Probezeit

  • Probezeit
     olli006
      schrieb am Sonntag, 25. September 2005
    Hi !
    Bin nicht so recht auf dem laufenden wie es gehandabt wird aber... Also ich habe einen 125ger Schein und mache bald den großen A ... Um ein offenes Motorrad fahren zu dürfen muss man 2 Jahre Fahrpraxis gehabt haben (laut einem Freund) ... Nu meine frage... Zählen die 2 jahre die ich mit meinem A1 rumgefahren bin?

    Gruß
  • Thema
    Re: Probezeit
    Autor
      bikerbabe535
      schrieb am Sonntag, 25. September 2005
    Text
    Kurz und knapp: Nein, du musst dann nochmal 2 Jahre leistungsbeschränkt fahren.

    Aber da du schon A1 hast, werden die ein paar Theoriestunden und Sonderfahrten für A beschränkt erlassen.
    Außerdem hast du deine Probezeit rum.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Probezeit
    Autor
      markusac
      schrieb am Montag, 26. September 2005
    Text
    Ich glaub du verwechselst da was: Es gibt generell für jeden Fahranfänger eine 2 jährige Probezeit, die in deinem Fall mit A1 begonnen hat und dementsprechend endet. Diese Probezeit bedeutet nicht dass die Fahrerlaubnis eingeschränkt ist, sondern dass man im gegensatz zu Fahrern ohne Probezeit zB bei Punkten in Flensburg mit Nachschulung etc rechnen muss.
    Das was du meinst ist der Erwerb der Klasse A von 18- 25-jährigen. Die können Klasse A nur beschränkt erwerben und erst nach 2 Jahren alle Maschinen fahren. Diese Maßnahme ist aber unabhängig von der oben genannten Probezeit.

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