Probezeit

  • Probezeit
     Gast
      schrieb am Samstag, 30. Oktober 2004
    Was passiert bei der Probezeit eigentlich genau? Könnte mir jemand erklären, wodurch sich die Probezeit zur "normalen" Fahrzeit danach unterscheidet?
  • Thema
    Re: Probezeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 30. Oktober 2004
    Text
    >Was passiert bei der Probezeit eigentlich genau? Könnte mir jemand erklären, wodurch sich die Probezeit zur "normalen" Fahrzeit danach unterscheidet?
    >
    Gar nicht. Zumindest, wenn du keinen Unfall baust...

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  • Thema
    Re: Probezeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 31. Oktober 2004
    Text
    Während der Probezeit greifen die Maßnahmen der Führerscheinstelle früher als nach der Probezeit.
    Fahrerlaubnisinhaber in der Probezeit müssen i. d. R. bereits nach dem ersten Verstoß, der im Verkehrszentralregister eingetragen wird ein Aufbauseminar absolvieren. Beim nächsten Verstoß nach dem Aufbauseminar gibt es eine Verwarnung und falls mehr als 2 Monate nach der Verwarnung erneut ein Verstoß im VZR eingetragen wird, dann ist der Führerschein für 3 Monate weg.
    Diejenigen, bei denen die Probezeit bereits abgelaufen ist erhalten erst dann eine Verwarnung, wenn im VZR insgesamt mind. 8 Punkte eingetragen sind, ab 14 Punkte müssen sie zum Aufbauseminar und bei 18 Punkten ist der Führerschein 6 Monate weg.

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  • Thema
    Re: Re: Probezeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 31. Oktober 2004
    Text
    >Während der Probezeit greifen die Maßnahmen der Führerscheinstelle früher als nach der Probezeit.
    >Fahrerlaubnisinhaber in der Probezeit müssen i. d. R. bereits nach dem ersten Verstoß, der im Verkehrszentralregister eingetragen wird ein Aufbauseminar absolvieren. Beim nächsten Verstoß nach dem Aufbauseminar gibt es eine Verwarnung und falls mehr als 2 Monate nach der Verwarnung erneut ein Verstoß im VZR eingetragen wird, dann ist der Führerschein für 3 Monate weg.
    >Diejenigen, bei denen die Probezeit bereits abgelaufen ist erhalten erst dann eine Verwarnung, wenn im VZR insgesamt mind. 8 Punkte eingetragen sind, ab 14 Punkte müssen sie zum Aufbauseminar und bei 18 Punkten ist der Führerschein 6 Monate weg.
    >
    Ich glaube die 2.Auskunft ist etwas falsch denn meines Wissens nach Staffelung wie folgt: 9 P Verwarnung 14 P theo. Prfg und 18 Punkte innerhalb 2 Jahre Fahrverbot bis zu 3 Monate.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 31. Oktober 2004
    Text
    >>Während der Probezeit greifen die Maßnahmen der Führerscheinstelle früher als nach der Probezeit.
    >>Fahrerlaubnisinhaber in der Probezeit müssen i. d. R. bereits nach dem ersten Verstoß, der im Verkehrszentralregister eingetragen wird ein Aufbauseminar absolvieren. Beim nächsten Verstoß nach dem Aufbauseminar gibt es eine Verwarnung und falls mehr als 2 Monate nach der Verwarnung erneut ein Verstoß im VZR eingetragen wird, dann ist der Führerschein für 3 Monate weg.
    >>Diejenigen, bei denen die Probezeit bereits abgelaufen ist erhalten erst dann eine Verwarnung, wenn im VZR insgesamt mind. 8 Punkte eingetragen sind, ab 14 Punkte müssen sie zum Aufbauseminar und bei 18 Punkten ist der Führerschein 6 Monate weg.
    >>
    >Ich glaube die 2.Auskunft ist etwas falsch denn meines Wissens nach Staffelung wie folgt: 9 P Verwarnung 14 P theo. Prfg und 18 Punkte innerhalb 2 Jahre Fahrverbot bis zu 3 Monate.
    >
    Dein Wissen stammt aus dem vorigen Jahrhundert!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 31. Oktober 2004
    Text
    >>>Während der Probezeit greifen die Maßnahmen der Führerscheinstelle früher als nach der Probezeit.
    >>>Fahrerlaubnisinhaber in der Probezeit müssen i. d. R. bereits nach dem ersten Verstoß, der im Verkehrszentralregister eingetragen wird ein Aufbauseminar absolvieren. Beim nächsten Verstoß nach dem Aufbauseminar gibt es eine Verwarnung und falls mehr als 2 Monate nach der Verwarnung erneut ein Verstoß im VZR eingetragen wird, dann ist der Führerschein für 3 Monate weg.
    >>>Diejenigen, bei denen die Probezeit bereits abgelaufen ist erhalten erst dann eine Verwarnung, wenn im VZR insgesamt mind. 8 Punkte eingetragen sind, ab 14 Punkte müssen sie zum Aufbauseminar und bei 18 Punkten ist der Führerschein 6 Monate weg.
    >>>
    >>Ich glaube die 2.Auskunft ist etwas falsch denn meines Wissens nach Staffelung wie folgt: 9 P Verwarnung 14 P theo. Prfg und 18 Punkte innerhalb 2 Jahre Fahrverbot bis zu 3 Monate.
    >>
    >Dein Wissen stammt aus dem vorigen Jahrhundert!
    >
    Wie ihr alle nett seid miteinander. Ich finde übrigens die Handhabe mit der OProbezeit etwas hart. Man hat ja total Schiss, überhaupt zu fahren. Weil wir sind alle Menschen und es kann immer etwas passieren. Ärzte machen auch manchmal ziemliche Fehler, die bis zum Tode führen und werden nicht belangt. (neulich hörte ich von Einem, der wollte einfach nur sein Schnarchen behandeln lassen durch eine OP und durch einen Fehler des Arztes verstarb er. Dieser Arzt arbeitet weiter wie bisher. Ungerecht!!)
    >

