Rechtsfahrgebot

  • Rechtsfahrgebot
     Zwerg
      schrieb am Samstag, 11. Juni 2005
    Hallo!
    Will wissen ob in Deutschland auch in geschlossenen Ortschaften das Rechtsfahrgebot gilt? Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Wenn in der Innenstadt zweispurig gefahren werden kann, muss ich dann auch rechts fahren oder darf ich Innerorts so lange links fahren wie ich will?
    Wäre echt wichtig für mich, wenn das jemand schnell beantworten könnte.
    Danke im voraus,
    Zwerg
  • Thema
    Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 12. Juni 2005
    Text
    >Hallo!
    >Will wissen ob in Deutschland auch in geschlossenen Ortschaften das Rechtsfahrgebot gilt? Kann mir da jemand weiterhelfen?
    >Wenn in der Innenstadt zweispurig gefahren werden kann, muss ich dann auch rechts fahren oder darf ich Innerorts so lange links fahren wie ich will?
    >Wäre echt wichtig für mich, wenn das jemand schnell beantworten könnte.
    >Danke im voraus,
    >Zwerg
    >

    StVO §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge


    (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

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  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Sonntag, 12. Juni 2005
    Text
    >>Hallo!
    >>Will wissen ob in Deutschland auch in geschlossenen Ortschaften das Rechtsfahrgebot gilt? Kann mir da jemand weiterhelfen?
    >>Wenn in der Innenstadt zweispurig gefahren werden kann, muss ich dann auch rechts fahren oder darf ich Innerorts so lange links fahren wie ich will?
    >>Wäre echt wichtig für mich, wenn das jemand schnell beantworten könnte.
    >>Danke im voraus,
    >>Zwerg
    >>
    >
    >StVO §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
    >
    >
    > (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
    >In der Fahrschule nicht aufgepaßt?
    Hans Fl.

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