Radarfalle :(

  • Radarfalle :(
     Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Hi! Ich bin heute mal wieder bissel mit dem Auto rumgefahren und da stand am linken Fahrbahnrad ein verdächtiges Auto. Und tatsächlich war es eine Radarfalle, die in beidenRichtungen geblitzt hat. Aba eh ich das gecheckt hab, war ich auch schon vorbei an dem Auto! Jetzt ist mein Problem, dass es innerorts war und ich zwischen 50-60km/h gefahren bin (also mehr auf keinen fall)! Ich mache mir im Moment große Sorgen ob die mich geblitzt haben. Hatte leider Gegensonne und weiß net mal, ob ein roter Blitz war! Meine Fragen: Ab wann blitzen solche mobilen Blitzer? Und was erwartet mich, falls ich geblitzt worden bin! Bin noch in der Probezeit und hab Angst das ich Punkte in Flensburg krieg oder mir der Führerschein weggenommen wird!
    Danke für hilfreiche Antworten!
    Bye!
  • Thema
    Re: Radarfalle :(
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    >Hi! Ich bin heute mal wieder bissel mit dem Auto rumgefahren und da stand am linken Fahrbahnrad ein verdächtiges Auto. Und tatsächlich war es eine Radarfalle, die in beidenRichtungen geblitzt hat. Aba eh ich das gecheckt hab, war ich auch schon vorbei an dem Auto! Jetzt ist mein Problem, dass es innerorts war und ich zwischen 50-60km/h gefahren bin (also mehr auf keinen fall)! Ich mache mir im Moment große Sorgen ob die mich geblitzt haben. Hatte leider Gegensonne und weiß net mal, ob ein roter Blitz war! Meine Fragen: Ab wann blitzen solche mobilen Blitzer? Und was erwartet mich, falls ich geblitzt worden bin! Bin noch in der Probezeit und hab Angst das ich Punkte in Flensburg krieg oder mir der Führerschein weggenommen wird!
    >Danke für hilfreiche Antworten!
    >Bye!
    >
    Meistens blitzen die so ab 9 drüber bei 50. Aber selbst wenn sie dich erwischt hätten, was ich aber nicht glaube, dann kostets 15€, die du bezahlst und gut is!
    Kannst also ganz beruhigt sein. Wegen der Probezeit passiert bei einem Verwarngeld nichts.......

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  • Thema
    Re: Re: Radarfalle :(
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    dankeschön für die antwort..bin ich doch bissel erleichtert :o)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Radarfalle :(
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    >dankeschön für die antwort..bin ich doch bissel erleichtert :o)
    >
    bei mir war das anders,bin innerorts statt 50, 56 gefahren und mein füherschein ist weg.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Radarfalle :(
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    >>dankeschön für die antwort..bin ich doch bissel erleichtert :o)
    >>
    >bei mir war das anders,bin innerorts statt 50, 56 gefahren und mein füherschein ist weg.
    >
    Tja, wenn das stimmen würde, was es aber nicht tut, dann hättest du dich ja mal voll abzocken lassen.
    *dich auslach*

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  • Thema
    Re: Radarfalle :(
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    dankeschön für die schnelle antwort..bin ich bissel erleichtert :o)

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  • Thema
    Probezeit und blitzen
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    Wenn man in der Probezeit ist wird es erst ab 21 km/h zu schnell kritisch beim blitzen, denn dann musst du zur Nachschulung, alles unter 20 km/h ist außer dem Verwarngeld nicht weiter schlimm, da kannste 5 mal geblitzt werden und es passiert nix weiter!

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  • Thema
    Re: Probezeit und blitzen
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    Hallo Gast ;)

    laut den aktuell geltenden regeln wird eine Nachschulung nach entweder
    1 Bußgeld der Kategorie a)
    2 Bußgeld der Kategorie b)
    oder
    3 Verwarngelder

    erteilt :/

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  • Thema
    Re: Re: Probezeit und blitzen
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    >Hallo Gast ;)
    >
    >laut den aktuell geltenden regeln wird eine Nachschulung nach entweder
    >1 Bußgeld der Kategorie a)
    >2 Bußgeld der Kategorie b)
    >oder
    >3 Verwarngelder
    >
    >erteilt :/
    >
    3 Verwarngelder?
    Quellen bitte......

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  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit und blitzen
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    Was bedeutet dies nun konkret?? Folgendes Beispiel sagt mehr als tausend Worte :-)

    Berti K. ist Fahranfänger. Vor einem Jahr hat er die Klasse B erworben. Seitdem ist er stolzer Besitzer eines gebrauchten VW Golf GTI. Eines Tages wird er auf einer Autobahn bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt - tatsächliche 121 km/h anstelle der zulässigen 100 km/h.

    Berti erhält Wochen später einen Bußgeldbescheid zugesandt. Vorwurf: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit PKW außerorts um 21 km/h. Berti zahlt das Bußgeld in Höhe von 40,00 € zzgl. 18,12 € Gebühren und Auslagen. Zudem wird 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. Folge: Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden. "Na ja, noch mal Glück gehabt", denkt Berti, "war ja gar nicht so schlimm!"...

    "Denkste!" sagt (später) die Fahrerlaubnisbehörde. Die Daten der Führerscheinanfänger werden für drei Jahre beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einer zentralen Datenbank gespeichert. Nach dem Eintrag der Bußgeld-Entscheidung in das Verkehrszentralregister werden die Registerdaten miteinander abgeglichen. Die Fahrerlaubnisbehörde erhält daraufhin die Information, daß der Fahranfänger Berti K. einen bußgeldbewehrten Verkehrsverstoß begangen hat.

    Monate später wird Berti von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben. Diese fordert Berti zur Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer Frist von zwei Monaten auf. Kommt Berti der Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wurde die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Berti versteht die Welt nicht mehr, wenn er doch den § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorher gekannt hätte...


    Der Wortlaut des § 2a Abs. 2 und 2a StVG (Auszüge):

    Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

    seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

    ihn schriftlich zu verwarnen und ihm Nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

    ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

    Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet worden ist.



    [Verstöße nach Katalog A sind z.B.:]

    Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet...

    Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel, Glatteis)...

    Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit...

    Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h...

    Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt...

    Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet...

    Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet...

    Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet...

    Als Fahrzeugführer rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen<

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