Prüfungszeit überschritten

  • Prüfungszeit überschritten
     Gast
      schrieb am Freitag, 18. März 2005
    Ist es zulässig, dass ein Prüfer die 45 Minuten deutlich überschreitet (über 1 Stunde) und man wegen einem Fehler, der definitiv NACH Ablauf der 45 Minuten passiert, durchfällt?

    Immerhin ist man in einer Extremsituation mit so nem Prüfer hinten drin und kann sich wirklich nicht ewig voll konzentrieren.

    Danke für die Antworten!
  • Thema
    Re: Prüfungszeit überschritten
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 18. März 2005
    Text
    Hallo,

    der Prüfer darf dich jederzeit länger als die Regelprüfdauer von 45 Minuten fahren lassen. Die Prüfung ist erst dann zu Ende, wenn der Prüfer das sagt und somit führen auch Fehler nach den 45 Minuten zum Durchfallen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Prüfungszeit überschritten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. März 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >der Prüfer darf dich jederzeit länger als die Regelprüfdauer von 45 Minuten fahren lassen. Die Prüfung ist erst dann zu Ende, wenn der Prüfer das sagt und somit führen auch Fehler nach den 45 Minuten zum Durchfallen.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >Tach kirsten, sag mal bist du eigentlich immer hier?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Prüfungszeit überschritten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. März 2005
    Text
    >Ist es zulässig, dass ein Prüfer die 45 Minuten deutlich überschreitet (über 1 Stunde) und man wegen einem Fehler, der definitiv NACH Ablauf der 45 Minuten passiert, durchfällt?
    >
    >Immerhin ist man in einer Extremsituation mit so nem Prüfer hinten drin und kann sich wirklich nicht ewig voll konzentrieren.
    >
    >Danke für die Antworten!

    Die Prüfdauer bei Klasse B ist 45 Minuten. Nach 45 Minuten kannst Du stehen bleiben und der Prüfer muss sein Urteil sprechen. Er darf Dich nicht länger fahren lassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Prüfungszeit überschritten
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 18. März 2005
    Text
    >Die Prüfdauer bei Klasse B ist 45 Minuten. Nach 45 Minuten kannst Du stehen bleiben und der Prüfer muss sein Urteil sprechen. Er darf Dich nicht länger fahren lassen.

    Das stimmt nicht! Die Regelprüfdauer ist zwar 45 Minuten, aber der Prüfer bestimmt, wie lange er den Fahrschüler fahren lässt.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Prüfungszeit überschritten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. März 2005
    Text
    >>Die Prüfdauer bei Klasse B ist 45 Minuten. Nach 45 Minuten kannst Du stehen bleiben und der Prüfer muss sein Urteil sprechen. Er darf Dich nicht länger fahren lassen.
    >
    >Das stimmt nicht! Die Regelprüfdauer ist zwar 45 Minuten, aber der Prüfer bestimmt, wie lange er den Fahrschüler fahren lässt.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >
    T ut man eigentlich
    R asen, wenn man in den Kreisverkehr fährt?
    A ls ich das mal gemacht habe
    U ebersah ich ein Auto und fuhr
    B löderweise in es hinein.
    E cht sch** gelaufen!
    N iemals mehr schau ich nicht nach.
    Z u spät aber jetzt!
    U lf
    C hristine
    K arl
    E ugen
    R alf

    Danke fürs Zuhören!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Prüfungszeit überschritten
    Autor
      Muffy
      schrieb am Freitag, 18. März 2005
    Text
    >>Die Prüfdauer bei Klasse B ist 45 Minuten. Nach 45 Minuten kannst Du stehen bleiben und der Prüfer muss sein Urteil sprechen. Er darf Dich nicht länger fahren lassen.
    >
    >Das stimmt nicht! Die Regelprüfdauer ist zwar 45 Minuten, aber der Prüfer bestimmt, wie lange er den Fahrschüler fahren lässt.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >

    Da muß ich Kirsten recht geben.

    Es heißt MINDESTENS 45 min.
    Es liegt im Ermessen des Prüfers ,wie lange er Dich fahren läßt.
    I.d.R. alerdings wollen die Prüfer ja auch mal nach Hause, daher kommt es relativ selten vor, daß eine Prüfung länger als 45 mim dauert.

    Gruß Muffy (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Prüfungszeit überschritten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. März 2005
    Text
    >>>Die Prüfdauer bei Klasse B ist 45 Minuten. Nach 45 Minuten kannst Du stehen bleiben und der Prüfer muss sein Urteil sprechen. Er darf Dich nicht länger fahren lassen.
    >>

    Die Prüfdauer beträgt laut Prüfungsrichtlinie 45 min für Klasse B. An der Prüfungsrichtlinie kann auch ein Prüfer nichts ändern. Also kackt euch nicht in die Hosen, nach 45 min muss Schluss sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Prüfungszeit überschritten
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 19. März 2005
    Text
    >Die Prüfdauer beträgt laut Prüfungsrichtlinie 45 min für Klasse B. An der Prüfungsrichtlinie kann auch ein Prüfer nichts ändern. Also kackt euch nicht in die Hosen, nach 45 min muss Schluss sein.

    Dann les' Dir doch mal die Prüfungsrichtlinie genau durch:

    "5.11 Die Prüfungsdauer und die reine Fahrzeit betragen mindestens [...] bei Klasse B 45 Minuten [Prüfungsdauer] / davon reine Fahrzeit 25 Minuten."

    Die Betonung liegt hier auf dem Wörtchen "mindestens".

    Wenn sich der aaSoP nach 45 Minuten noch nicht sicher ist, kann er den Prüfling natürlich noch die eine oder andere Stelle abfahren lassen, um sich seiner Entscheidung sicher zu sein, gleich wie sie ausfällt.

