Praktische durchgefallen, da zu langsam auf Autobahn.

  • Praktische durchgefallen, da zu langsam auf Autobahn.
     Nilsp
      schrieb am Mittwoch, 4. Mai 2016
    Ich habe heute meine praktische Prüfung nicht bestanden, da ich aus Vorsicht circa 80 kmh, auf der Autobahn gefahren bin anstatt 100. Mein Fahrstreifen war nur einspurig und es war kein Verkehrsteilnehmer in Sicht auf meiner Fahrtrichtung den ich hätte belästigen können. Da ich sehr nervös war und den Ball flach halten wollte entschied ich mich dazu langsam zu fahren und ruhig zu bleiben, da ich es selber für stressiger empfinde schneller zu fahren. Ich habe die Geschwindigkeit dementsprechend der Situation angepasst.
    Kann das ein Ausschlusskriterium sein? Denn es gibt schließlich ja keine Mindestgeschwindigkeit. Ich habe niemanden gefährdet oder belästigt und der Prüfer hat mich auch nicht mitgeteilt, dass ich hätte die Maximalgeschwindigkeit ausnutzen müssen.
  • Thema
    Re: Praktische durchgefallen, da zu langsam auf Autobahn.
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 5. Mai 2016
    Text
    >Ich habe die Geschwindigkeit dementsprechend der Situation angepasst.

    Das klingt toll, weil davon im Theorieunterricht ständig erzählt wird. Wenn man dann aber mal genauer nachschaut, was da eigentlich in der StVO steht, findet man in § 3 Abs. 1:

    "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

    So, und an was hast du die Geschwindigkeit nun angepasst? Aus der Aufzählung passt nur genau eines und genau das solltest du in der Prüfung eigentlich vorführen. Wenn dir aber alles oberhalb von 80 km/h auf einer normalerweise gut einsehbaren, kreuzungsfreien Straße zu stressig ist, dann darf man an deinen "persönlichen Fähigkeiten" ernste Zweifel haben.

    Durch das Schleichen hast du auch dieses kinderleichte Prüfungselement künstlich verlängert, was dir womöglich andere, schwerere Prüfungssituationen erspart hat. Die Spielregeln in der Prüfung haben schon ihren Sinn ...


    >Kann das ein Ausschlusskriterium sein?

    Ja, steht ausdrücklich in Nr. 1.3.8.9 der Prüfungsrichtlinie: "Eine übertrieben langsame Fahrweise ist unzulässig."


    >Ich habe niemanden gefährdet oder belästigt und der Prüfer hat mich auch nicht mitgeteilt, dass ich hätte die Maximalgeschwindigkeit ausnutzen müssen.

    Der Prüfer muss dir das nicht mitteilen - du musst es selbst wissen, denn der Fahrlehrer sollte es mit dir besprochen haben.

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  • Thema
    Beim Rechtsabbiegen den entgegenkommen durchlassen!
    Autor
      seerose2016
      schrieb am Donnerstag, 5. Mai 2016
    Text
    Ich habe immer gelernt, beim Recht abbiegen habe ich Vorfahrt, wenn
    jemand von vorn kommt und in die gleiche Straße abbiegen will

    Schaue ich nun das Video an:
    https://www.youtube.com/watch?v=bRAu7x-nEfg&index=6&list=PLfW8xhbmL7O2lMyLUb74eL4kb1xstVNDL
    ab stelle 6:30 Min.

    biegt man von einer Kraftfahrstraße über eine Rechtsabbieger Spur ab und kommt jemand entgegen
    der in der gleichen Straße wie ich einbiegen will
    muss man ihn durchlassen,
    Warum ist das so? gilt hier nicht Rechts vor Links?

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