Roller verkaufen

  • Roller verkaufen
     Ludo
      schrieb am Sonntag, 2. Juli 2006
    Hallo allerseits,
    ich möchte meinen 50 cm³-Roller verkaufen. Worauf muss ich in erster Linie achten? Mein Patenonkel ist noch in der Betriebserlaubnis als Eigentümer eingetragen, weil wir ihn unter seinem Namen damals günstiger bekommen haben. Kann man jetzt einfach den neuen Eigentümer in die Betriebserlaubnis eintragen, oder muss das ein Fachhändler machen? Muss man in den Kaufvertrag irgendwas besonderes reinschreiben?
  • Thema
    Re: Roller verkaufen
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Montag, 3. Juli 2006
    Text
    Hey,

    erstmal solltest du dir deinen Roller genau auf eventuelle Mängel anschauen und das dann auch in den Kaufvertrag reinschreiben! Du musst dem Käufer zwar keine Garantie geben, da du Privatverkäufer bist, aber solltest du Mängel bewusst verschweigen und dir kann das nachgewiesen werden, dann ist das arglistige Täuschung und der Käufer kann sein Geld zurück verlangen! Also immer mit offenen Karten spielen, dann bist du auf der sicheren Seite!

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