Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?

  • Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
     RedZaC
      schrieb am Freitag, 10. März 2006
    Hallo,

    Ich mache momentan mein Führerschein Klasse B mit 17 (gibt es in NRW) ^^.

    Da ich ja diverse Führerscheine bekomme wie auch die Klasse S für Quads habe ich mich diesen bezüglich mal mehr erkundigt wie es auf dem Markt ist. Quads weil ich ne persöhnliche Abneigung gegen Roller habe udn die viel Spassiger finde (Urlaubserfahrung).
    Der Freund meiner Schwester hat ein Quad genauer gesagt den Suzuki LTZ 250 und er würde mir den für 500€ verkaufen weil der damit ohnehin nicht fährt.

    Nun habe ich das Problem das Freunde von mir meinten ich darf nur 45 km/h fahren udn erst mit 18 uneingeschränkt (der Suzuki fährt aber 80 bzw. hat 250 ccm wobei ich laut ihm nur 50ccm fahren darf).

    Heute habe ich mein Fahrlehrer gefragt und er meinte ich müsse normalen Motorrad Führerschein machen damit ich Quads uneingeschränkt fahren darf.

    Da die Quads aber erst im "kommen" sind misstraue ich diesen Aussagen vor allem den von meinem Fahrlehrer ich meine ich habe ja die Klasse S wenn ich mein PKW Führerschein gemacht habe.


    Was könnt ihr mir dazu sagen? darf ich mit Quads bis 50 ccm fahren oder sogar höher mit 17 Jahren? Darf ich überhaupt fahren? Bitte helft mir...



    m.f.g.
    RedZaC
  • Thema
    Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Freitag, 10. März 2006
    Text
    Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

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  • Thema
    Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 10. März 2006
    Text
    Hallo,

    mit Klasse S darfst du nur Quads bis 50 ccm fahren. Für größere Quads brauchst du den PKW-Führerschein (und nicht den Motorrad-Führerschein!!!).

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      QuadFahrer
      schrieb am Sonntag, 14. Oktober 2007
    Text
    >Hallo,
    >
    >mit Klasse S darfst du nur Quads bis 50 ccm fahren. Für größere Quads brauchst du den PKW-Führerschein (und nicht den Motorrad-Führerschein!!!).
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Ja klar braucht man den, aber den hat man ja dann mit 17.
    Also nach meinem Verständnis ist das so:
    S wurde eingeführt, damit 16 Jährige auch Quad fahren dürfen. Kleine Quads.
    Für die großen braucht man nun den B Führerschein, den kann man jetzt mit 17 machen, also kann man auch 600ccm Quads fahren. Das Begleitete Fahren gilt nämlich nur für das Auto.
    So hat es mir mein Fahrlehrer und ein Aussteller auf der IAA erklärt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 10. März 2006
    Text

    >Nun habe ich das Problem das Freunde von mir meinten ich darf nur 45
    >km/h fahren udn erst mit 18 uneingeschränkt (der Suzuki fährt aber 80
    >bzw. hat 250 ccm wobei ich laut ihm nur 50ccm fahren darf).

    Stimmt! Der Suzuki ist ein mehrspuriges Kfz und gehört mit seinen 250 ccm zur Klasse B. Man darf ihn mit Klasse S also nicht fahren.
    Ich kenne jetzt die NRW-spezifischen Details zum begleiteten Fahren mit 17 nicht so genau, aber wenn Du Deinen Begleiter auf dem Suzuki unterbringen kannst, müsstest Du den Suzuki fahren dürfen.

    Einen Motorradführerschein brauchst Du definitiv nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      RedZaC
      schrieb am Freitag, 10. März 2006
    Text
    >
    >>Nun habe ich das Problem das Freunde von mir meinten ich darf nur 45
    >>km/h fahren udn erst mit 18 uneingeschränkt (der Suzuki fährt aber 80
    >>bzw. hat 250 ccm wobei ich laut ihm nur 50ccm fahren darf).
    >
    >Stimmt! Der Suzuki ist ein mehrspuriges Kfz und gehört mit seinen 250 ccm zur Klasse B. Man darf ihn mit Klasse S also nicht fahren.
    >Ich kenne jetzt die NRW-spezifischen Details zum begleiteten Fahren mit 17 nicht so genau, aber wenn Du Deinen Begleiter auf dem Suzuki unterbringen kannst, müsstest Du den Suzuki fahren dürfen.
    >
    >Einen Motorradführerschein brauchst Du definitiv nicht.



