Rechts überholen

  • Rechts überholen
     118i
      schrieb am Donnerstag, 19. Januar 2006
    Hallo, gestern war ich auf der BAB. Vor mir fahren gerade 2 LKWs eine Rally und Blockieren die ganze Autobahn. Ich warte hinter den rechten LKW bis der ander überholt hat. Dann kommt hinter mir ein Auto, zieht auf die Standspur un überholt. Irgendwie ganz schön blöd der Mensch. Mit was für einer Strafe muss er rechnen, wenn ihn jemand erwischt hätte?
  • Thema
    Re: Rechts überholen
    Autor
      F77
      schrieb am Donnerstag, 19. Januar 2006
    Text
    >Hallo, gestern war ich auf der BAB. Vor mir fahren gerade 2 LKWs eine Rally und Blockieren die ganze Autobahn. Ich warte hinter den rechten LKW bis der ander überholt hat. Dann kommt hinter mir ein Auto, zieht auf die Standspur un überholt. Irgendwie ganz schön blöd der Mensch. Mit was für einer Strafe muss er rechnen, wenn ihn jemand erwischt hätte?

    Der muss nicht unbedingt bloed gewesen sein. Wenn dieses LKW-Rennen hinter einer Bergkuppe stattgefunden hat, hat der das wahrscheinlich erst zu spaet gesehen. Bremsen ist nun nicht mehr moeglich => ausweichen auf den Standstreifen. Ist einem Bekannten von mir jedenfalls schonmal so passiert. Er fuhr mit ca. 180 auf einer freigegeben AB. Er kam ueber eine kleine Kuppe und sieht ca. 150m vor sich ein Elefantenrennen ...

    Die Strafe fuer das Benutzen des Standstreifens zum schnelleren Vorwaertskommen betraegt 50 Euro und 2 Punkte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechts überholen
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 20. Januar 2006
    Text
    >
    >Der muss nicht unbedingt bloed gewesen sein. Wenn dieses LKW-Rennen hinter einer Bergkuppe stattgefunden hat, hat der das wahrscheinlich erst zu spaet gesehen. Bremsen ist nun nicht mehr moeglich => ausweichen auf den Standstreifen. Ist einem Bekannten von mir jedenfalls schonmal so passiert. Er fuhr mit ca. 180 auf einer freigegeben AB. Er kam ueber eine kleine Kuppe und sieht ca. 150m vor sich ein Elefantenrennen ...
    >
    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    gab es da nicht so eine vorschrift die da besagt das man nur so schnell fahren darf das man in der übersehbaren strecke anhalten kann???

    muss ich doch nochmal drüber nachdenken.
    wenn es sie gibt war das doch blöd, nämlich von deinem bekannten.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechts überholen
    Autor
      F77
      schrieb am Freitag, 20. Januar 2006
    Text
    >>
    >>Der muss nicht unbedingt bloed gewesen sein. Wenn dieses LKW-Rennen hinter einer Bergkuppe stattgefunden hat, hat der das wahrscheinlich erst zu spaet gesehen. Bremsen ist nun nicht mehr moeglich => ausweichen auf den Standstreifen. Ist einem Bekannten von mir jedenfalls schonmal so passiert. Er fuhr mit ca. 180 auf einer freigegeben AB. Er kam ueber eine kleine Kuppe und sieht ca. 150m vor sich ein Elefantenrennen ...
    >>
    >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >
    >gab es da nicht so eine vorschrift die da besagt das man nur so schnell fahren darf das man in der übersehbaren strecke anhalten kann???
    >
    >muss ich doch nochmal drüber nachdenken.
    > wenn es sie gibt war das doch blöd, nämlich von deinem bekannten.
    >
    >holger