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    Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 1. November 2004
    Text
    >>>>Während der Probezeit greifen die Maßnahmen der Führerscheinstelle früher als nach der Probezeit.
    >>>>Fahrerlaubnisinhaber in der Probezeit müssen i. d. R. bereits nach dem ersten Verstoß, der im Verkehrszentralregister eingetragen wird ein Aufbauseminar absolvieren. Beim nächsten Verstoß nach dem Aufbauseminar gibt es eine Verwarnung und falls mehr als 2 Monate nach der Verwarnung erneut ein Verstoß im VZR eingetragen wird, dann ist der Führerschein für 3 Monate weg.
    >>>>Diejenigen, bei denen die Probezeit bereits abgelaufen ist erhalten erst dann eine Verwarnung, wenn im VZR insgesamt mind. 8 Punkte eingetragen sind, ab 14 Punkte müssen sie zum Aufbauseminar und bei 18 Punkten ist der Führerschein 6 Monate weg.
    >>>>
    >>>Ich glaube die 2.Auskunft ist etwas falsch denn meines Wissens nach Staffelung wie folgt: 9 P Verwarnung 14 P theo. Prfg und 18 Punkte innerhalb 2 Jahre Fahrverbot bis zu 3 Monate.
    >>>
    >>Dein Wissen stammt aus dem vorigen Jahrhundert!
    >>
    >Wie ihr alle nett seid miteinander. Ich finde übrigens die Handhabe mit der OProbezeit etwas hart. Man hat ja total Schiss, überhaupt zu fahren. Weil wir sind alle Menschen und es kann immer etwas passieren. Ärzte machen auch manchmal ziemliche Fehler, die bis zum Tode führen und werden nicht belangt. (neulich hörte ich von Einem, der wollte einfach nur sein Schnarchen behandeln lassen durch eine OP und durch einen Fehler des Arztes verstarb er. Dieser Arzt arbeitet weiter wie bisher. Ungerecht!!)
    >>
    >So ging`s mir zu Anfang auch. Mittlerweile fahre ich fast täglich und habe noch 9 Monate vor mir. Wenn die vorbei sind wird erstmal gefeiert !!!

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