Rauchen und Musik hören

  • Rauchen und Musik hören
     Coco13
      schrieb am Dienstag, 24. Juli 2007
    hab da mal ne frage...

    und zwar interessiert es mich, ob es beim rollerfahren erlaubt ist zu rauchen und mit nem mp3-player musik zu hören.

    Ich sag gleich dazu, dass diese dinge nicht in meinem interesse sind. Es ist nur eine umstrittene frage unter freunden :).

    Gruß,
    Coco
  • Thema
    Re: Rauchen und Musik hören
    Autor
      Julia18
      schrieb am Dienstag, 24. Juli 2007
    Text
    Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt, jedenfalls ob man während des Motorradfahrens Musik per Kopfhörer hören darf.
    Zumindest gibt es ja Helme, welche einen Ausgang für Kopfhörer haben. Wobei dies ja nicht gleich heißt, dass es auch erlaubt ist.
    Kann jemand Auskunft darüber geben?

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  • Thema
    Re: Re: Rauchen und Musik hören
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Dienstag, 24. Juli 2007
    Text
    >Kann jemand Auskunft darüber geben?

    Aber sicher! Die Frage kann man nur mit einem deutlichen Jein beantworten. In §23 (1) StVO heißt dazu so richtig schön schwamig: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." Hier bleibt also einiges offen. Was ist z.B. ein Gerät i.S. des Gesetzes? Wann liegt eine Beeinträchtigung vor? Zumindest zu letzterem könnte man aus Satz 2 ("Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.") ableiten, dass die Beeinträchtigung dazu geeignet sein muss, eine Verkehrsgefährdung hervorzurufen. Sprich: Wenn man noch alles wahrnehmen kann. dann darfst du auch auf einem Roller/Motorrad einen MP3-Player benutzen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rauchen und Musik hören
    Autor
      Bettina
      schrieb am Dienstag, 24. Juli 2007
    Text
    Bei uns kostet es 10 Euro wenn man erwischt wird mit einem MP3-Player auf dem Roller!
    Ein Ex-Fahrschüler von uns hat es letztin erwischt.

    LG Bettina

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rauchen und Musik hören
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Mittwoch, 25. Juli 2007
    Text
    >Bei uns kostet es 10 Euro wenn man erwischt wird mit einem MP3-Player auf dem Roller!
    >Ein Ex-Fahrschüler von uns hat es letztin erwischt.
    >
    >LG Bettina
    >
    Das kann auch durchaus berechtigt gewesen sein. Allerdings gibt es kein ausdrückliches Verbot in Deutschland. Theoretisch könnte man also in einem solchen Fall den Rechtsweg bemühen. Aber wer macht das wegen 10€?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rauchen und Musik hören
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Mittwoch, 25. Juli 2007
    Text
    Hier übrigens noch ein Zitat aus einem Kommentar zu diesem Thema:

    "Überlaute Benutzung beliebiger Tonübertragungsgeräte im KfZ oder von Kopfhörern schafft künstliche "Schwerhörigkeit", s Kö VRS 73, 148, und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit , weil ein für die Wahrnehmung von geräuschverursachenden Abläufen wichtiger Sinn, zB gegenüber Warnsignalen, fremdem Fahrgeräusch, Pannenanzeichen, ausgeschaltet ist (LG Aachen, VR 92, 843 ( 1/3 Mithaftung bei Kollision mit Sonderrechtsfahrzeug), [...]
    Radfahrer mit Kopfhörer verstoßen gegen Abs.I Satz 1, sobald die Lautstärke des Gerätes die akustische Wahrnehmung nicht nur ganz unwesentlich beeinträchtigt [...]"
    Quelle: Kommentar Hentschel, Rz. 11 zu § 23 StVO

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rauchen und Musik hören
    Autor
      Ludo
      schrieb am Mittwoch, 25. Juli 2007
    Text
    Also ich hab gelernt, dass man auf dem Roller Musik hören darf, so lange man nur Ohrhörer auf EINEM Ohr benutzt. Ist das noch aktuell?
    Rauchen ist allerdings streng verboten.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rauchen und Musik hören
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Donnerstag, 26. Juli 2007
    Text
    Generell würde ich von beidem abraten. Ausdrücklich verboten ist es aber, zumindest bei der Musik, nicht. Theoretisch darfst du auch mit beiden Hören, aber eben nicht zu laut. Ein befreundeter Richter formulierte es mal so: "Du darfst dir schon Watte in die Ohren stecken. Aber eben nicht zuviel" ;).
    Das Rauch stelle ich mir persönlich vergleichsweise schwierig vor. Bei einem Integralhelm wüsste ich nicht, wie das überhaupt gehen soll und bei einem Jethelm könnte ich mir vorstellen, dass die Glut sich einfach mal selbstständig macht. Ein generelles Verbot des Rauchens auf dem Roller habe ich aber noch nicht gefunden.

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