    Gilt die Beifahrer Pflicht nicht nur für PKWs? ode r gilt es für alle Fahrzeuge die ich erst mit Klasse B fahren darf?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      markusac
      schrieb am Freitag, 10. März 2006
    Text
    >Gilt die Beifahrer Pflicht nicht nur für PKWs? ode r gilt es für alle Fahrzeuge die ich erst mit Klasse B fahren darf?

    Die gilt für alles kfz die unter B fallen, nicht aber für die in B eingeschlossenen M,L und S. Ist zumindest bei meiner schwester hier in nrw so.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 14. Oktober 2007
    Text
    grosse quads und b17 führerschein = nur in begleitung fahren

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      jaaana
      schrieb am Dienstag, 20. Mai 2008
    Text
    Halli Hallo!!!!!
    also ich bin auch gerade über meinem Führerchein mit 17
    und ich möchte dann gerne alleine ein 400ccm Quad fahren also ein großes!!!!darf ich das nun ohne begleitung oder nur mit einer begleitung??????
    bitte mit einem einfachen JA oder NEIN antworten!!!!bitte bitte bitte

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      DrängleR
      schrieb am Dienstag, 20. Mai 2008
    Text
    >Halli Hallo!!!!!
    >also ich bin auch gerade über meinem Führerchein mit 17
    >und ich möchte dann gerne alleine ein 400ccm Quad fahren also ein großes!!!!darf ich das nun ohne begleitung oder nur mit einer begleitung??????
    >bitte mit einem einfachen JA oder NEIN antworten!!!!bitte bitte bitte

    NEIN, darfst du nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      klementino
      schrieb am Samstag, 30. August 2008
    Text
    hi
    also wenn ich den Führerschein mit 17 hab arf ich keine größeran quads als 50ccm³ fahren aber wenn ich dann 18 bin dann ja?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      stuttgart-peter
      schrieb am Sonntag, 31. August 2008
    Text
    >hi
    >also wenn ich den Führerschein mit 17 hab arf ich keine größeran quads als 50ccm³ fahren aber wenn ich dann 18 bin dann ja?

    JA

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 1. September 2008
    Text
    >also wenn ich den Führerschein mit 17 hab arf ich keine größeran quads als 50ccm³ fahren aber wenn ich dann 18 bin dann ja?

    Hallo,

    mit BF17 darfst du alle Quads fahren, allerdings nur mit einem deinener eingetragenen Begleiter (genauso wie Auto). Ohne Begleitung darfst du die Quads fahren, die unter die Führerscheinklasse S fallen (max. 50 ccm und 45 km/h).

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      Peti
      schrieb am Freitag, 21. November 2008
    Text
    http://de.wikipedia.org/wiki/Quad

    siehe Punkt 3.1 Deutschland.

    Das dürfte deine Frage beantworten.Will mir auch ein größeres Quad kaufen,wußte aber nicht ob ich das mit B darf.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      Consti-2
      schrieb am Freitag, 3. September 2010
    Text
    >>also wenn ich den Führerschein mit 17 hab arf ich keine größeran quads als 50ccm³ fahren aber wenn ich dann 18 bin dann ja?
    >
    >Hallo,
    >
    >mit BF17 darfst du alle Quads fahren, allerdings nur mit einem deinener eingetragenen Begleiter (genauso wie Auto). Ohne Begleitung darfst du die Quads fahren, die unter die Führerscheinklasse S fallen (max. 50 ccm und 45 km/h).
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    ----------------------------------------------

    Was ist aber nun wenn ich klasse S ( B 17) habe und ein Quad, welches 50 ccm hat aber möglicherweise schneller fährt. Dürfte ich das dann trotzdem fahren?
    LG Consti

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Freitag, 3. September 2010
    Text

    >Was ist aber nun wenn ich klasse S ( B 17) habe und ein Quad, welches 50 ccm hat aber möglicherweise schneller fährt. Dürfte ich das dann trotzdem fahren?
    >LG Consti


    alleine nein, mit begleiter ja.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Quad uneingeschränkt mit Führerschein Klasse B 17?
    Autor
      Bachmann
      schrieb am Samstag, 4. Juli 2020
    Text
    >
    >>Was ist aber nun wenn ich klasse S ( B 17) habe und ein Quad, welches 50 ccm hat aber möglicherweise schneller fährt. Dürfte ich das dann trotzdem fahren?
    >>LG Consti
    >
    >
    >alleine nein, mit begleiter ja.
    >
    >mfg

    Ahahahhaha moin constantin

    Auf den Beitrag antworten


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