Prüfung nicht bestanden ! Prüfprotokoll wirft Fragen der Wahrheit auf !
Lara.z
schrieb am Freitag, 28. Juli 2023
Hallo
Hatte vor kurzem meine Fahrerlaubnisprüfung Klasse A. Leider nicht bestanden, jedoch mit vielen ?? versehen.
Beim Ausweichen nach abbremsen hatte ich im 1. Versuch den hinteren Kegel umgeworfen. Im 2. Versuch war alles ok. Meinte ich zumindest.
Da kam der Prüfer auf mich zu und sagte, dass auch der 2. Versuch nicht fehlerfrei gewesen sei. Ich müsse beim Ausweichen nach Abbrennen auch die Hinterradbremse mit benutzen. Er erklärte mir den \"Notgedanken der Grundfahraufgabe und brach die Prüfung ab.
Keine 5 min. später beim Abschlussgespräch eröffnete mir der Prüfer noch 2 weitere Fehler bei der Fahrt bevor wir auf den Übungsplatz sind. Den Fehler mit der Hinterradbremse wurde auch erneut angesprochen und die Wichtigkeit erklärt.
Fakt ich bin \"Durchgefallen\".
Als ich dann das Prüfprotokoll mir ansah stellte ich fest, dass da was nicht stimmen kann. Die 2 Fehler auf dem Weg zum Übungsplatz waren aufgeführt. Die Grundfahraufgabe Slalom mit 30 war als ok bewertet, obwohl ich auch da den 2. Versuch benötigt habe. Als ich aber dann nach der Grundfahraufgabe Ausweichen nach abbremsen schaute war ich sehr verwundert. Im gesamten Prüfprotokoll war nichts zu finden über das nicht benutzen der Hinterradbremse bei der Grundfahraufgabe. Nichts, stattdessen stand da \"zu geringe Anfahrtsgeschwindigkeit und herumlenken um den hinteren Kegel\" was gar nicht der Fall war. Mir wurde davon nichts mitgeteilt Wie soll ich das werten ??
Hab dann einige Tage später mit meinem Fahrlehrer gesprochen. Um eine Lösung zu finden. Einsicht des Prüfers /Prüforganisation Fehlanzeige. Habe dann schriftlich Widerruf eingelegt. Wurde mit den Worten : \"es Handle sich hierbei um eine Missverständliche Kommunikation\". Mein Fahrlehrer hat auch eine Beschwerde geschrieben über das was im Prüfprotokoll steht. Einsicht auch hier Fehlanzeige.
Hätte gute Lust den Rechtsweg zu beschreiten sowas geht überhaupt nicht. Zeugen hab ich.
Oder hat hier jemand einen Rat für mich??
LG
Lara
Hatte vor kurzem meine Fahrerlaubnisprüfung Klasse A. Leider nicht bestanden, jedoch mit vielen ?? versehen.
Beim Ausweichen nach abbremsen hatte ich im 1. Versuch den hinteren Kegel umgeworfen. Im 2. Versuch war alles ok. Meinte ich zumindest.
Da kam der Prüfer auf mich zu und sagte, dass auch der 2. Versuch nicht fehlerfrei gewesen sei. Ich müsse beim Ausweichen nach Abbrennen auch die Hinterradbremse mit benutzen. Er erklärte mir den \"Notgedanken der Grundfahraufgabe und brach die Prüfung ab.
Keine 5 min. später beim Abschlussgespräch eröffnete mir der Prüfer noch 2 weitere Fehler bei der Fahrt bevor wir auf den Übungsplatz sind. Den Fehler mit der Hinterradbremse wurde auch erneut angesprochen und die Wichtigkeit erklärt.
Fakt ich bin \"Durchgefallen\".
Als ich dann das Prüfprotokoll mir ansah stellte ich fest, dass da was nicht stimmen kann. Die 2 Fehler auf dem Weg zum Übungsplatz waren aufgeführt. Die Grundfahraufgabe Slalom mit 30 war als ok bewertet, obwohl ich auch da den 2. Versuch benötigt habe. Als ich aber dann nach der Grundfahraufgabe Ausweichen nach abbremsen schaute war ich sehr verwundert. Im gesamten Prüfprotokoll war nichts zu finden über das nicht benutzen der Hinterradbremse bei der Grundfahraufgabe. Nichts, stattdessen stand da \"zu geringe Anfahrtsgeschwindigkeit und herumlenken um den hinteren Kegel\" was gar nicht der Fall war. Mir wurde davon nichts mitgeteilt Wie soll ich das werten ??
Hab dann einige Tage später mit meinem Fahrlehrer gesprochen. Um eine Lösung zu finden. Einsicht des Prüfers /Prüforganisation Fehlanzeige. Habe dann schriftlich Widerruf eingelegt. Wurde mit den Worten : \"es Handle sich hierbei um eine Missverständliche Kommunikation\". Mein Fahrlehrer hat auch eine Beschwerde geschrieben über das was im Prüfprotokoll steht. Einsicht auch hier Fehlanzeige.
Hätte gute Lust den Rechtsweg zu beschreiten sowas geht überhaupt nicht. Zeugen hab ich.
Oder hat hier jemand einen Rat für mich??
LG
Lara