Was mich jedoch interessiert, gilt die Grenze dann auch für Leute, die bereits im Besitz des FS sind oder nur für diejenigen, die dann ab August den FS bekommen?
Eigentlich hätte das Gesetz so ausgesehen, dass die 0,0 Promille Grenze mit der Probezeit im Zusammenhang gewesen wäre. Das hätte aber bedeutet, dass die Klassen M,S und L nicht davon betroffen gewesen wäre. Deswegen hat jetzt der Bundesrat einen neuen Gesetzentwurf gestaltet. Dieser gilt nun für alle Fahranfänger (auch Mofa, M, S und L) und soll dann bis zum 21. Lebensjahr gelten. Dieser Entwurf ist nun in der Diskussion. Kann sich also auch noch mal ändern!