Probezeit bei Neuerwerb?

  • Probezeit bei Neuerwerb?
     Tini1082
      schrieb am Donnerstag, 15. Juni 2006
    Hallo,

    da ich meinen Führerschein ja schon fast drei Jahre hatte, wollte ich mal fragen, ob ich nun bei meinem Neuerwerb wieder zwei Jahre Probezeit habe?
  • Thema
    Re: Probezeit bei Neuerwerb?
    Autor
      Alex FTL
      schrieb am Donnerstag, 15. Juni 2006
    Text
    Hallo,

    Was ist denn mit dem alten Führerschein passiert?
    Musstest Du den abgeben? wenn ja, wegen was?

    Wenn Du den Führerschein abgeben musstest, und machst jetzt nen neuen, dann hast Du den neuen erstmal 2 Jahre auf Probe.


    Gruße,

    AlexFTL

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  • Thema
    Re: Re: Probezeit bei Neuerwerb?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 15. Juni 2006
    Text
    Hi Alex,

    setzen, 6!

    Wenn die Pappe weg war ist es keine Neu- sondern eine Wiedererteilung und somit keine Probezeit mehr.

    Die gibt es einmalig beim Ersterwerb A1-A-B, sonst nimmer.

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit bei Neuerwerb?
    Autor
      Alex FTL
      schrieb am Donnerstag, 15. Juni 2006
    Text
    >Hi Alex,
    >
    >setzen, 6!
    >
    >Wenn die Pappe weg war ist es keine Neu- sondern eine Wiedererteilung und somit keine Probezeit mehr.
    >
    >Die gibt es einmalig beim Ersterwerb A1-A-B, sonst nimmer.
    >
    >Grüßle
    >Wolfe

    Hi Wolfe,

    Ich bitte um entschuldigung wenn ich hier was falsches gesagt habe. Ein Kumpel von mir hatte mal so ein Problem und er meinte das er jetz wieder 2 Jahre Probezeit hat.

    Grüße,

    AlexFTL

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Probezeit bei Neuerwerb?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 15. Juni 2006
    Text
    Hi Alex,

    meint er falsch.

    Wenn er die Pappe während der Probezeit weg hatte, wird diese unterbrochen und bei Wiedererteilung läuft sie weiter.

    Plus eben Verlängerung.

    MAybe hat er das verwechselt.

    Wer aber aus der Probe draußen ist, hat die hinter sich.

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Probezeit bei Neuerwerb?
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Donnerstag, 15. Juni 2006
    Text
    Hey,

    hab meinen Schein wegen Epilepsie abgeben müssen! Darf ihn jetzt nach drei Jahren zum Glück wieder machen!

    Auf den Beitrag antworten


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