Recht als Reiter?

  • Recht als Reiter?
     Lesley
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Okay, die Frage hat jetzt nichts mit FS zu tun, aber vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen.
    Meine Freundin und ich sind durch einen Ort geritten (Vorfahrtsstraße). Von rechts aus einer Nebenstraße kam eine Autofahrerin, die uns total bedrängt hat und gehupt hat und dann auch noch meinte, wir haben hier kein Vorrecht...
    Davon mal abgesehen, dass das ziemlich gefährlich war, weil unsere Pferde natürlich ausweichen wollten (auf die Straße), aber wir hatten doch trotzdem Vorrecht, oder?
  • Thema
    Re: Recht als Reiter?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Text
    Hi Lesley,

    wenn ihr keinen Reitweg habt sondern regulär auf der Straße unterwegs seit, seit ihr dementsprechend Verkehrsteilnehmer, für die die Verkehrsregeln zB wie für Radfahrer gelten.

    Wenn ihr also auf der Vorfahrtstraße seit, habt ihr gegenüber anderen aus Nicht-Vorfahrtstraßen eben Vorfahrt :-)

    Dass eure Pferde nat. "straßenfest" sein müssen (also an Verkehr gewohnt und nicht extrem schreckhaft, was ich euch aber auf vernunftgründen von alleine unterstelle) sollte klar sein.

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Recht als Reiter?
    Autor
      Lesley
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Text
    >wenn ihr keinen Reitweg habt sondern regulär auf der Straße unterwegs seit, seit ihr >dementsprechend Verkehrsteilnehmer, für die die Verkehrsregeln zB wie für Radfahrer gelten.

    >Wenn ihr also auf der Vorfahrtstraße seit, habt >ihr gegenüber anderen aus
    >Nicht-Vorfahrtstraßen eben Vorfahrt :-)

    Okay, das wollte ich wissen - danke.
    Im Nachteil sind wir im schlimmsten Fall trotzdem, aber na gut. Rücksichtslose Leute gibt es halt immer.

    >Dass eure Pferde nat. "straßenfest" sein müssen (also an Verkehr gewohnt und nicht extrem >schreckhaft, was ich euch aber auf vernunftgründen von alleine unterstelle) sollte >klar sein.
    Klar - sind sie auch, aber wenn man so massiv bedrängt wird, wie das da geschehen, dann gucken sie halt schonmal und versuchen auszuweichen.
    Wir steigen sonst auch ab, wenn es eng wird, aber ahnt man das, dass man so rücksichtslos bedrängt wird?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Recht als Reiter?
    Autor
      Ludo
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Text
    Ein Reiter genießt die gleichen Rechte wie ein Fahrradfahrer, d.h. Vorfahrt auf der Vorfahrtsstraße. Er darf alle Straßen benutzen, die ein Fahrradfahrer auch benutzen darf (es sei denn, es herrscht Reitverbot).

    Aber er hat auch Pflichten: Er muss darauf achten, dass sein Pferd die Fahrbahn nicht übermäßig verschmutzt. Sollte z.B. ein Motorradfahrer auf von dir verursachten Pferdeäpfeln wegrutschen und stürzen, kannst du zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn (7-17) du "die zur Erkenntnis erforderliche Einsicht" hast (§ 828 Abs. 3, BGB). Ab 18 sowieso. Man kann auch strafrechtlich belangt werden (ab 14). Sollte der Motorradfahrer dadurch ums Leben kommen, wäre das schlimmstenfalls fahrlässige Tötung (§ 222, StGB), was mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

    Ich möchte hier zwar keinem Angst machen, und auch nicht "den Teufel an die Wand malen". Aber die rechtliche Seite mal kennenzulernen, ist meiner Meinung nach auch mal nicht verkehrt.

