Rechtslage bei Kollision beim Ausparken

  • Rechtslage bei Kollision beim Ausparken
     chef123
      schrieb am Dienstag, 15. November 2005
    Hallo,
    ich bin vor ca. 2 1/2 wochen beim Ausparken leicht gegen ein geparktes Auto gefahren bzw. eher gerollt.
    Es war schon ziemlich spät abends und es war sehr neblig so dass man kaum was gesehen hat.
    Man hat bei dem Auto dass ich angefahren hatte keine Kratzer bzw. Schäden gesehen, es war ja auch zu dunkel. Ich hab dem Besitzer des Autos dann mein Kennzeichen, Namen und Handynummer gegeben und wir haben aus gemacht dass er mich anruft falls irgendwelche Kratzer im Lack sind.
    Jetzt hat er mich aber erst heute, also über 2 wochen nach dem vorfall, angerufen und gesagt dass man die Kratzer sieht und dass man sie für ca. 150€ lackieren lassen muss.
    Jetzt frag ich mich natürlich ob das so einfach geht dass er erst so spät anruft und von mir geld verlangt. Hat da irgendjemand von euch eine Ahnung wie das rechtlich ist?
    Also auf jeden Fall war bei mir auch ein kleiner kratzer drin, den ich aber mit einem lackstift lackiert hab.
    Vielleicht ist es noch wichtig dass noch vier Freunde von mir dabei waren und mitbekommen haben was ich mit dem Fahrer des anderen Autos ausgemacht hab und das bei ihm nur seine Freundin dabei war.
  • Thema
    Re: Rechtslage bei Kollision beim Ausparken
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 16. November 2005
    Text
    >Hallo,
    >ich bin vor ca. 2 1/2 wochen beim Ausparken leicht gegen ein geparktes Auto gefahren bzw. eher gerollt.
    >Es war schon ziemlich spät abends und es war sehr neblig so dass man kaum was gesehen hat.
    >Man hat bei dem Auto dass ich angefahren hatte keine Kratzer bzw. Schäden gesehen, es war ja auch zu dunkel. Ich hab dem Besitzer des Autos dann mein Kennzeichen, Namen und Handynummer gegeben und wir haben aus gemacht dass er mich anruft falls irgendwelche Kratzer im Lack sind.
    >Jetzt hat er mich aber erst heute, also über 2 wochen nach dem vorfall, angerufen und gesagt dass man die Kratzer sieht und dass man sie für ca. 150€ lackieren lassen muss.
    >Jetzt frag ich mich natürlich ob das so einfach geht dass er erst so spät anruft und von mir geld verlangt. Hat da irgendjemand von euch eine Ahnung wie das rechtlich ist?
    >Also auf jeden Fall war bei mir auch ein kleiner kratzer drin, den ich aber mit einem lackstift lackiert hab.
    >Vielleicht ist es noch wichtig dass noch vier Freunde von mir dabei waren und mitbekommen haben was ich mit dem Fahrer des anderen Autos ausgemacht hab und das bei ihm nur seine Freundin dabei war.

    Bezahl den Schaden, bevor der Geschädigte Anzeige wegen Fahrerflucht macht.
    Hans Fl.

