Re: Regelungen rund um die praktische Prüfung
>Hallo,
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>ich habe das Problem, dass ich für den 22.12. einen Termin für die praktische Prüfung bekommen habe (hatte mich eigentlich auch gefreut vor Weihnachten noch die Chance zu bekommen), diesen aber aus einem wichtigen beruflichen Grund wahrscheinlich nicht wahrnehmen kann. Jetzt würde ich gerne wissen, ob eine Nichtteilnahme an der Prüfung als 1. Versuch gilt (also als nicht bestanden gewertet wird)bzw. inwieweit es sogar noch möglich ist, von der Prüfung zurückzutreten und auch die Gebühren erstattet zu bekommen?
>Außerdem würde ich gerne wissen,ob es selbstverständlich ist, dass während einer Prüfungsfahrt immer zwei Prüflinge im Auto sitzen? Könnte ich dazu auch "nein" sagen, gibt es hierzu eine festgeschriebene Regelung?
>Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
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Bei Mitnahme eines zweiten Prpflings, müssen alle Beteiligten zustimmen.
Wenn Du es nicht möchtest, kann kein weiterer Prüfling mitfahren.
Viel Glück!
Hans FL.