Ich wollte mal fragen ob ich bin in Mai 1965 Geboren einen Schein für einen Roller brauche mit 50 km ohne welchen ich da für brauche
Thema
Re: Roller
Autor
Kirsten
schrieb am Dienstag, 3. April 2007
Text
Hallo,
wenn der Roller als Kleinkraftrad zugelassen ist (Versicherungskennzeichen, max. 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit früher 50 km/h, bei neuen Fahrzeugen nur noch 45 km/h) brauchst du dafür Führerscheinklasse M oder einen Auto-Führerschein, denn darin ist M automatisch enthalten. Handelt es sich um ein Leichtkraftrad, brauchst du mindestens Klasse A1. Wenn du noch nie ein motorisiertes Zweirad gefahren bist, solltest du dir in einer Fahrschule ein paar Übungsstunden gönnen, damit du nicht bei der ersten Vollbremsung auf der Nase liegst.
>Ich wollte mal fragen ob ich bin in Mai 1965 Geboren einen Schein für einen Roller brauche mit 50 km ohne welchen ich da für brauche ----------------------------------- Ich denke, dass da mal iiiirgendetwas bezgl. Führerschein und 1965 gehört hast, was dich jetzt fragen lässt :o) Aber das war so: Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, benötigt für das Fahren von MOFA-Rollern keine Prüfbescheinigung, sondern hat (auf Grund des Alters) einen "Freifahrtsschein" ;o)).
Beim PKW-Führerschein war es so, dass die Klasse A1 bis zum Prüfdatum 01.05.1980 enthalten war.