Rechtsfahrgebot in Führerscheinbogen?

  • Rechtsfahrgebot in Führerscheinbogen?
     jensen
      schrieb am Montag, 18. Juni 2007
    Hi zusammen,
    hab mit meiner Freundin folgende Wette laufen:
    In irgendeiner Frage eines Führerscheinbogens kommt das Wort "Rechtsfahrgebot" vor!?!?
    Also wenn mir jemand helfen kann und mir die Frage bzw. die Antwort mitteilen könnte, wäre das klasse!
    Danke schon mal im Voraus!
    Mfg
    jensen
  • Thema
    Re: Rechtsfahrgebot in Führerscheinbogen?
    Autor
      FL Jan
      schrieb am Montag, 18. Juni 2007
    Text
    >Hi zusammen,
    >hab mit meiner Freundin folgende Wette laufen:
    >In irgendeiner Frage eines Führerscheinbogens kommt das Wort "Rechtsfahrgebot" vor!?!?
    >Also wenn mir jemand helfen kann und mir die Frage bzw. die Antwort mitteilen könnte, wäre das klasse!
    >Danke schon mal im Voraus!
    >Mfg
    >jensen

    Hallo,
    Na dann sage mir aber mal auch wer die Wette gewonnen hat.
    Also das Rechtsfahrgebot:
    Grundsätzlich gilt das mit Fahrzeugen möglich weit rechts gefahren werden muß.
    Jetzt zu den Ausnahmen!
    Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft haben Kraftfahrzeuge bis 3,5to auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung,die freie Wahl des Fahrstreifens.
    Es muß aber eine bauliche Trennung vorhanden sein.
    Also innerhalb nur bei Baulicher Trennung und mind. 2 Markierte Fahrstreifen für eine Richtung.
    Fährst du aus der Stadt heraus,da gilt ebenfalls das Rechtsfahrgebot für alle Fahrzeuge. Überholen ist natürlich erlaubt.
    Auf Autobahnen gibt es eine kleine Aussnahme.
    Bei drei Fahrstreifen darst du den mittleren Fahrstreifen durgängig befahren,aber nur wenn auf dem rechten Fahrstreifen langsamere Fahrzeuge (in den meisten Fällen Lkws) fahren.
    Der ganz linke Fahrsrteifen darf nur zum Überholen benutzt werden.
    Scleicher werden ja zum Glück bestraft die den linken Fahrstreifen ständig benutzen.
    Es gibt zwar noch Ausnahmen mit rechts schneller als links fahren aber das ist erstmal zweitrangig.
    Netten Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrgebot in Führerscheinbogen?
    Autor
      jensen
      schrieb am Dienstag, 19. Juni 2007
    Text
    >>Hi zusammen,
    >>hab mit meiner Freundin folgende Wette laufen:
    >>In irgendeiner Frage eines Führerscheinbogens kommt das Wort "Rechtsfahrgebot" vor!?!?
    >>Also wenn mir jemand helfen kann und mir die Frage bzw. die Antwort mitteilen könnte, wäre das klasse!
    >>Danke schon mal im Voraus!
    >>Mfg
    >>jensen
    >
    >Hallo,
    >Na dann sage mir aber mal auch wer die Wette gewonnen hat.
    >Also das Rechtsfahrgebot:
    >Grundsätzlich gilt das mit Fahrzeugen möglich weit rechts gefahren werden muß.
    >Jetzt zu den Ausnahmen!
    >Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft haben Kraftfahrzeuge bis 3,5to auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung,die freie Wahl des Fahrstreifens.
    >Es muß aber eine bauliche Trennung vorhanden sein.
    >Also innerhalb nur bei Baulicher Trennung und mind. 2 Markierte Fahrstreifen für eine Richtung.
    >Fährst du aus der Stadt heraus,da gilt ebenfalls das Rechtsfahrgebot für alle Fahrzeuge. Überholen ist natürlich erlaubt.
    >Auf Autobahnen gibt es eine kleine Aussnahme.
    >Bei drei Fahrstreifen darst du den mittleren Fahrstreifen durgängig befahren,aber nur wenn auf dem rechten Fahrstreifen langsamere Fahrzeuge (in den meisten Fällen Lkws) fahren.
    >Der ganz linke Fahrsrteifen darf nur zum Überholen benutzt werden.
    >Scleicher werden ja zum Glück bestraft die den linken Fahrstreifen ständig benutzen.
    >Es gibt zwar noch Ausnahmen mit rechts schneller als links fahren aber das ist erstmal zweitrangig.
    >Netten Gruß
    >