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  • Thema
    Re: Re: Rechtslage bei Kollision beim Ausparken
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 16. November 2005
    Text
    >>Hallo,
    >>ich bin vor ca. 2 1/2 wochen beim Ausparken leicht gegen ein geparktes Auto gefahren bzw. eher gerollt.
    >>Es war schon ziemlich spät abends und es war sehr neblig so dass man kaum was gesehen hat.
    >>Man hat bei dem Auto dass ich angefahren hatte keine Kratzer bzw. Schäden gesehen, es war ja auch zu dunkel. Ich hab dem Besitzer des Autos dann mein Kennzeichen, Namen und Handynummer gegeben und wir haben aus gemacht dass er mich anruft falls irgendwelche Kratzer im Lack sind.
    >>Jetzt hat er mich aber erst heute, also über 2 wochen nach dem vorfall, angerufen und gesagt dass man die Kratzer sieht und dass man sie für ca. 150€ lackieren lassen muss.
    >>Jetzt frag ich mich natürlich ob das so einfach geht dass er erst so spät anruft und von mir geld verlangt. Hat da irgendjemand von euch eine Ahnung wie das rechtlich ist?
    >>Also auf jeden Fall war bei mir auch ein kleiner kratzer drin, den ich aber mit einem lackstift lackiert hab.
    >>Vielleicht ist es noch wichtig dass noch vier Freunde von mir dabei waren und mitbekommen haben was ich mit dem Fahrer des anderen Autos ausgemacht hab und das bei ihm nur seine Freundin dabei war.
    >
    >Bezahl den Schaden, bevor der Geschädigte Anzeige wegen Fahrerflucht macht.
    >Hans Fl.

    0000000000000000000000000000000000000000000000000000

    hi,

    mal keine angst wegen der fahrerflucht. hast du nicht begangen.
    rein theoretisch (und auch praktisch) könntest du es auch zu einen rechtsstreit ankommen lassen weil der schaden dir so spät gemeldet wurde. aber lohnt das?? m.m. solltest du die 150 teuros ohne versicherung zahlen, dir bestätigen lassen das alle ansprüche erledigt sind, und gut ist.

    holger

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  • Thema
    Re: Rechtslage bei Kollision beim Ausparken
    Autor
      Hubert Braun
      schrieb am Mittwoch, 16. November 2005
    Text
    Ungeachtet der etwas seltsamen Ratschläge, die hier schon erteilt wurden, ist der Fall für dich recht einfach. Deine Haftpflichtversicherung hat nicht nur die Pflicht Schäden, die du schuldhaft verursacht hast, zu regulieren. Sie übernimmt auch die Aufgabe unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Und darin haben sie meist beste Erfahrungen. Also melde so schnell wie möglich den gesamten Sachverhalt deiner Versicherung. Einen Nachteil hast du auf keinen Fall, denn sollte die Versicherung tatsächlich eine Regulierung leisten müssen, wir sie dir anbieten den Betrag zu erstatten, um so den Schadenfreiheitsrabatt zu behalten.

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  • Thema
    Re: Re: Rechtslage bei Kollision beim Ausparken
    Autor
      Damien
      schrieb am Mittwoch, 16. November 2005
    Text
    Also manchmal muss man sich über den Hans schon sehr wundern?! Fahrerflucht ist da ja definitiv nicht, da kann der Kollege anzeigen, soviel er will. Ich würde die 150 € auch bezahlen, bzw. es einfach der Versicherung melden. Zwar kann man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, hast aber halt das Risiko zu verlieren, dann wird es richtig teuer, weil dann noch Gerichtskosten etc. oben drauf kommen, also bei 150 € isses das denk ich nicht wert.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtslage bei Kollision beim Ausparken
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 17. November 2005
    Text
    >Also manchmal muss man sich über den Hans schon sehr wundern?! Fahrerflucht ist da ja definitiv nicht, da kann der Kollege anzeigen, soviel er will. Ich würde die 150 € auch bezahlen, bzw. es einfach der Versicherung melden. Zwar kann man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, hast aber halt das Risiko zu verlieren, dann wird es richtig teuer, weil dann noch Gerichtskosten etc. oben drauf kommen, also bei 150 € isses das denk ich nicht wert.

    Hallo!
    Ich war zu schnell mit der Fahrerflucht.
    Fahrerflucht liegt nicht vor, da Du bereits dem Gegenr deine Personalien gegeben hast.(ich hatte den Beitrag nicht richtig gelesen)
    Also bleit Dir nur die Zahlung übrig.
    Ob Du den Schaden bei der Versicherung meldest, ist eine andere Sache.
    Da mußt Du abwägen, wegen Schadensfreihaeisrabatt.
    Gruß Hans Fl.

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