Rechtsfahrgebot

  • Rechtsfahrgebot
     StefanSimon1986
      schrieb am Freitag, 28. April 2006
    Hi, ich hab da mal ne Frage, wie ernst das Rechtsfahrgebot gemeint ist:
    Also ich fahre mit 200km/h über die Autobahn, ist offen, also alles erlaubt. Die Strecke wird kurvig, jetzt kann es ja durchaus sein, dass mitten in einer Kurve ein LKW aufeinmal vor einem auftaucht und da die bekantlich nicht alzu schnell unterwegs sind, könnte das ja verdammt gefährlich werden. Wenn also nicht viel los ist, darf ich dann vorsichtshalber links fahren? Und wenn etwas los ist?
  • Thema
    Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      SnoopDogg
      schrieb am Freitag, 28. April 2006
    Text
    >Hi, ich hab da mal ne Frage, wie ernst das Rechtsfahrgebot gemeint ist:
    >Also ich fahre mit 200km/h über die Autobahn, ist offen, also alles erlaubt. Die Strecke wird kurvig, jetzt kann es ja durchaus sein, dass mitten in einer Kurve ein LKW aufeinmal vor einem auftaucht und da die bekantlich nicht alzu schnell unterwegs sind, könnte das ja verdammt gefährlich werden. Wenn also nicht viel los ist, darf ich dann vorsichtshalber links fahren? Und wenn etwas los ist?
    --------------------------
    ne du sollst ja deine geschwindigkeit wählen das du keinen gefährdest und wenn das der fall ist einfach runter vom gas und rechtsfahrgebot einhalten
    auch wenn das kein anderer auf der autobahn macht ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      ToxDwarf
      schrieb am Freitag, 28. April 2006
    Text
    Kurven, in denen man kaum Einsicht hat, kann man eh seeehr selten mit 200 nehmen ^^

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  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 28. April 2006
    Text
    das rechtsfahrgebot ist sehr ernst gemeint. aber die frage ist als solches schon überflüssig. du darfst auf allen fahrstreifen nur so schnell fahren das du innerhalb der übersehbaren strecke anhalten kannst. einfach "nur so" links fahren ist also nicht.was willst du machen wenn ein langsamer lkw einen noch langsameren lkw überholt? das gilt bei leerer bab genauso als wenn sie voll ist.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      StefanSimon1986
      schrieb am Freitag, 28. April 2006
    Text
    anhalten wäre ja vll möglich, nur muss ich mich sinnlos erschrecken und eine Vollbremsung machen??? Wenn doch links platz ist und es da viel sicherer ist... Klar kann es sein, dass ein LKW einen LKW überholt, aber da ist die Wahrscheinlichkeit ja noch geringer als dass dir mitten in der Nacht auf der Autobahn ein LKW mitten in einer Kurve begegnet

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Ludo
      schrieb am Sonntag, 30. April 2006
    Text
    > Klar kann es sein, dass ein LKW einen LKW überholt, aber da ist die Wahrscheinlichkeit ja noch geringer als dass dir mitten in der Nacht auf der Autobahn ein LKW mitten in einer Kurve begegnet
    -----
    "Wahrscheinlichkeit" - wenn ich das schon höre. Mit sowas kannst du im Straßenverkehr nicht argumentieren. Wenn du beispielsweise in einer Rechts-vor-Links Zone aus einer nach rechts einmündenden kleinen Sackgasse 100 mal kein Auto gekommen ist, kannst du da nicht einfach blind durchfahren.
    Und noch was: Wenn ich deinen Nickname richtig interpretiere, bist du Jahrgang 1986. Als Fahranfänger solltest du Geschwindigkeiten im Bereich von 200 km/h unbedingt vermeiden. Du kannst die Risiken, die mit dieser hohen Geschwindigkeit verbunden sind, noch nicht richtig einschätzen. Also, überschätz dich nicht! Das haben schon viele gemacht; und die sind dann hinterher an der Leitplanke gelandet.


