Probezeitverlängerung

  • Probezeitverlängerung
     mark1122
      schrieb am Mittwoch, 5. Oktober 2005
    Hallo zusammen ,
    bin 18 und meine Probezeit wurde mir verlängert wegen einem A-Verstoß. Habe seit einem halben Jahr den Motorradführerschei und den Autoführerschein und wie ihr wisst muss man die ersten 2 Jahre das Motorrad auf 34ps beschränkt fahren .
    Hat diese Probezeitverlängerung darauf irgendeinen Einfluss oder kann ich wie gewohnt nach 2 Jahren das Motorrad "offen" fahren ?
    Was genau passiert wenn mir in der verlängerten Probezeit wieder ein A-Verstoß passiert ?
    Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten
    mfg Mark
  • Thema
    Re: Probezeitverlängerung
    Autor
      markusac
      schrieb am Mittwoch, 5. Oktober 2005
    Text
    >Hallo zusammen ,
    >bin 18 und meine Probezeit wurde mir verlängert wegen einem A-Verstoß. Habe seit einem halben Jahr den Motorradführerschei und den Autoführerschein und wie ihr wisst muss man die ersten 2 Jahre das Motorrad auf 34ps beschränkt fahren .
    >Hat diese Probezeitverlängerung darauf irgendeinen Einfluss oder kann ich wie gewohnt nach 2 Jahren das Motorrad "offen" fahren ?
    >Was genau passiert wenn mir in der verlängerten Probezeit wieder ein A-Verstoß passiert ?
    >Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten
    >mfg Mark

    Nach 2 Jahren entfällt die Beschränkung für Klasse A.

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  • Thema
    Re: Probezeitverlängerung
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 5. Oktober 2005
    Text

    >Was genau passiert wenn mir in der verlängerten Probezeit wieder ein A-Verstoß passiert ?

    Erste Frage ist ja schon beantwortet.
    Zur 2.: Bei dem nächsten A-Verstoß bekommst Du ein Schreiben der Behörde mit dem Hinweis auf weitere Hilfen zum ändern deines Fahrverhaltens, also Du KANNST dann eine verkehrspsychologische Beratung machen. Ist aber völlig freiwillig! Sollte dann allerdings ein dritter Verstoß kommen, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen!!!

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Probezeitverlängerung
    Autor
      Stefan Bösing
      schrieb am Freitag, 28. Oktober 2005
    Text
    >
    >>Was genau passiert wenn mir in der verlängerten Probezeit wieder ein A-Verstoß passiert ?
    >
    >Erste Frage ist ja schon beantwortet.
    >Zur 2.: Bei dem nächsten A-Verstoß bekommst Du ein Schreiben der Behörde mit dem Hinweis auf weitere Hilfen zum ändern deines Fahrverhaltens, also Du KANNST dann eine verkehrspsychologische Beratung machen. Ist aber völlig freiwillig! Sollte dann allerdings ein dritter Verstoß kommen, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen!!!
    >
    >greetz

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  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeitverlängerung
    Autor
      Stefan Bösing
      schrieb am Freitag, 28. Oktober 2005
    Text
    Stop, kleiner Bug in meinem System!

    also:
    wurde vor 2 Jahren mitm Moped in Mainz innerorts mit 74 km/h geblitzt:
    1 Punkt
    50 €
    Nachschulung
    Probezeit verlängerung

    Diese Probezeit gilt noch nächstes Jahr September.

    Jetzt hab ich ... mich gestern blitzen lassen. es waren so ungefähr 125 km/h in wo 100 km/h erlaubt waren. Was passier jetzt?

    Krieg ich nur dieses Schreiben mit dem Hinweiß auf die Beratung, die 40 € Strafe und den Punkt, oder muss ich nochmal eine Nachschulung machen?

    Gruß
    Stefan

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Probezeitverlängerung
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 28. Oktober 2005
    Text
    >Stop, kleiner Bug in meinem System!
    >
    >also:
    >wurde vor 2 Jahren mitm Moped in Mainz innerorts mit 74 km/h geblitzt:
    >1 Punkt
    >50 €
    >Nachschulung
    >Probezeit verlängerung
    >
    >Diese Probezeit gilt noch nächstes Jahr September.
    >
    >Jetzt hab ich ... mich gestern blitzen lassen. es waren so ungefähr 125 km/h in wo 100 km/h erlaubt waren. Was passier jetzt?
    >
    >Krieg ich nur dieses Schreiben mit dem Hinweiß auf die Beratung, die 40 € Strafe und den Punkt, oder muss ich nochmal eine Nachschulung machen?
    >
    >Gruß
    >Stefan

    ***************************************************************
    nein, bekommst nur "hinweis" und beim nächsten verstoss ist die karte erstmal weg.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Probezeitverlängerung
    Autor
      Laila
      schrieb am Freitag, 28. Oktober 2005
    Text
    Hallo Stefan,

    >Krieg ich nur dieses Schreiben mit dem Hinweiß auf die Beratung, die 40 € Strafe und den Punkt, oder muss ich nochmal eine Nachschulung machen?

    Du möchtest Dir auf dem Verkehrsportal mal das FAQ "Probezeit und Verkehrsverstöße" ansehen:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3063

    Der zweite Eintrag hält da eine nette graphische Darstellung bereit mit was man unter welchen Vorbedingungen zu rechnen hat.

    HTH

    Laila

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