Roller mit 15???

  • Roller mit 15???
     C.Ronaldogirl
      schrieb am Dienstag, 19. April 2005
    Hi hab ma ne Frage. Eine Freundin hat nen Roller und dazu wahrscheinlich den Mofaschein weil die den gemacht hat als sie 2 monate vor 15 war. Geht das denn? Auf einer Seite steht:
    Für das Führen von Mofas, Leichtmofas und motorisierten Krankenfahrstühlen im öffentlichen Verkehr ist lediglich eine Prüfbescheinigung, aber keine Fahrerlaubnis erforderlich.Mind. Alter:15
    Kann ich denn damit auch Roller fahrn weil das hört sich nicht grad alles nach roller an? oder muss ich bis 16 warten und dann m klasse machen?
  • Thema
    Re: Roller mit 15???
    Autor
      Stromdriver
      schrieb am Dienstag, 19. April 2005
    Text
    Hallo,

    einen Roller gibt es im juristischen Sinne nicht. Es handelt sich entweder um ein Mofa (bis 50cm³, max. 25km/h) oder ein Kleinkraftrad (bis 50cm³, max. 45km/h) oder ein Leichtkraftrad (bis 125cm³, max. 11kW, bis 18 Jahre max. 80km/h).
    Für das Mofa (also auch für den "Mofaroller") genügt eine Prüfbescheinigung, die mit 15 erworben werden kann, für das Kleinkraftrad (den "50er-Roller")benötigt man FE-Klasse M (ab 16 Jahre) und für das Leichtkraftrad FE-Klasse A1 (auch ab 16 Jahre).

    Wenn Dir 25km/h genügen, kannst Du also bereits mit 15 Jahren durch die Gegend rollern.

    Gruß,
    Chris

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