    Ludo
    Spezialist für Zivilrecht (Sachen- und Schuldrecht)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Recht als Reiter?
    Autor
      Lesley
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Text
    Du hast Recht, wenn du darauf hinweist. Leider sieht man oft Pferdeäppel auf Straßen etc.
    Ich selber mache es immer weg, weil ich es z.B. auch unangenehm finden würde als Fußgänger darüber zu stolpern.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Recht als Reiter?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Text
    Man kann dann noch erwähnen, das auch Pferde bei Dunkelheit und Dämmerung, etc. beleuchtet sein müssen!!! Wo auch immer man die Lampe ordentlich festmacht.......

    greetz
    kaydee
    (der das letzte Mal vor zwanzig Jahren geritten ist, auf einer Kuh:-))

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Recht als Reiter?
    Autor
      Lesley
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Text
    Jupp, vorne weiß und hinten rot. Meist werden die Lampen am Stiefel befestigt. Ich benutze auch immer noch so'n reflektierendes Leuchtzeug.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Recht als Reiter?
    Autor
      lalelu
      schrieb am Donnerstag, 20. Juli 2006
    Text
    Auf Vorfahrt bestehen macht als Reiter wenig Sinn... mir wird ja mit dem Rd schon immer die Vorfahrt genommen - Reiter werdenmeist gar nicht als Vorfahtrsberechtigt eingestuft. Autofahrer halt... Aber: In der Fahrschule wird dazu auch nichts gesagt - jedenfalls bei mir nicht.

    Reiter dürfen NICHT allse Wege benutzen wie Radfahrer. Reiter müssen den rechten Rand der Fahrbahn nebutzen - das heißt also nicht Grünstreifen, auch wenn die Autofahrer das gern so häten. Fuß- und Radwege sind für Reiter verboten. Ein Durchfahrt verboten Schild gilt nicht für Reiter.

    Was bei drängenden oder rücksichtslosen Autofahrer immer gut hilft (bin selbst Reiter): Ne lange, am besten weiße (weil gut sichtbar) Gerte - di kann man ein bisschen in Richtung Fahrbahn vom Pferd wegstrecken... da haben die Fahrer schnell Angst um ihrem Lack und halten tatsächlich Abstan - denn die mind 1.5 Meter sicherheitsabstand müssen nicht nur bei Radlern, sondern auch bei Reitern eingehalten werden.
    Was auch immer sinnvoll it: über stark befahrene Kreuzungen oder Straßen nicht im Schritt reiten, sondern zügig traben. Eben wegen der Ungedult und Unwissenheit der meisten Autofahrer - je zügiger, umso weniger fühlen sich provoziert und umso seltener werden genervte Hupkonzerte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Recht als Reiter?
    Autor
      Lesley
      schrieb am Donnerstag, 20. Juli 2006
    Text
    Klar, ich wuerde nie auf meine Vorfahrt bestehen, da hat man als Reiter keine Chance. Aber es ist schon besser, Bescheid zu wissen.

    Das mit der Gerte ist eine gute Idee, werde ich beherzigen.

    Ja, stimmt, ich reite im Zweifelsfall auf lieber mal im flotten Trab ueber eine Kreuzung. Letztens sind meine Freundin und ich um einen Kreisverkehr getrabt. Die Fussgaenger draussen haben nicht schlecht geschaut. :D
    Aber der Autofahrer hinter uns hat sich dann sogar bedankt.
    Es gibt auch nette Autofahrer...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Recht als Reiter?
    Autor
      Jani
      schrieb am Donnerstag, 20. Juli 2006
    Text
    >Klar, ich wuerde nie auf meine Vorfahrt bestehen, da hat man als Reiter keine Chance. Aber es ist schon besser, Bescheid zu wissen.
    >
    >Das mit der Gerte ist eine gute Idee, werde ich beherzigen.
    >
    >Ja, stimmt, ich reite im Zweifelsfall auf lieber mal im flotten Trab ueber eine Kreuzung. Letztens sind meine Freundin und ich um einen Kreisverkehr getrabt. Die Fussgaenger draussen haben nicht schlecht geschaut. :D
    >Aber der Autofahrer hinter uns hat sich dann sogar bedankt.
    >Es gibt auch nette Autofahrer...
    >
    >schon,ja, das stimmt...
    fange demnächst dann auch weider an mit reiten, juhuu!!! *g*
    Janina

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Recht als Reiter?
    Autor
      Lesley
      schrieb am Freitag, 21. Juli 2006
    Text
    >>schon,ja, das stimmt...
    >fange demnächst dann auch weider an mit reiten, juhuu!!! *g*
    >Janina

    Viel Spaß! Woher kommst du denn?
    Reitschule oder Reitbeteiligung?

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