Praktische durchgefallen, da zu langsam auf Autobahn.
Ich habe heute meine praktische Prüfung nicht bestanden, da ich aus Vorsicht circa 80 kmh, auf der Autobahn gefahren bin anstatt 100. Mein Fahrstreifen war nur einspurig und es war kein Verkehrsteilnehmer in Sicht auf meiner Fahrtrichtung den ich hätte belästigen können. Da ich sehr nervös war und den Ball flach halten wollte entschied ich mich dazu langsam zu fahren und ruhig zu bleiben, da ich es selber für stressiger empfinde schneller zu fahren. Ich habe die Geschwindigkeit dementsprechend der Situation angepasst.
Kann das ein Ausschlusskriterium sein? Denn es gibt schließlich ja keine Mindestgeschwindigkeit. Ich habe niemanden gefährdet oder belästigt und der Prüfer hat mich auch nicht mitgeteilt, dass ich hätte die Maximalgeschwindigkeit ausnutzen müssen.