Reifenschaden

  • Reifenschaden
     indoth
      schrieb am Montag, 11. Februar 2008
    Hallo, meine Tochter hatte ihre 3.Fahrstunde und in den letzten Minuten fuhr sie im Kreiverkehr gegen die Bordsteinkante. Der Reifen ging kaputt. Der Fahrlehrer gleich: den Schaden müssen Sie bezahlen. Heute nach ein paar Tagen, sagte er: wir teilen uns die Kosten. Ist das Rechtens? Denke man ist mit allem abgesichert in der Fahrübungszeit. Bitte helft mir. Meine Tochter ist schon ganz verzweifelt.
  • Thema
    Re: Reifenschaden
    Autor
      rofl
      schrieb am Montag, 11. Februar 2008
    Text
    >Hallo, meine Tochter hatte ihre 3.Fahrstunde und in den letzten Minuten fuhr sie im Kreiverkehr gegen die Bordsteinkante. Der Reifen ging kaputt. Der Fahrlehrer gleich: den Schaden müssen Sie bezahlen. Heute nach ein paar Tagen, sagte er: wir teilen uns die Kosten. Ist das Rechtens? Denke man ist mit allem abgesichert in der Fahrübungszeit. Bitte helft mir. Meine Tochter ist schon ganz verzweifelt.


    Meines Erachtens, ist dies nicht richtig, da:

    1. Der Fahrlehrer, hätte ebenfalls reagieren können.
    2. Tritt doch, wenn ich mich nicht irre, mit dem Abschluß des Vertrages ebenfalls die Versicherung für das Auto und diesen Fahrschüler in Kraft.

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  • Thema
    Re: Reifenschaden
    Autor
      Joe27
      schrieb am Montag, 11. Februar 2008
    Text
    Der Fahrlehrer ist während der Fahrstunden Fahrzeugführer und hat daher den Schaden selbst verursacht. Auf deutsch: Er ist rechtlich gesehen selbst gegen die Bordsteinkante gefahren.

    Wer den Schaden bezahlt, dürfte da zweifelsfrei klar sein, denke ich.

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  • Thema
    Re: Re: Reifenschaden
    Autor
      elaine
      schrieb am Montag, 11. Februar 2008
    Text
    yup der fahrlehrer gilt als offizieller Fahrer und ist somit eigentlich selbst schuld .

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  • Thema
    Re: Reifenschaden
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 11. Februar 2008
    Text
    Hi,

    keine Panik.

    Grad am Anfang ist es alleinige Sache des FLs sowas zu vermeiden.

    ISt sein Betriebsrisiko.
    Und wenn er seinen Job scheinbar nicht ernst nimmt, darf er das eben zahlen!

    Liebe Grüße
    Wolfe

    PS: ich würde meinem Angestellten eine sehr freundliche Standpauke halten, wenn er mir mir sowas angekommen wäre

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  • Thema
    Re: Re: Reifenschaden
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Montag, 11. Februar 2008
    Text
    In der dritten Fahrstunde ist der FL "schuld". In der 25. könnte das anders aussehen. Ist ne schwierige Sache.

    Chris (FL)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Reifenschaden
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 11. Februar 2008
    Text
    >In der dritten Fahrstunde ist der FL "schuld". In der 25. könnte das anders aussehen. Ist ne schwierige Sache.
    >
    >Chris (FL)

    kann ich chris nur recht geben. ohne dabei gewesen zu sein kann man die sache nicht beurteilen. wenn der fl z.b. gesagt hat "dreh das lenkrad nach links" und sie nach rechts gedreht hat, ist sie alleine schuld.

    holger

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  • Thema
    Re: Reifenschaden
    Autor
      crash 2
      schrieb am Mittwoch, 13. Februar 2008
    Text
    Warum fährt er denn in der 3.ten Stunde in den Kreisverkehr mit sollchen Bordsteinkanten?
    Selbst Schuld, der Fahrlehrer! Dann muß er auch zahlen, wenn Ihr Euch aber auf halbe /halbe geeinigt habt, dann scheint ja auch was an dem ansinnen des Fahrlehrers dran zu sein, das die Tochter mitschuldig ist.
    Aber es war keiner von uns dabei. Von nichts zahlen bis zu 50% zahlen ist ja auch alles vertretbar.
    Sanfte Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Reifenschaden
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Mittwoch, 13. Februar 2008
    Text
    Was ich sagen wollte ist, dass es auf den Ausbildungsstand ankommt. Es gibt Gerichtsurteile, in denen der Fahrschüler zahlen musste, weil der Fahrlehrer mit solchen Fehlern laut Gericht nicht mehr zu rechnen hatte. Wenn also ein Schüler eine Stunde vor der Prüfung noch den Bordstein regelrecht rammt, dann musste der Fahrlehrer damit nicht mehr unbedingt rechnen. In der 3. Stunde allerdings wird der Fahrlehrer das Geld nicht einklagen können.

    Chris (FL)

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