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  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      StefanSimon1986
      schrieb am Freitag, 28. April 2006
    Text
    ich würde ja auch so keinen gefährden, aber muss ich mein Tempo denn immer so wählen, dass ich auf einen LKW, der irgendwo mitten in der Nacht auf der Autobahn auftauchen könnte, reagieren kann?? Ist doch quatscht, auf der ganzen Autobahn ist Platz und ich muss rechts mit 100 lang tuckern???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 28. April 2006
    Text
    >ich würde ja auch so keinen gefährden, aber muss ich mein Tempo denn immer so wählen, dass ich auf einen LKW, der irgendwo mitten in der Nacht auf der Autobahn auftauchen könnte, reagieren kann?? Ist doch quatscht, auf der ganzen Autobahn ist Platz und ich muss rechts mit 100 lang tuckern???

    -------------------------------------------------------------------

    irgendwie habe ich jetzt den eindruck du hast in der fahrschule nicht aufgepasst.
    du darfst N I E schneller fahren als du in der übersehbaren strecke anhalten kannst. dabei geht es nicht um wahrscheinlichkeitsrechnungen sondern um die real übersehbare strecke. das gilt immer und überall.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      StefanSimon1986
      schrieb am Freitag, 28. April 2006
    Text
    logisch hab ich aufgepasst, ich kenn die regel auch, aber habs doch oben geschrieben, nen Schreck bekommste und musst gut Bremsen, muss das sein, wenn rechts platz ist??? Also darf ich in Autobahnkurven NIE so schnell fahren wie ich will, weil da irgendwann mal ein LKW sein könnte?? Hej, überall ist platz... Ich will ja nicht wissen, was das Beste wäre und was die Fahrschüler machen sollen, sondern was die Polizei sagt...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Holger
      schrieb am Samstag, 29. April 2006
    Text
    >die sagt genau das, was dein fl und ich dir gesagt haben. nur so schnell das du in der übersehbaren strecke anhalten kannst. das sagen übrigens nachher auch die richter.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 29. April 2006
    Text
    Wie Holger schon schreibt:

    die sagt genau das selbe.

    Fahren auf Sicht, immer und überall.

    Ich fahr jetzt schon ein wenig länger :-) und bin noch nie so erschrocken auf der Autobahn, "weil da plötzlich" ein LKW auftauchte!

    Da wo es die Sicht erlaubt, kein Thema wer das mag und braucht.

    Keine Sicht, einfach langsamer!

    Es kann nicht nur dein Leben sein, das du dabei zerstörst!

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      StefanSimon1986
      schrieb am Sonntag, 30. April 2006
    Text
    Alles klar, ich habs kapiert... Das mit dem riskieren von anderen Leben ist mir auch klar, da mach ich immer abstriche beim fahren...
    Hab aber noch 2 Fragen:
    1. Warum fahren soviele immer nicht rechts, kann man die anziegen oder so, weil auf ner vollen Autobahn ist das ziemlich ...e, rechts überholen darf man ja auch nicht, hab ich zumindest mal gehört... :-)

    2. Wer bezahlt mir meinen Totalschaden, wenn ich mir neue Reifen draufmache, ordnungsgemäß fahre und die Dinger platzen, soll ja mal vorkommen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 30. April 2006
    Text
    Hi,


    >Alles klar, ich habs kapiert... Das mit dem riskieren von anderen Leben ist mir auch klar, da mach ich immer abstriche beim fahren...

    Freust du dich auch dann noch, wenn andere mit deinem Leben spielen?

    >Hab aber noch 2 Fragen:
    >1. Warum fahren soviele immer nicht rechts, kann man die anziegen oder so, weil auf ner vollen Autobahn ist das ziemlich ...e, rechts überholen darf man ja auch nicht, hab ich zumindest mal gehört... :-)

    Da mußt du die ganzen Leute fragen, die permanent in der Mitte oder links fahren, warum sie dies tun?

    Da haben sich schon viele experten die Köpfe drüber zerbrochen.
    Eines meiner Argumente: schlichtweg Dummheit und Egoismus


    >2. Wer bezahlt mir meinen Totalschaden, wenn ich mir neue Reifen draufmache, ordnungsgemäß fahre und die Dinger platzen, soll ja mal vorkommen.

    Ist mir in über 25Jahren und sehr vielen Kilometern noch nie passiert.
    Aber solltest du einen geplatzen Reifen bei höheren Geschwindigkeiten überlebt haben, mußt du erstmal nachweisen, dass es ein Fabrikationsfehler und keine mangelhafte Pflege von dir war, warum der Reifen geplatzt ist.
    Solltest Du diesen Nachweis führen können, kannst du den Reifenhändler bzw der -hersteller mal angehen.