    DANKE DANKE!
    Leider habe ich mich wohl nicht genau ausgedrückt:
    Wir haben gewettet, dass das Wort "Rechtsfahrgebot" in irgedeiner Frage der Bögen für die theoretische Führerscheinprüfung vorkommt.
    Um zu gewinnen benötige ich nun nicht die Erklärung sondern den Wortlaut der Frage oder die Nummer der Frage bzw. des Bogens.
    Trotzdem vielen Dank!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot in Führerscheinbogen?
    Autor
      Elvira-D.
      schrieb am Dienstag, 19. Juni 2007
    Text
    >>>Hi zusammen,
    >>>hab mit meiner Freundin folgende Wette laufen:
    >>>In irgendeiner Frage eines Führerscheinbogens kommt das Wort "Rechtsfahrgebot" vor!?!?
    >>>Also wenn mir jemand helfen kann und mir die Frage bzw. die Antwort mitteilen könnte, wäre das klasse!
    >>>Danke schon mal im Voraus!
    >>>Mfg
    >>>jensen
    >>
    >>Hallo,
    >>Na dann sage mir aber mal auch wer die Wette gewonnen hat.
    >>Also das Rechtsfahrgebot:
    >>Grundsätzlich gilt das mit Fahrzeugen möglich weit rechts gefahren werden muß.
    >>Jetzt zu den Ausnahmen!
    >>Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft haben Kraftfahrzeuge bis 3,5to auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung,die freie Wahl des Fahrstreifens.
    >>Es muß aber eine bauliche Trennung vorhanden sein.
    >>Also innerhalb nur bei Baulicher Trennung und mind. 2 Markierte Fahrstreifen für eine Richtung.
    >>Fährst du aus der Stadt heraus,da gilt ebenfalls das Rechtsfahrgebot für alle Fahrzeuge. Überholen ist natürlich erlaubt.
    >>Auf Autobahnen gibt es eine kleine Aussnahme.
    >>Bei drei Fahrstreifen darst du den mittleren Fahrstreifen durgängig befahren,aber nur wenn auf dem rechten Fahrstreifen langsamere Fahrzeuge (in den meisten Fällen Lkws) fahren.
    >>Der ganz linke Fahrsrteifen darf nur zum Überholen benutzt werden.
    >>Scleicher werden ja zum Glück bestraft die den linken Fahrstreifen ständig benutzen.
    >>Es gibt zwar noch Ausnahmen mit rechts schneller als links fahren aber das ist erstmal zweitrangig.
    >>Netten Gruß
    >>
    >
    >DANKE DANKE!
    >Leider habe ich mich wohl nicht genau ausgedrückt:
    >Wir haben gewettet, dass das Wort "Rechtsfahrgebot" in irgedeiner Frage der Bögen für die theoretische Führerscheinprüfung vorkommt.
    >Um zu gewinnen benötige ich nun nicht die Erklärung sondern den Wortlaut der Frage oder die Nummer der Frage bzw. des Bogens.
    >Trotzdem vielen Dank!!
    >

    Wer soll den jetzt die Bögen für Dich durchackern?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot in Führerscheinbogen?
    Autor
      Elvira-D.
      schrieb am Dienstag, 19. Juni 2007
    Text
    >>>>Hi zusammen,
    >>>>hab mit meiner Freundin folgende Wette laufen:
    >>>>In irgendeiner Frage eines Führerscheinbogens kommt das Wort "Rechtsfahrgebot" vor!?!?
    >>>>Also wenn mir jemand helfen kann und mir die Frage bzw. die Antwort mitteilen könnte, wäre das klasse!
    >>>>Danke schon mal im Voraus!
    >>>>Mfg
    >>>>jensen
    >>>
    >>>Hallo,
    >>>Na dann sage mir aber mal auch wer die Wette gewonnen hat.
    >>>Also das Rechtsfahrgebot:
    >>>Grundsätzlich gilt das mit Fahrzeugen möglich weit rechts gefahren werden muß.
    >>>Jetzt zu den Ausnahmen!
    >>>Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft haben Kraftfahrzeuge bis 3,5to auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung,die freie Wahl des Fahrstreifens.
    >>>Es muß aber eine bauliche Trennung vorhanden sein.
    >>>Also innerhalb nur bei Baulicher Trennung und mind. 2 Markierte Fahrstreifen für eine Richtung.
    >>>Fährst du aus der Stadt heraus,da gilt ebenfalls das Rechtsfahrgebot für alle Fahrzeuge. Überholen ist natürlich erlaubt.
    >>>Auf Autobahnen gibt es eine kleine Aussnahme.
    >>>Bei drei Fahrstreifen darst du den mittleren Fahrstreifen durgängig befahren,aber nur wenn auf dem rechten Fahrstreifen langsamere Fahrzeuge (in den meisten Fällen Lkws) fahren.
    >>>Der ganz linke Fahrsrteifen darf nur zum Überholen benutzt werden.
    >>>Scleicher werden ja zum Glück bestraft die den linken Fahrstreifen ständig benutzen.
    >>>Es gibt zwar noch Ausnahmen mit rechts schneller als links fahren aber das ist erstmal zweitrangig.
    >>>Netten Gruß
    >>>
    >>
    >>DANKE DANKE!
    >>Leider habe ich mich wohl nicht genau ausgedrückt:
    >>Wir haben gewettet, dass das Wort "Rechtsfahrgebot" in irgedeiner Frage der Bögen für die theoretische Führerscheinprüfung vorkommt.
    >>Um zu gewinnen benötige ich nun nicht die Erklärung sondern den Wortlaut der Frage oder die Nummer der Frage bzw. des Bogens.
    >>Trotzdem vielen Dank!!
    >>
    >
    >Wer soll denn jetzt die Bögen für Dich durchackern?
    >

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  • Thema
    Re: Rechtsfahrgebot in Führerscheinbogen?
    Autor
      me_me_just_me@arcor.de
      schrieb am Donnerstag, 21. Juni 2007
    Text
    Ich hatte das auch so in Erinnerung, dass es so eine Frage gibt.
    Ist aber nicht so!

    Anders ausgedrückt steht das zwar drin, aber direkt das Wort "Rechtsfahrgebot" nicht.

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