Praktische Prüfung Durgefallen
Ich hatte gestern meine Praktische Prüfung... bin super gefahren habe toll eingeparkt. Habe leider den fehler gemacht aus einer einbahnstraße in eine querstraße zu fahren die wiedrum in eine einbahnstraße mündet. und da die eine keine einbahnstraße wahr habe ich mich zum linksabbigen in den gegenverkehr eingeordnet. Ein fehler der reicht um durch die prüfung zu fallen, was ich auch wusste. Mein Fahrprüfer hat einen aufstand gemacht undhat mir ne minute lang erzählt wie falsch das doch war, sagte dann das ich weiterfahren sollte dies tat ich auch. So ca 8 minuten lang weil da standen wir wieder an meiner fahrschule, da sagte der prüfer das ich durchgefallen bin wegen der einen Sache aber ansonsten sagte er ich könne fahren.
Jetzt die frage muss beim bekanntwerden des scheiterns des fahrschülers nicht es sofort angesagt werden und der fahrlerer fährt zurück? Da nach Prüfungsverordnung § 5.19 müsste er das.
Danke fürs lesen.
Wulf-Ole