Praktische Prüfung???

  • Praktische Prüfung???
     Yamaharacer
      schrieb am Sonntag, 12. März 2006
    Hallo,
    ich habe den Führerschein A1 und erweitere nun auf A+B.
    Nun habe ich am 24. März geburtstag und habe den B Führerschein bestanden. Da habe ich so einen komischen Zettel vom Tüv bekommen. Nun glaube ich aber dass es mir nicht reicht den A bis zu meinem Geburtstag zu schaffen.
    Kann ich dann einfach aufs Landratsamt gehen und den B wenigstens holen?
    Weil ich eben so einen Zettel habe. Und ich meine meine Kollegen haben auch den A Führerschein auf den Sommer verlegt und trotzdem B gehabt.
    Vielleicht weiß da ja jemand was.
  • Thema
    Re: Praktische Prüfung???
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 12. März 2006
    Text
    >Hallo,
    >ich habe den Führerschein A1 und erweitere nun auf A+B.
    Da habe ich so einen komischen Zettel vom Tüv bekommen. >Kann ich dann einfach aufs Landratsamt gehen und den B wenigstens holen?
    >Weil ich eben so einen Zettel habe. Und ich meine meine Kollegen haben auch den A Führerschein auf den Sommer verlegt und trotzdem B gehabt.
    >Vielleicht weiß da ja jemand was.
    ===============================================================
    Du hast den Führerschein bestimmt füt die Klassen A+B gleichzeitig beantragt.Enstsprechend wurde das auch von der Stadt zum Straßenverkehrsamt und von dort zur Druckerei gegeben.
    In irgendeiner Schblade schlummert bereits dein gedruckter Führerschein mit Bild. Aber natürlich hast du den noch nicht, weil du die Voraussetzungen (Prüfungen) noch nicht erfüllt hast.
    Würdest du jetzt unbedingt auf das "Kärtchen" bestehen, müsste ein neues (das in deinem Fall nur Klasse B erlaubt) gedruckt werden. Wenn du das unbedingt -wie du meinst- benötigst, wirst du wohl nochmal zur Kasse gebeten. Dir ist mit deinem "Zettel" doch das Fahren erlaubt. Bist du so eitel, dass es dich stört keinen Führerschein im eingentlichen Sinne vorweisen zu können? Das Kärtchen für A1 müsste doch auch noch in deinem Besitz sein. Wie oft meinst du denn, diesen Zettel vorzeigen zu müssen? Wenn du wirklich noch die Klassse A dranhängen möchtest, dann warte doch einfach ab. Einen Umtausch würde ich an deiner Stelle nur anstreben, wenn ich für mich die Klasse A abgeschrieben hätte.....
    So wie ich informiert bin, ist die vorläufige Fahrerlaubnis bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, muss aber bis dahin durch das Kärtchen ersetzt sein.
    Was sagt denn dein FL und/oder der TÜV dazu? Sicher bist du nicht der erste Fall.

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  • Thema
    Re: Re: Praktische Prüfung???
    Autor
      Yamaharacer
      schrieb am Sonntag, 12. März 2006
    Text
    Also ich habe beim Anmelden bei der Fahrschule angegeben dass ich die Klasse B zuerst machen will. Und der Prüfer hat gemeint dass ich mit diesem Zettel nicht fahren darf.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Praktische Prüfung???
    Autor
      Fuchsi
      schrieb am Sonntag, 12. März 2006
    Text
    >Also ich habe beim Anmelden bei der Fahrschule angegeben dass ich die Klasse B zuerst machen will. Und der Prüfer hat gemeint dass ich mit diesem Zettel nicht fahren darf.

    Hi,
    der Zettel erfüllt auch nicht den Fs!!!!!!
    Wenn du angegeben hast, dass du B zuerst machen willst, dann kannst du mit dem Zettel an deinem Geburtstag aufs Landratsamt gehen und dein Fs abholen. Ich habe das genauso gemacht (allerdings BE als Anhang).
    @Peg: Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder man macht die versch. Fs nacheinander oder an einem Prüftermin. Wenn beide an einem Termin sind und man nur eins besteht, bekommt man gar keinen Fs. Hast du das vielleichet gemeint?
    In meinem Fall bzw. bei Yamaharacer finden zwei unabhängige Prüfungen statt und deshalbt kann er den Fs am Geb abholen (sonst hätte er diesen Zettel nie bekommen)!
    Lg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Praktische Prüfung???
    Autor
      _katharina_
      schrieb am Sonntag, 12. März 2006
    Text
    hi.
    also, so weit ich weiß, musst du mit diesem zettel zur führerscheinstelle. die stellt dir dann eine vorläufige fahrerlaubnis aus, die zunächst drei monate gültig ist. aber du kannst sie so oft verlängern lassen, bis du das kärtchen bekommst (war bei mir zumindest so...). beim erhalt des kärtchens gibst du die vorläufige fahrerlaubnis ab.
    noch fragen?

