Rechts vor Links bei abges. Bordstein?!?

  • Rechts vor Links bei abges. Bordstein?!?
     Denis555
      schrieb am Samstag, 11. Juni 2005
    Hallo Leute,

    habe nochmals eine Frage an euch. Und zwar ist mir oft aufgefallen wenn ich durch die Straßen laufe, das es manche Straßenkreuzungen gibt wo Rechts vor Links gilt, doch die Rechte Straße die einmündet ist mit abgesenktem Bordstein, doch da steht ein Straßenschild.

    Was gilt nun? Wenn ich bei einer Rechts vor Links Kreuzung geradeaus fahren will und die Rechts einmündende Straße hat einen abgesenkten Bordstein, doch da steht ein Straßenschild (z.B. Friedensstraße) in dieser Straße, muss ich dann trotzdem Rechts vor Links beachten oder kann ich einfach vorbeifahren, wegen dem abgesenkten Bordstein???

    Im Voraus vielen Dank für eure Antworten!!!

    Gruß,

    Denis
  • Thema
    Re: Rechts vor Links bei abges. Bordstein?!?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Samstag, 11. Juni 2005
    Text
    >Hallo Leute,
    >
    >habe nochmals eine Frage an euch. Und zwar ist mir oft aufgefallen wenn ich durch die Straßen laufe, das es manche Straßenkreuzungen gibt wo Rechts vor Links gilt, doch die Rechte Straße die einmündet ist mit abgesenktem Bordstein, doch da steht ein Straßenschild.
    >
    >Was gilt nun? Wenn ich bei einer Rechts vor Links Kreuzung geradeaus fahren will und die Rechts einmündende Straße hat einen abgesenkten Bordstein, doch da steht ein Straßenschild (z.B. Friedensstraße) in dieser Straße, muss ich dann trotzdem Rechts vor Links beachten oder kann ich einfach vorbeifahren, wegen dem abgesenkten Bordstein???
    >
    >Im Voraus vielen Dank für eure Antworten!!!
    >
    >Gruß,
    >
    >Denis
    >


    StVO §10 Einfahren und Anfahren

    Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.


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  • Thema
    Re: Re: Rechts vor Links bei abges. Bordstein?!?
    Autor
      Denis555
      schrieb am Sonntag, 12. Juni 2005
    Text
    Danke für deine Antwort, aber was heißt das nun? Muss ich dann Rechts vor Links beachten, also wenn ein Fahrzeug über den abgesenkten Bordstein einer Straße von meiner Seite Rechts rausfahren will. Muss ich dann bei einer Rechts vor Links Kreuzung dies dann beachten oder kann ich einfach daran vorbeifahren???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechts vor Links bei abges. Bordstein?!?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 12. Juni 2005
    Text
    >Danke für deine Antwort, aber was heißt das nun? Muss ich dann Rechts vor Links beachten, also wenn ein Fahrzeug über den abgesenkten Bordstein einer Straße von meiner Seite Rechts rausfahren will. Muss ich dann bei einer Rechts vor Links Kreuzung dies dann beachten oder kann ich einfach daran vorbeifahren???
    >

    Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine andere Straße einfahren will, hat keine Vorfahrt!!!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links bei abges. Bordstein?!?
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Montag, 13. Juni 2005
    Text
    Oftmals werden sinnloss gestrichelte Wartelinien vor alle Kreuzungen gepinselt, auch wenn sie manchmal keine sind, oder der abgesenkte Bordstein vorliegt. An diesen Stellen muss aber noch lange kein Rechts vor Links gelten, denn eine Linie auf der Straße gehört nicht zu den Vorfahrtzeichen, vorallem dan nicht, wenn sie gestrichelt ist. Dann nämlich handelt es sich nur um eine "empfohlene Wartelinie".

    Gruß Chris (FL)

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