    Soweit ich weiss, gilt das nicht fuer die AB. Falls doch, duerfte man im Dunkeln auf der AB max. 100 fahren (und selbst das koennte noch zu schnell sein). Wenn er nur 130 gefahren waere, haette er zwar noch runterbremsen koennen, aber die Bremsen haetten wenigstens gestunken wenn nicht sogar schon gequalmt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechts überholen
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 20. Januar 2006
    Text
    >>>
    >>>Der muss nicht unbedingt bloed gewesen sein. Wenn dieses LKW-Rennen hinter einer Bergkuppe stattgefunden hat, hat der das wahrscheinlich erst zu spaet gesehen. Bremsen ist nun nicht mehr moeglich => ausweichen auf den Standstreifen. Ist einem Bekannten von mir jedenfalls schonmal so passiert. Er fuhr mit ca. 180 auf einer freigegeben AB. Er kam ueber eine kleine Kuppe und sieht ca. 150m vor sich ein Elefantenrennen ...
    >>>
    >>kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >>
    >>gab es da nicht so eine vorschrift die da besagt das man nur so schnell fahren darf das man in der übersehbaren strecke anhalten kann???
    >>
    >>muss ich doch nochmal drüber nachdenken.
    >> wenn es sie gibt war das doch blöd, nämlich von deinem bekannten.
    >>
    >>holger
    >
    >Soweit ich weiss, gilt das nicht fuer die AB. Falls doch, duerfte man im Dunkeln auf der AB max. 100 fahren (und selbst das koennte noch zu schnell sein). Wenn er nur 130 gefahren waere, haette er zwar noch runterbremsen koennen, aber die Bremsen haetten wenigstens gestunken wenn nicht sogar schon gequalmt.

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,
    das gilt natürlich auch auf der autobahn, siehe §3.
    was du meinst ist folgendes aus dem §18
    (6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

    die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

    der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechts überholen
    Autor
      118i
      schrieb am Montag, 23. Januar 2006
    Text

    >
    >Die Strafe fuer das Benutzen des Standstreifens zum schnelleren Vorwaertskommen betraegt 50 Euro und 2 Punkte.

    Und hat welchen Einfluss auf die Probezeit?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rechts überholen
    Autor
      Julia18
      schrieb am Montag, 23. Januar 2006
    Text
    naja, verlängerung der probezeit auf 4jahre und eine nachschulung... sobald du punkte bekommst ist es doch so weit...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechts überholen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Mittwoch, 25. Januar 2006
    Text
    >naja, verlängerung der probezeit auf 4jahre und eine nachschulung... sobald du punkte bekommst ist es doch so weit...

    Nicht immer, wenn man Punkte bekommt, heißt es automatisch Aufbauseminar, es gibt wenige Ausnahmen. Aber in diesem Fall schon:

    Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50 €
    3 Pkt. A-Verstoß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rechts überholen
    Autor
      Julia18
      schrieb am Mittwoch, 25. Januar 2006
    Text
    welche verstöße gehören denn zu diesen b-verstößen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechts überholen
    Autor
      ABC
      schrieb am Freitag, 27. Januar 2006
    Text
    >welche verstöße gehören denn zu diesen b-verstößen?
    ---------------------------------------------------------------------
    A-Verstöße sind:
    Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

    B-Verstöße sind:
    Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechts überholen
    Autor
      Floh w
      schrieb am Freitag, 27. Januar 2006
    Text
    >>welche verstöße gehören denn zu diesen b-verstößen?
    >---------------------------------------------------------------------
    >A-Verstöße sind:
    >Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
    >
    >B-Verstöße sind:
    >Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
    >
    >

    wie war das nochmal? wieviele verstöße darf man sich von A und B leisten bis irgendwas passiert?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechts überholen
    Autor
      F77
      schrieb am Freitag, 27. Januar 2006
    Text
    >>>welche verstöße gehören denn zu diesen b-verstößen?
    >>---------------------------------------------------------------------
    >>A-Verstöße sind:
    >>Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
    >>
    >>B-Verstöße sind:
    >>Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
    >>
    >>
    >
    >wie war das nochmal? wieviele verstöße darf man sich von A und B leisten bis irgendwas passiert?

    Nach einem A oder zwei B Verstoessen gibts die Anweisung zum Aufbauseminar.

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  • Thema
    Re: Rechts überholen
    Autor
      Julia18
      schrieb am Freitag, 27. Januar 2006
    Text
    dankeschön. ich hoffe, dass mir davon sobald nichts passieren wird... oder besser NIE!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechts überholen
    Autor
      ABC
      schrieb am Freitag, 27. Januar 2006
    Text
    >dankeschön. ich hoffe, dass mir davon sobald nichts passieren wird... oder besser NIE!
    ------------------------------------
    Bitteschön, junge Dame!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rechts überholen
    Autor
      Julia18
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Text
    :D vielen Dank!

    Auf den Beitrag antworten


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