Rechts vor Links aus Grundschtücksausfahrt?

  • Rechts vor Links aus Grundschtücksausfahrt?
     Marc F.
      schrieb am Samstag, 22. Dezember 2018
    Guten Abend zusammen,


    Heute ist mir ein Mann mir in Weg gelaufen und hat mich recht unfreundlich angesprochen, er war mir vor, das ich die Vorfahrt genommen habe, als seine Frau mit seinen Kindern aus ihrem Grundstück (das legt an der rechten Seite) fahren wollten.

    Zur Vorgeschicke: Vergangenes Wochenende am Samstag war ich bei meinem Freund zur Besuch und auf einer Straße, welches eine 30er-Zone ist, wollte die besagte Frau aus ihrem Grundstück ausfahren (rechte Seite), dabei beachtete sie nicht, das ich komme.
    Ich musste bremsen und habe gehupt als Warnung.

    Ich habe den Mann gefragt wo er seinen Führerschein gemacht hat und habe ihn darauf hingewiesen, das man selbst vom eigenem keinerlei Vorfahrt hat. Aber der Familienvater sieht das anders und verweist, dass vor seinem Grundstücksausfahrt weder einen Gehweg noch eine abgesenkter Bordstein und ist daher der Ansicht, das von seinem Grundstücksausfahrt aus gesehen, links kommende Fahrzeuge zu warten habe.

    Nun wer ist im recht?
  • Thema
    Re: Rechts vor Links aus Grundschtücksausfahrt?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 22. Dezember 2018
    Text
    >Guten Abend zusammen,

    Hi,

    zeig ihm einfach mal §10 der StVO

    § 10 Einfahren und Anfahren
    Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.


    >Nun wer ist im recht?

    Damit sollte deine Frage beantwortet sein.

    Es darf aber keine Strasse sein, die dann von rechts kommt, sondern es muss direkt eine Grundstücksausfahrt sein

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