Probezeit: B-Verstöße

  • Probezeit: B-Verstöße
     Benji2000
      schrieb am Mittwoch, 17. Januar 2007
    B-Verstöße sind :
    a.. Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
    was ist damit gemeint?? is das in hinsicht auf die vesicheung bezpgen!?
    sprich, das auto hat zwar eine versicherung auf den halter aber nicht auf
    mich angemeldet??

    hier der link wo das steht:
    http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.html
  • Thema
    Re: Probezeit: B-Verstöße
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 17. Januar 2007
    Text


    Typische B-Verstöße sind ... :

    *

    Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren...
    *

    Als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt bei einer Fristüberschreitung des Vorführtermins um mehr als 8 Monate...
    *

    Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichende Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnittiefe besaß (mind. 1,6 mm, Klein- und Leichtkrafträder: mind. 1 mm)...
    *

    Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate überschritten...

    Quelle;http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php

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  • Thema
    Re: Re: Probezeit: B-Verstöße
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 17. Januar 2007
    Text
    Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs könnte man auch kurz gesagtals diebstahl bezeichnen.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit: B-Verstöße
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 17. Januar 2007
    Text
    >Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs könnte man auch kurz gesagtals diebstahl bezeichnen.
    >>holger
    --------------------------
    Was ist, wenn wegen nichtgezahlter Steuern oder Versicherung am Aufkleber geknibbelt wurde?
    Also -kurz gesagt- das Amt die Plakette geklaut hat?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Probezeit: B-Verstöße
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 18. Januar 2007
    Text
    >>Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs könnte man auch kurz gesagtals diebstahl bezeichnen.
    >>>holger
    >--------------------------
    >Was ist, wenn wegen nichtgezahlter Steuern oder Versicherung am Aufkleber geknibbelt wurde?
    >Also -kurz gesagt- das Amt die Plakette geklaut hat?

    Dann darfst Du nicht fahren.
    Hans

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit: B-Verstöße
    Autor
      carhol
      schrieb am Donnerstag, 18. Januar 2007
    Text
    das wäre die benutzung eines nicht zum verkehr zugelassenen kfz aber keine unbefugte benutzung wenn die karre mir gehört.

    holger

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