Praktische Prfg.
Hab da mal ne Frage:
In den Gesetzen der Prüfungsrichtlinie steht unter 5.6 "Die Kennzeichnung der zu Prüfungsfahrten verwendeten Kraftfahrzeuge als Schulfahrzeuge muss entfernt sein (§ 5 Abs. 4 DVFahrlG und Anlage 7 Nr. 2.2.17 Satz 1 FeV)."
Jetzt steht aber doch auf den meisten FS-Autos zumindest mal der Name der FS drauf, muss dass dann abgeklebt werden, oder gilt das Gesetz nur für die Fahrschulschilder (Magnet) auf Dach u. Kofferraumdeckel?
Man erkennt FS-Autos doch eh, auch wenn diese Schilder weg sind!