Geburtstag alleine.
Nur für eine Fahrt ins Ausland (auch EU-Staaten) benötigst Du den Kartenführerschein.
>Hallo, >ich hätte da ne kleine Frage: >Kann ich noch innerhalb 3 Monaten nach meinem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung ohne Begleitperson fahren?? >mfg Rider
Bist du dir da sicher, dass ich dann mit der Prüfbescheinigung alleine fahren darf, also ohne Begleitperson. Weil ich wohne nämlich in Bayern und hab mal gehört, dass man dann aber mit Begelitperson fahren müsste. DANKE!
>Hallo, >ich hätte da ne kleine Frage: >Kann ich noch innerhalb 3 Monaten nach meinem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung ohne Begleitperson fahren?? >mfg Rider Dann müßtest Du doch schon den Endgültigen Führerschein haben, wenn nicht muß eine Begleit Person dabei sein. Auch in Bayern! Hans Fl
Ich wohne auch in Bayern. Mir wurde das so gesagt. Aber ist ja auch egal. Wo liegt dein Problem?? Warum kannst du deinen Führerschein nicht einfach an deinem Geburtstag in Begleitung abholen??
ich werd nächste Woche 18 und der Führerschein ist erst in 3-4 Wochen da. Ich hab mich heut bei der Führerscheinstelle informiert und die haben gesagt, dass ich mit der Prüfbescheinigung und ohne Begleitperson fahren darf WENN ich 18 bin. DANKE für die Hilfe auch wenn die Info nicht so richtig war.
Also wenn ich mich recht erinnere stand auf meiner Prüfungsbescheinigung drauf, dass ich NICHT damit fahren darf. (in NRW, kann in anderen Bundesländern anders sein)
Ich musste auf meinen Kartenführerschein auch drei monate warten, bis ich die A Prüfung gemacht hab, in der zwischenzeit wurde mir eine Ersatzbescheinigung ausgestellt, mit der man dann fahren durfte. War so ein rosa DIN A 5 Blatt das man auch bekommt wenn man seinen Schein verloren hat oder so...