Probezeit Motorrad bei vorherigem 50er Schein

  • Probezeit Motorrad bei vorherigem 50er Schein
     DuschBasti
      schrieb am Mittwoch, 4. Mai 2005
    Hallo!
    Ich habe im Februar 04 meinen Autoführerschein gemacht und dann im Mai Motorrad. Vorher hatte ich den 50er und davor noch der 25er Schein (dürfte aber hier keine rolle spielen), aber keinen 125er. Wie lang geht meine Probezeit fürs Motorrad? Bis Mai 05, also bald zuende oder noch ein Jahr? Ich habe viele verschiedene Meinungen gehört und bin es jetzt leid ;) Ich hoffe ich bekomme bei euch richtig Auskunft.
    vielen Dank.
    Basti
  • Thema
    Re: Probezeit Motorrad bei vorherigem 50er Schein
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 4. Mai 2005
    Text
    Hi Basti,

    du hast nur eine Probezeit.

    Und die beginnt mit Erwerb der Klassen A1, B oder A.

    Wenn du also im Feb 04 deinen B bekommen hast, läuft deine Probezeit Feb 06 ab.

    Aber: Du darfst Klasse A (weil du vermutlich noch keine 25 warst als du den A gemacht hast) in den ersten 2 Jahren nur leistungsbeschränkte Maschinen mit max 25kW (=34PS) fahren.

    Das hat aber mit der Probezeit nix zu tun!

    Noch Fragen?

    Grüßle
    Wolfe


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  • Thema
    Re: Re: Probezeit Motorrad bei vorherigem 50er Schein
    Autor
      DuschBasti
      schrieb am Mittwoch, 4. Mai 2005
    Text
    Ok, Dankeschön! Das heisst für mich wohl noch ein Jahr warten, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich bin jetzt 19, also müsste ich Ende Mai 06 die zwei Jahre, die wohl auch 2 Jahre trotz Rollerschein bleiben, beendet haben.
    [Diese Regelung ist echt typisch Deutschland... Sinnfrei bis zum Schluss, aber gut, anderes Thema]
    Nochmals Danke und gute Nacht euch allen.
    mfg, Basti

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  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit Motorrad bei vorherigem 50er Schein
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 5. Mai 2005
    Text
    >Ok, Dankeschön! Das heisst für mich wohl noch ein Jahr warten, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich bin jetzt 19, also müsste ich Ende Mai 06 die zwei Jahre, die wohl auch 2 Jahre trotz Rollerschein bleiben, beendet haben.
    >[Diese Regelung ist echt typisch Deutschland... Sinnfrei bis zum Schluss, aber gut, anderes Thema]
    >Nochmals Danke und gute Nacht euch allen.
    >mfg, Basti
    >
    Der Rollerschein (M) spielt dabei keine Rolle.
    Hans FL.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit Motorrad bei vorherigem 50er Schein
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 5. Mai 2005
    Text
    Hi BAsti,

    ich kapier immer noch nicht so ganz, was du meinst.

    Probezeit oder Leistungsbeschränkung??????

    Und Sinn macht die trotz 2 Jahren Roller.
    Aber das ist wirklich eine andere BAustelle

    Gruß
    Wolfgang

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