    lg, katharina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Praktische Prüfung???
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 12. März 2006
    Text
    >hi.
    >also, so weit ich weiß, musst du mit diesem zettel zur führerscheinstelle. die stellt dir dann eine vorläufige fahrerlaubnis aus, die zunächst drei monate gültig ist. aber du kannst sie so oft verlängern lassen, bis du das kärtchen bekommst (war bei mir zumindest so...). beim erhalt des kärtchens gibst du die vorläufige fahrerlaubnis ab.
    >noch fragen?
    >
    >lg, katharina
    ====================================================
    Woher kommst du Katharina, und wieoft hast du verlängern lassen?
    Diese Regelung ist wahrscheinlich vom Bundesland abhängig.NRW handelt auf jeden Fall anders.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Praktische Prüfung???
    Autor
      _katharina_
      schrieb am Sonntag, 12. März 2006
    Text
    > Woher kommst du Katharina, und wieoft hast du verlängern lassen?
    >Diese Regelung ist wahrscheinlich vom Bundesland abhängig.NRW handelt auf jeden Fall anders.

    komme aus rheinland-pfalz. habe insgesamt dreimal verlängern lassen. habe klasse b und ce beantragt, aber ce auf unbestimmte zeit verschieben müssen, weil meine ausbildung ziemlich viel zeit in anspruch genommen hat und ich mich unmöglich zerteilen konnte. habe dann irgendwann den endgültigen führerschien beantragt, weil wir in der nähe der französischen grenze wohnen und ich mit der vorläufigen fahrerlaubnis ja nur innerhalb deutschlands fahren durfte. die behörde hat problemlos mitgespielt und wusste natürlich von den verlängerungen. mir wurde sogar bei der abholung der vorläufigen fahrerlaubnis bestätigt, dass ich sie so oft verlängern lassen kann, wie es mir in den kram passt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Praktische Prüfung???
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 12. März 2006
    Text
    >Also ich habe beim Anmelden bei der Fahrschule angegeben dass ich die Klasse B zuerst machen will. Und der Prüfer hat gemeint dass ich mit diesem Zettel nicht fahren darf.
    =====================================================
    Aber beantragt hast du A+B gemeinsam? Und auch das Amt hat einen kombinierten A/B Antrag angenommen??
    Oder hast du bei der Anmeldung gesagt, dass du erst B beenden und dann mit A starten möchtest. Dann müsstest du natürlich erst den A-Antrag stellen (und bezahlen :o( )und nochmals auf die Bearbeitung warten.
    Die Prüfung für die Fahrerlaubnis für das begeitete Fahren bezieht sich nur auf den PKW und nur mit Begleitperson. Das ist korrekt.
    Versuche es mal unter diesem LINK. Da werden die Infos zum begleitetem Fahren auch noch nach Bundesländern sortiert.
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=Forward&f=15&t=4983
    Viel Spaß beim Suchen.
    Wenn du dort nicht Passendes findest, ende deine Eingabe mit dem ".de" , gehe von dort ins Forum und stelle deine Frage unter der Rubrik Führerschein nochmals. Du wirst dort viele Menschen finden, die bei Zulassungsstellen, Ämtern, Polizei und Fahrschulen arbeiten und dir gerne Antwort geben. Denke nur daran, heute ist Sonntag. Wenn also nicht heute, dann schau morgen nochmals vorbei. Du wirst dich wundern ;-))

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Praktische Prüfung???
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 13. März 2006
    Text
    hi,

    es kommt einfach darauf an wie ihr den antrag gestellt habt. entweder a+b gemeinsam, dann bekommst du keinen führerschein, kannst dir aber am geburtsatag einen "vorläufigen" beim sva/landratsamt ausstellen lassen. gültigkeit ist 3 monate und gilt nur in deutschland. wenn getrennte prüfung beantragt wurde und auf dem antrag vermerkt war "klasse b schon ausstellen" bekommst du einen führerschein klasse b (+a1). wenn du dann a bestanden hast muss erste ein neuer führerschein für a+b ausgestellt werden den du dann auch erst bezahlen musst. bis dahin kannst du dir einen "vorläufigen" für a holen.

    holger

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