    Sonst noch Fragen? :-)

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      F77
      schrieb am Sonntag, 30. April 2006
    Text
    >Aber solltest du einen geplatzen Reifen bei höheren Geschwindigkeiten überlebt haben, mußt du erstmal nachweisen, dass es ein Fabrikationsfehler und keine mangelhafte Pflege von dir war, warum der Reifen geplatzt ist.

    Warum sollte man das nicht ueberleben? Ich hab es jedenfalls ohne Probleme ueberlebt, als mir bei 120km/h auf der Autobahn der rechte Vorderreifen geplatzt ist. Einfach Lenkrad festhalten Warnblinke einschalten und auf dem Standstreifen ausrollen. Dann Warndreieck aufstellen, Reserverad aufziehen und nach dem Einpacken des Warndreiecks weiterfahren.


    >Solltest Du diesen Nachweis führen können, kannst du den Reifenhändler bzw der -hersteller mal angehen.

    Das duerfte allerdings schwierig werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 30. April 2006
    Text
    Ich sagte ja nicht, dass jeder Reifenplatzer leben kostet.

    Aber die Voraussetzung, dass ER selber Regressansprüche geltend machen kann, wäre damit zumindest mal gegeben.

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Holger
      schrieb am Sonntag, 30. April 2006
    Text
    wenn du nachweisen kannst, dass der reifen einen herstellerfehler hatte, bekommst du genau den reifenpreis erstattet. nennt sich produkthaftung, die ersteckt sich nicht auf folgeschäden.

    holger

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  • Thema
    Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      depecheroger
      schrieb am Montag, 1. Mai 2006
    Text
    >wenn du nachweisen kannst, dass der reifen einen herstellerfehler hatte, bekommst du genau den reifenpreis erstattet. nennt sich produkthaftung, die ersteckt sich nicht auf folgeschäden.

    Hallo Holger,

    Produkthaftung ist meines Wissens nach genau das Gegenteil: Das mangelhafte Produkt haftet für eben gerade auch Folgeschäden. Du beschreibst hier eher die Produktgewährleistung.
    Ansonsten habe ich aber bis heute nicht gehört, dass ein Reifenhersteller wegen so einer Geschichte einen Prozess verloren hat. Anders ist das vielleicht bei der Werkstatt, die den Reifen "verkehrt" aufgezogen hat. In der Regel scheinen aber eher Fahrer, Nägel und Bordsteine schuld zu sein.

    Gruß
    Roger

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  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Ludo
      schrieb am Montag, 1. Mai 2006
    Text
    >Produkthaftung ist meines Wissens nach genau das Gegenteil: Das mangelhafte Produkt haftet für eben gerade auch Folgeschäden.

    Dem kann ich nur zustimmen. Bei einem mangelhaften Reifen liegt ein Sachmangel vor gem. §434, BGB:
    (1)S.1: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

    Die Rechte des Käufers bei Sachmängeln ergeben sich aus §437:
    Interessant ist hier nur 3.: Der Käufer kann nach §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz verlangen.

    WICHTIG IST: Der Schuldner muss die Pflichtverletzung zu vertreten haben, d.h. er muss entweder vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben (§§276 i.V.m. 280 Abs. 1, Satz 2).

    Für den entstandenen MANGELFOLGESCHADEN kannst du unter dieser Voraussetzung Schadensersatz verlangen.


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  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      StefanSimon1986
      schrieb am Montag, 1. Mai 2006
    Text
    Was heißt hier, ich freue mich, wenn andere mit meinem Leben spielen, das hab ich nie behauptet... Was ich meinte, ich fahre anders, wenn ich Nachst allein unterwegs bin, oder wenn ich tagsüber auf einer vollen Strasse unterwegs bin, oder ich nen Beifahrer oder so habe... Das leben anderer stellt man eben immer höher, denk ich zumindest...

    Wäre schon hammer, wenn man dann nach einem Totalschaden und einem 4-wöchigem Krankenhausaufenthalt die ganzen 80€ für den einen Reifen bekommt... Ist ja hammer... Normal ist es doch in Deutschland so, dass jeder Herrsteller eine Garantie geben muss, oder nicht?? Ich meinte ja jetzt auch nicht nach 2 Jahren oder so, sondern im prinzip, wenn du die gerade draufgezogen (bekommen) hast, 15min später... :-)

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