    Gruß,
    Chris

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Prüfungszeit überschritten
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 19. März 2005
    Text
    >>Die Prüfdauer beträgt laut Prüfungsrichtlinie 45 min für Klasse B. An der Prüfungsrichtlinie kann auch ein Prüfer nichts ändern. Also kackt euch nicht in die Hosen, nach 45 min muss Schluss sein.
    >
    >Dann les' Dir doch mal die Prüfungsrichtlinie genau durch:
    >
    >"5.11 Die Prüfungsdauer und die reine Fahrzeit betragen mindestens [...] bei Klasse B 45 Minuten [Prüfungsdauer] / davon reine Fahrzeit 25 Minuten."





    >
    >Die Betonung liegt hier auf dem Wörtchen "mindestens".
    >
    >Wenn sich der aaSoP nach 45 Minuten noch nicht sicher ist, kann er den Prüfling natürlich noch die eine oder andere Stelle abfahren lassen, um sich seiner Entscheidung sicher zu sein, gleich wie sie ausfällt.
    >
    >Gruß,
    >Chris
    >


    Genau so ist es! Aber hier gibt es ja soviele Superschlaue, die alles wissen. Das haben sie dann meistens von einem Freund gehört, der es wiederum von einem Freund weiß, der einen kennt, der das ganz genau weiß!
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Prüfungszeit überschritten
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 24. März 2005
    Text
    Den Schnarchnasen, Weicheiern, Laternenparkern und 'vor Unterwürfigkeit triefenden FL' hier zu folgen, ist wirklich nicht einfach.
    Die Prüfungsrichtlinie verpflichtet ausschliesslich DEN PRÜFER, sich ausreichend Zeit zu nehmen (= für Klasse B mindestens 45 Minuten ), um die während der Prüfungsfahrt gezeigte Leistung zu beurteilen.

    Gleichzeitig wird von dem Kandidaten erwartet, dass er während der Zeitspanne (oder über die Dauer von 45 Min) in der Lage ist ein KFZ sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst im Strassenverkehr zu führen.

    Wenn sich ein Prüfer nach 45 Min nicht dazu in der Lage sieht, eine Entscheidung zu treffen, dann ist er definitiv die falsche Person am falschen Platz.
    Dann muss er eben mit öffentlichen Verkehrsmitteln zusehen, wie er "heim zu Mama" kommt.

    Bevor man ihn jedoch an der nächsten Bushaltestelle absetzt, könnte man ihn ja vor die Alternative stellen, stattdessen seiner Dienststelle die benötigten Überminuten in Rechnung zu stellen.

    Denn kein FL arbeitet umsonst. Die Prüfungsfahrten sind auf 45 Min kalkuliert. Wenn so ein Hansel also das Ei nicht gelegt bekommt, muss eben seine Firma den Mehraufwand tragen.

    Das könnte eine interessante gerichtliche Auseindersetzung werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Prüfungszeit überschritten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. März 2005
    Text
    >Den Schnarchnasen, Weicheiern, Laternenparkern und 'vor Unterwürfigkeit triefenden FL' hier zu folgen, ist wirklich nicht einfach.
    >Die Prüfungsrichtlinie verpflichtet ausschliesslich DEN PRÜFER, sich ausreichend Zeit zu nehmen (= für Klasse B mindestens 45 Minuten ), um die während der Prüfungsfahrt gezeigte Leistung zu beurteilen.
    >
    >Gleichzeitig wird von dem Kandidaten erwartet, dass er während der Zeitspanne (oder über die Dauer von 45 Min) in der Lage ist ein KFZ sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst im Strassenverkehr zu führen.
    >
    >Wenn sich ein Prüfer nach 45 Min nicht dazu in der Lage sieht, eine Entscheidung zu treffen, dann ist er definitiv die falsche Person am falschen Platz.
    >Dann muss er eben mit öffentlichen Verkehrsmitteln zusehen, wie er "heim zu Mama" kommt.
    >
    >Bevor man ihn jedoch an der nächsten Bushaltestelle absetzt, könnte man ihn ja vor die Alternative stellen, stattdessen seiner Dienststelle die benötigten Überminuten in Rechnung zu stellen.
    >
    >Denn kein FL arbeitet umsonst. Die Prüfungsfahrten sind auf 45 Min kalkuliert. Wenn so ein Hansel also das Ei nicht gelegt bekommt, muss eben seine Firma den Mehraufwand tragen.
    >
    >Das könnte eine interessante gerichtliche Auseindersetzung werden.
    >
    Wenn Du in der Lage wärest eine Prüfungsrichtlinie nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen, hättest Du Deinen Text nicht geschrieben.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Prüfungszeit überschritten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. März 2005
    Text
    Fakt ist jedenfalls, dass die meisten Prüfungen nach HÖCHSTENS 45min vorbei sind.

    Ist der Prüfer bis dahin nicht überzeugt gibt er in der Regel den Schein nicht. Diese theoretische Möglichkeit länger zu fahren würde seinen gesamten Tagesplan durcheinander werfen und somit müssten alle weiteren Prüflinge des Tages drunter leiden... Hab mit meinem Prüfer damals nen bisschen geredet.. Der hat den ganzen Tag durchgehnd Prüfungen ohn ePausen. Nur Mittagspause und so.. Aber 4 oder 5 Prüfungen am Stück sind normal. Wenn er die erste überzieht ist er bei den anderen 4 zu spät an und seine Pause verkürzt sich.

    ergo: es wird in ganz seltenen Ausnahmefällen mal gemacht, aber eben auch nur dann.

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